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Broschüren 07 Mai 2023 · Österreich

Ge­schäfts­füh­rung

3 min. Lesezeit

Auf dieser Seite

Insolvenz & Restrukturierung

 

In krisenhaften Zeiten ist die Geschäftsführung einer in Schieflage geratenen Gesellschaft oftmals mit einer Vielzahl an Unwägbarkeiten konfrontiert. Man will es allen recht machen, dennoch drohen gleich an mehreren Stellen zum Teil substanzielle (zivil- und auch strafrechtliche) Haftungsrisiken. Unter kompetenter Anleitung und mit Rückgriff auf entsprechende Expertise können die meisten Haftungsrisiken jedoch vermieden werden. 
CMS steht Ihnen als Geschäftsführer:in einer krisengebeutelten Gesellschaft beratend zur Seite und hilft Ihnen dabei, auch in schwierigen Zeiten Ihren Aufgaben ordnungsgemäß nachkommen zu können.

Welche Möglichkeiten gibt es für das Management?

In einer Krisensituation greifen wir bereits frühzeitig beratend ein, um so zu verhindern, dass sich Geschäftsführungsmaßnahmen, die Sie im guten Glauben an die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens treffen, zu einem potenziellen Haftungsrisiko auswachsen. Wir beraten Sie umfassend im Hinblick auf alle erwogenen Sanierungsmaßnahmen und erstellen eine maßgeschneiderte juristische Chancen- und Risikomatrix, sodass Sie gegen allfällige spätere Rückgriffsansprüche bestmöglich abgesichert sind.

  • Vermeidung von Haftungsrisiken (inklusive Dokumentation im laufenden Betrieb zur Absicherung gegen spätere Ansprüche, Insolvenzprüfung und rechtzeitige Reaktion auf Krisenindikatoren).
  • Abwehr strafrechtlicher Verfolgung und zivilrechtlicher Inanspruchnahme des Managements.
  • Strategische arbeitsrechtliche Beratung bei Restrukturierungen jeglicher Art und Größenordnung sowie zu Fragestellungen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen bei (drohender) Insolvenz.

Welche Effekte haben die einzelnen Maßnahmen?

Als Geschäftsführer:in sollen Sie sich vollkommen auf die Sanierung des in Schieflage geratenen Unternehmens konzentrieren können. Durch unsere Begleitung haben Sie den Kopf frei für die kommerzielle Sanierung des Unternehmens. Außerdem unterstützen wir Sie im Ernstfall bei der Verteidigung gegen potenzielle Ansprüche Dritter sowie bei möglichen Haftungsinanspruchnahmen durch das Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern. 

Was ist zu beachten?

Krisensituationen sind ein Wettlauf gegen die Zeit und Sanierungsmaßnahmen bedürfen stets einer gründlichen und professionellen Vorbereitung. Ist bereits Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung eingetreten, hat die Geschäftsführung einer juristischen Person nur maximal 60 Tage Zeit (bei Durchführung realistischer und sorgfältiger Sanierungsbemühungen), das Vorliegen der Insolvenzgründe zu beseitigen oder einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Auch gilt es bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes bei der geschäftlichen Gebarung Vorsicht walten zu lassen und keine:n individuelle:n Gläubiger:in zu bevorzugen. Gerade vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, in Krisensituationen erfahrene Rechtsberater:innen an Ihrer Seite zu haben.

Ins-pect | Der Insolvenz-Check

Unsere Webinar-Reihe Ins-pect | Der Insolvenz-Check nimmt für Sie spannende Themen rund um das Thema Insolvenz & Restrukturierung unter die Lupe.

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