Insolvenz & Restrukturierung
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Wie bereits zu Zeiten der Finanzkrise stehen Banken grundsätzlich aktiv – und / oder passivseitige Maßnahmen zur Verfügung. Passivseitige Maßnahmen (Neuemission; Liability Management) setzen dabei voraus, dass das Institut generell (noch) in der Lage ist, zu vertretbaren Konditionen den Kapitalmarkt in Anspruch zu nehmen.
Aktivseitig stehen insbesondere einzelne Forderungsverkäufe, Portfolioverkäufe, Verbriefungen, aber auch "einfache" Besicherungsstrukturen zur Verfügung.
Während sich die RWAs bzw. der dafür erforderliche Kapitalbedarf mit Forderungs- oder Portfolioverkäufen auf Null oder beinahe Null reduzieren lassen, können bestimmte Besicherungen und/oder synthetische Verbriefungen eine zumindest merkliche Verbesserung bewirken.
Beim Verkauf von Kreditforderungen oder Kreditportfolien österreichischer Banken wird die Struktur so zu gestalten sein, dass insbesondere die folgenden Themen rechtskonform behandelt werden:
Bei "einfacher" Besicherung und/oder synthetischer Verbriefung werden insbesondere die folgenden Strukturierungsfragen von Interesse sein:
Darüber hinaus werden in jedem Fall die Anforderungen nach der Verbriefungsverordnung zu beachten sein, d. h. insbesondere die folgenden Regelungsbereiche:
Bei richtiger Strukturierung lassen sich verbriefungs- oder besicherungstypische Rechtsrisiken minimieren und Kapitalentlastungeffekte optimieren. Dazu kommt, dass praxisbezogene und auf Erfahrungswerten beruhende Beratung dazu beitragen kann, den Dokumentationsaufwand, den Aufwand für das Servicing von langlaufenden Transaktionen sowie für die Datensammlung und das laufende Reporting in Grenzen zu halten und dabei dennoch im Marktstandard zu bleiben.
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