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OGH - Keine Forderung nach Über­maß­auf­klä­rung

09 Aug 2017 Österreich 1 min. Lesezeit

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Wünscht ein Patient eine bestimmte Behandlung, dann muss er zwar über die Risiken aufgeklärt werden, aber nicht über Behandlungsalternativen.

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OGH - Keine Forderung nach Übermaßaufklärung
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