Home / Veröffentlichungen / Kein Patent auf Leben – Einheitspatent als Umgehung...

Kein Patent auf Leben – Einheitspatent als Umgehung der österreichischen Patentnovelle?

26/05/2023

Mit der Ankündigung „Kein Patente auf Leben“ hat die österreichische Bundesregierung die jüngste Regierungsvorlage zur Novelle des Patentgesetzes vorgestellt. Es soll klargestellt werden, dass künftig keine Form der konventionellen Züchtungen in Österreich patentiert werden kann. Doch gerade in dieser Hinsicht könnte eine Abweichung zum Einheitspatent entstehen. Die Patentrechtsnovelle 2023 (RV 1955 XXVII GP) beinhaltet einerseits nationale Bestimmungen zur Einführung des Einheitspatents. So werden im nationalen Patentrecht Regelwerke eingeführt, die dafür sorgen, dass am 1. Juni 2023 das Einheitspatent Wirklichkeit werden kann. Andererseits beinhaltet sie auch Klarstellungen zu den Patentausschlussbestimmungen nach § 2 Abs 2 PatG, die die Bundesregierung mit „Kein Patent auf Leben“ zusammenfasst.  

Mehr

Autoren

Foto vonEgon Engin-Deniz
Egon Engin-Deniz
Partner
Wien
Foto vonJia Schulz-Cao
Jia Schulz-Cao
Anwalt
Wien