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Law-Now 26 Mai 2023 · Österreich

Kein Patent auf Leben – Ein­heits­pa­tent als Umgehung der ös­ter­rei­chi­schen Pa­tent­no­vel­le?

1 min. Lesezeit
Mit der Ankündigung „Kein Patente auf Leben“ hat die österreichische Bundesregierung die jüngste Regierungsvorlage zur Novelle des Patentgesetzes vorgestellt. Es soll klargestellt werden, dass künftig keine Form der konventionellen Züchtungen in Österreich patentiert werden kann. Doch gerade in dieser Hinsicht könnte eine Abweichung zum Einheitspatent entstehen. Die Patentrechtsnovelle 2023 (RV 1955 XXVII GP) beinhaltet einerseits nationale Bestimmungen zur Einführung des Einheitspatents. So werden im nationalen Patentrecht Regelwerke eingeführt, die dafür sorgen, dass am 1. Juni 2023 das Einheitspatent Wirklichkeit werden kann. Andererseits beinhaltet sie auch Klarstellungen zu den Patentausschlussbestimmungen nach § 2 Abs 2 PatG, die die Bundesregierung mit „Kein Patent auf Leben“ zusammenfasst.  

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