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Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR; EU 2023/988) ist ab dem 13. Dezember 2024 anzuwenden. Die Verordnung regelt die Sicherheit von Verbraucherprodukten und legt eine Reihe von Verpflichtungen für die unterschiedlichen Wirtschaftsakteure fest. Auch für Händler sind die neuen Vorschriften von Relevanz. Zudem sind in der Verordnung spezielle Pflichten für den Fernabsatz geregelt.
Die Expert:innen Marlene Wimmer-Nistelberger und Robert Keisler von CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH haben gemeinsam mit Handelsverband einen Leitfaden zu der neuen Verordnung erstellt, welcher Sie bei der Vorbereitung auf die Neuerungen unterstützen soll.
Leitfaden Produktsicherheit
Veröffentlicht am 06. Dezember 2024 | Handelsverband Österreich