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Newsletter 06 Sep 2023 · Österreich

Neue EU-Bat­te­rie­ver­ord­nung 2023 in Kraft

4 min. Lesezeit

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Newsflash 

Erschienen am 07.09.2023

Batterien sind eine wichtige Energiequelle und ein Schlüsselelement für die nachhaltige Entwicklung von grüner Mobilität, sauberer Energie und Klimaneutralität. Die nun veröffentlichte EU-Batterieverordnung wird die bisherige Batterierichtlinie 2006/66/EG ersetzen. 

Ziel der neuen Batterieverordnung ist die Schaffung einer Kreislaufwirtschaft für den Batteriesektor. Dabei sollen alle Phasen des Lebenszyklus einer Batterie von der Herstellung bis zur Wiederverwendung und Verwertung berücksichtigt werden. 

Neben den bisherigen Batteriekategorien (Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien zum Starten, Beleuchten und Zünden von Fahrzeugen sowie Industriebatterien) führt die Batterieverordnung zwei neue Batteriekategorien ein, nämlich Batterien für Leichtverkehrsmittel (z.B. Elektrofahrräder) und Traktionsbatterien zum Antrieb von Elektroautos und anderen Straßenfahrzeugen. Neben den allgemeinen Pflichten hängen die Pflichten der Hersteller, Importeure, Exporteure und Händler von der Art der Batterie ab. Händler sind beispielsweise verpflichtet, Altbatterien unabhängig von ihrer chemischen Zusammensetzung, Marke oder Herkunft kostenlos zurückzunehmen. Der Endverbraucher muss die Batterie nicht bei diesem Händler gekauft haben und darf auch nicht zum Kauf einer neuen Batterie verpflichtet werden. 

Strengere Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft

Die neue Batterieverordnung soll die Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft fördern, indem sie den gesamten Lebenszyklus einer Batterie regelt. Sie enthält daher Vorgaben zur Lebensdauer sowie zu Sammelzielen und Verwertungspflichten. 

Auch die Herstellerverantwortung wird ausgeweitet. So müssen die Hersteller in jedem Mitgliedstaat einen Bevollmächtigten benennen und z.B. die Kosten für die Sammlung, Behandlung und das Recycling aller gesammelten Batterien, für die Bereitstellung von Batterieinformationen für die Endnutzer und für die angemessene Wiederverwendung und Entsorgung von Altbatterien übernehmen. Die Hersteller können diese Verpflichtungen auch gemeinsam wahrnehmen, indem sie Organisationen für die Herstellerverantwortung damit beauftragen, diese Verantwortung in ihrem Namen wahrzunehmen.

Die erweiterte Herstellerverantwortung gilt in bestimmtem Umfang auch für Wirtschaftsbeteiligte, die Batterien in Verkehr bringen, die für die Wiederverwendung oder die erneute Nutzung vorbereitet oder wiederverwendet oder aufgearbeitet worden sind.

Die Batterieverordnung enthält auch wichtige Regelungen für den Endverbraucher. Bis 2027 sollen Batterien, die in Geräte eingebaut sind, vom Endverbraucher ausgetauscht werden können. Die betroffenen Unternehmen müssen daher künftig die Konstruktion ihrer Geräte anpassen. Außerdem müssen Batterien in leichten Verkehrsmitteln von einem unabhängigen Fachmann ausgetauscht werden können.

Neue Kennzeichnungs-, Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen für alle Arten von Batterien
Ziel der Verordnung ist die Schaffung eines funktionierenden Binnenmarktes für Batterien durch die Festlegung von Kennzeichnungs-, Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen, die einen fairen Wettbewerb gewährleisten. Dies soll unter anderem durch Sicherheits- oder Leistungskriterien sowie die Beschränkung gefährlicher Inhaltsstoffe wie Blei erreicht werden. 

Um die Transparenz entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten zu erhöhen, wird ein Batteriepass eingeführt. Mit dem digitalen Pass müssen Batteriehersteller umfangreiche Daten zu ihren Batterien zur Verfügung stellen. Dazu gehören beispielsweise Informationen über die enthaltenen Materialien, Informationen über den Zustand der Batterie oder auch der CO2-Fußabdruck der Batterie. Diese Informationen müssen künftig über QR-Codes online abrufbar sein. Die Regelungen zum Batteriepass gelten ab dem 18.02.2027.

Verringerung der ökologischen und sozialen Auswirkungen

Ein weiteres Ziel der Batterienverordnung ist es, die sozialen und ökologischen Auswirkungen von Batterien künftig zu verringern, indem den Wirtschaftsakteuren strenge Sorgfaltspflichten auferlegt werden. Diese müssen die Herkunft der Rohstoffe überprüfen, die sie zur Herstellung von Batterien verwenden. Ausnahmen sind nur für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen. 

Die Wirtschaftsakteure müssen künftig eine Unternehmensstrategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf Rohstoffe wie Lithium oder Kobalt und die damit verbundenen sozialen und ökologischen Risiken verabschieden. Darüber hinaus müssen die Akteure ihr internes Managementsystem so strukturieren, dass Mitglieder der obersten Führungsebene mit der Überwachung der Strategie betraut werden. Sie müssen Aufzeichnungen über ihr System führen.

Sanktionen

Um die Umsetzung der Verordnung zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten bis zum 18. August 2025 Vorschriften über Sanktionen erlassen, die bei Verstößen gegen diese Verordnung zu verhängen sind. Die Sanktionen müssen wirksam, angemessen und abschreckend sein.

Ausblick

Der nationale Gesetzgeber wird nun die österreichische Batterienverordnung auf ihre Übereinstimmung mit der neuen EU-Batterieverordnung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen oder aufzuheben haben. Darüber hinaus sieht die EU-Batterieverordnung in einigen Bestimmungen vor, dass auf EU-Ebene noch Durchführungsrechtsakte erlassen werden müssen (z.B. zum CO2-Fußabdruck von Elektrofahrzeugbatterien). CMS wird Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.
 

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