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Kassen müssen nicht die beste Behandlung zahlen

29 Sep 2017 Österreich 1 min. Lesezeit

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​In einer aktuellen Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass das öffentliche Gesundheitssystem nur die zweckmäßige und ausreichende Behandlung finanzieren muss, nicht jedoch die beste Behandlung.

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