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Insolvenz & Restrukturierung
Die durch die vielschichtigen Krisen der letzten Jahre (Covid-19, Krieg in der Ukraine, Energiekrise) bedingten Beschränkungen wirtschaftlicher Tätigkeit, Unterbrechungen von globalen Lieferketten, Kurzarbeit und Kaufkraftverluste bei Konsument:innen haben dazu geführt, dass viele Unternehmen, aber auch Selbständige und Arbeitnehmer:innen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten konfrontiert sind. Für die Bankbilanz bedeutet das regelmäßig eine Verschlechterung der Bonität von Kreditnehmer:innen, sonstigen Gegenparteien und Emittenten von Wertpapieren. Neben möglichen bilanziellen Auswirkungen wird das – bereits in einem früheren Stadium – zu einem Anstieg der RWAs oder zu Ausfällen nach der jeweils verwendeten regulatorischen Definition führen. Damit wird jeweils wiederum ein Anstieg des Eigenmittelerfordernisses verbunden sein, sei es unmittelbar durch den Anstieg der RWAs oder eine erhöhte Vorschreibung nach der Säule II oder hinsichtlich des MREL Requirements.
Welche Möglichkeiten gibt es für Banken?
Wie bereits zu Zeiten der Finanzkrise stehen Banken grundsätzlich aktiv – und / oder passivseitige Maßnahmen zur Verfügung. Passivseitige Maßnahmen (Neuemission; Liability Management) setzen dabei voraus, dass das Institut generell (noch) in der Lage ist, zu vertretbaren Konditionen den Kapitalmarkt in Anspruch zu nehmen.
Aktivseitig stehen insbesondere einzelne Forderungsverkäufe, Portfolioverkäufe, Verbriefungen, aber auch "einfache" Besicherungsstrukturen zur Verfügung.
Welche Effekte haben die einzelnen Maßnahmen?
Während sich die RWAs bzw. der dafür erforderliche Kapitalbedarf mit Forderungs- oder Portfolioverkäufen auf Null oder beinahe Null reduzieren lassen, können bestimmte Besicherungen und/oder synthetische Verbriefungen eine zumindest merkliche Verbesserung bewirken.
Was ist zu beachten?
Beim Verkauf von Kreditforderungen oder Kreditportfolien österreichischer Banken wird die Struktur so zu gestalten sein, dass insbesondere die folgenden Themen rechtskonform behandelt werden:
- Bankgeheimnis
- Konzessionspflicht für das Factoringgeschäft
- Zessionsgebühr
- Insolvenzfestigkeit des Forderungsverkaufs
- Sicherheitenübertragung
Bei "einfacher" Besicherung und/oder synthetischer Verbriefung werden insbesondere die folgenden Strukturierungsfragen von Interesse sein:
- Ausmaß des Risikotransfers, Optimierung der RWA Entlastung
- Laufzeiten, Kündigungsrechte
- CRR Anforderungen an CDS/Garantien (wenn unfunded)
- CRR Anforderungen an CLN/Bareinlagen (wenn funded)
Darüber hinaus werden in jedem Fall die Anforderungen nach der Verbriefungsverordnung zu beachten sein, d. h. insbesondere die folgenden Regelungsbereiche:
- Risikoselbstbehalt (Zurückbehalten des materiellen Nettoanteils);
- Transparenzpflichten des Originators;
- Erleichterungen für "private" Transaktionen;
- Kreditvergabekriterien für Originatoren;
- Verbriefungsregister;
- Besondere Regeln zu "STS Verbriefungen" mit vorteilhafter Risikogewichtung.
Bei richtiger Strukturierung lassen sich verbriefungs- oder besicherungstypische Rechtsrisiken minimieren und Kapitalentlastungeffekte optimieren. Dazu kommt, dass praxisbezogene und auf Erfahrungswerten beruhende Beratung dazu beitragen kann, den Dokumentationsaufwand, den Aufwand für das Servicing von langlaufenden Transaktionen sowie für die Datensammlung und das laufende Reporting in Grenzen zu halten und dabei dennoch im Marktstandard zu bleiben.
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