Open navigation
Suche
Suche

Wählen Sie Ihre Region

Ge­sell­schafts­recht­li­ches COVID-19 Gesetz

24 Apr 2020 Österreich 1 min. Lesezeit

Auf dieser Seite

Die Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 (Stichworte: Versammlungsverbot und Reisebeschränkungen) machen ein physisches Zusammentreffen von Gesellschaftern/Aktionären und Organmitgliedern häufig unmöglich. Der Gesetzgeber reagiert nun darauf und schafft eine bis 31.12.2020 befristete Erleichterung durch virtuelle Haupt- und Generalversammlungen (Video-, Skype-, Zoom-Konferenzen) sowie Aufsichtsratssitzungen.

Finden Sie den ausführlichen Artikel im Download.

COVID-19 Kontakt
Zurück nach oben Zurück nach oben
Achtung, be­trü­ge­ri­sche E-Mails im Namen von CMS!