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CMS Business Breakfast zum Thema „Risk & Prevention“

01/03/2018

Neue Datenschutz-Grundverordnung als Unternehmensrisiko:
Auch beim Arbeitnehmer-Datenschutz heißt es vorbeugen
Aufgrund der mit 25. Mai in Kraft tretenden DSGVO ist Datenschutz zweifelsohne jenes Thema, mit dem sich Unternehmen spätestens jetzt ausführlich auseinandersetzen müssen. Da der Countdown bald abläuft, widmete sich CMS gleich in seinem ersten Business Breakfast des Jahres der neuen Datenschutz-Grundverordnung und den Auswirkungen auf den Arbeitnehmer-Datenschutz. Damit wurde auch die regelmäßig stattfindende Eventserie, deren Schwerpunkte heuer ganz klar auf Risk & Prevention und Digital Economy liegen, erfolgreich gestartet.

Auch wenn der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bereits in den letzten Monaten in der öffentlichen Wahrnehmung enorm viel Aufmerksamkeit geschenkt wurde, stehen viele Unternehmen noch immer vor vielen ungelösten Fragen: Was ist ganz konkret zu tun? Welche Unternehmensbereiche sind davon betroffen? Ist tatsächlich mit astronomisch hohen Strafen zu rechnen? Von der DSGVO betroffen ist dabei auch der große Bereich des Arbeitnehmer-Datenschutzes. Denn während vielfach die größte Aufmerksamkeit Kundendaten geschenkt wird, warten vor allem bei der Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten jede Menge faktische und rechtliche Herausforderungen.

Mehr Pflichten bei der Verarbeitung von Bewerber- und Mitarbeiterdaten

Als eine der führenden Kanzleien im Arbeitsrecht begrüßte CMS in Wien im Rahmen dieses Business Breakfast mehr als 140 Unternehmensvertreter unterschiedlichster Branchen. Gemeinsam mit HR-Verantwortlichen, Managern und Datenschutzbeauftragten, bis dato jedoch noch eine Minderheit, wurde das Thema DSGVO und Arbeitnehmer-Datenschutz von den Arbeitsrechtsexperten Christoph Wolf (Partner), Jens Winter (Partner) und Dominik Stella (Associate) genauestens unter die Lupe genommen.

Wobei Christoph Wolf, Co-Head der Fachabteilung Arbeits- und Sozialrecht bei CMS in Wien, Unternehmen zwar an das nicht mehr allzu große Zeitfenster zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen erinnerte, jedoch auch viel Positives in der DSGVO sieht: „Die rechtlich ohnedies notwendige transparente und rechtskonforme Verarbeitung von Mitarbeiterdaten nach der DSGVO ist auch als große Chance zu sehen. Sie führt zu einem wirksamen Schutz personenbezogener Daten und schafft dadurch zugleich ein besseres Vertrauensverhältnis gegenüber Mitarbeitern, Kunden und Partnern.“

CMS Trendthemen 2018

Die EU Datenschutz-Grundverordnung ist nur eines von vielen Themen, mit denen sich CMS im Rahmen einer umfassenden Eventserie gezielt an Unternehmen richtet, die in Sachen Risikoabschätzung und Prävention rechtzeitig informiert werden möchten. So geht es beim im März folgenden Business Breakfast um Non-Compliance und Unternehmenshaftung. Doch nicht nur zu Risk & Prevention, auch zu einem zweiten großen Themenblock – Digital Economy – veranstaltet CMS Wien zahlreiche Events, um immer wichtiger werdende rechtliche Fragestellungen rund um FinTechs, Cybercrime, Smart Contracts, ICO (Initial Coin Offering), etc. zu präsentieren und zu diskutieren.

Fotos von Jens Winter und Christoph Wolf sowie vom CMS Business Breakfast finden Sie hier zur kostenlosen Verwendung.

Weitere Veranstaltungen bei CMS in Wien finden Sie auf der website cms.law  unter Veranstaltungen

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