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Newsletter 22 Jan 2026 · Österreich

Verantwortung jenseits von Hosting | EuGH zieht klare Leitplanken für Marktplätze

2 min. Lesezeit

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Mit seinem Urteil in C‑492/23 zieht der EuGH klare Leitplanken für Online‑Marktplätze:
Wer Anzeigen veröffentlicht, verarbeitet personenbezogene Daten und trägt dafür Verantwortung – auch wenn der Inhalt von Nutzer:innen stammt.

Der konkrete Anlassfall: Eine auf einer rumänischen Plattform geschaltete Anzeige nutzte ohne Einwilligung Fotos und Telefonnummer einer Frau und behauptete, diese biete sexuelle Dienstleistungen an. Die Plattform entfernte den Eintrag rasch, doch der Inhalt wurde bereits kopiert und auf Drittseiten zugänglich gemacht. Nach widersprüchlichen Urteilen der nationalen Gerichte legte das Berufungsgericht dem EuGH Fragen zur Auslegung der DSGVO‑Pflichten und zum Verhältnis zur Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vor.

Der Gerichtshof verpflichtet Betreiber zu einem wirksamen „Gatekeeping“. Vor deren Veröffentlichung sind sensible Daten in Anzeigen zu erkennen und die Identität des Inserenten zu prüfen. Handelt es sich um Daten einer dritten Person muss eine ausdrückliche Einwilligung vorliegen oder eine Ausnahme der DSGVO greifen – andernfalls ist die Veröffentlichung der Anzeige zu verweigern. Für Daten zum Sexualleben gelten besonders strenge Regeln, denn deren Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt.

Zusätzlich müssen Betreiber zumutbare technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um das unrechtmäßige Kopieren und die Weiterverbreitung sensibler Anzeigen zu verhindern, beispielsweise durch Schutzmechanismen gegen automatisiertes Scraping und durch systematische Nachverfolgung von Re‑Uploads.

Zentral ist die Abgrenzung zum E‑Commerce‑Recht. Die Haftungsprivilegien der Richtlinie 2000/31/EG können die datenschutzrechtlichen Pflichten nicht neutralisieren. Betreiber können sich nicht darauf berufen „nur Host“ zu sein.

Für Unternehmen ergibt sich unmittelbarer Handlungsbedarf. Prozesse zur Vorab‑Prüfung und Identitätsverifikation, Einwilligungs‑ und Nachweismanagement sowie unternehmensweite TOM‑Konzepte gegen Weiterverbreitung sind jetzt essenziell.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, diese Anforderungen pragmatisch, skalierbar und auditfest umzusetzen – damit Compliance zum Wettbewerbsvorteil wird.

 

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