Die Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 (Stichworte: Versammlungsverbot und Reisebeschränkungen) machen ein physisches Zusammentreffen von Gesellschaftern/Aktionären und Organmitgliedern häufig unmöglich. Der Gesetzgeber reagiert nun darauf und schafft eine bis 31.12.2020 befristete Erleichterung durch virtuelle Haupt- und Generalversammlungen (Video-, Skype-, Zoom-Konferenzen) sowie Aufsichtsratssitzungen.
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