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27 May 2020 Österreich 2 min. Lesezeit

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Verdienstentgang nach Epidemiegesetz

Viele Unternehmer klagen, dass die Nothilfen aus Härtefallfonds, Kurzarbeit und Überbrückungskrediten zu niedrig sind, zu spät kommen und mit zu viel administrativen Hürden verbunden sind.

Dabei steht den Unternehmern möglicherweise viel mehr zu, als bisher vom Staat gewährt wurde: Unternehmen haben Anspruch auf Verdienstentgang bei Beschränkungen und Betriebsschließungen nach dem Epidemiegesetz.

Es ist derzeit noch unklar, ob und in welchem Umfang solche Anträge aufgrund der Einschränkungen, die wegen COVID-19 verfügt wurden, Aussicht auf Erfolg haben. Dies wird letztlich durch die Judikatur oder den Gesetzgeber zu klären sein.

Die Kosten eines solchen Antrags können allerdings im Verhältnis zum möglichen Anspruch aufgrund von Verdienstentgang gering sein. Sichern Sie sich Ihren möglichen Anspruch!

Die Frist beträgt 6 Wochen vom Tag der Aufhebung der behördlichen Maßnahme. Für viele Unternehmen, die nach 30.4.2020 öffnen konnten, sollte ein Antrag bis spätestens 12.6.2020 gestellt werden.

Es besteht somit dringender Handlungsbedarf! 

Fixkostenzuschuss

 Seit 20.5.2020 können Anträge auf Fixkostenzuschuss über FinanzOnline eingebracht werden.

Antragsberechtigt sind alle Unternehmer unabhängig von ihrer Rechtsform (!) mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich und einer operativen Tätigkeit.

Der Anwendungsbereich ist somit viel weiter als bei Härtefallfonds. Ausgenommen sind Unternehmen, die sich am 31.12.2019 in einer Krise befunden haben, Banken und Versicherungen, Non-Profit-Organisationen und Unternehmen, die im Mehrheitseigentum des Staates stehen.

Die Höhe des Fixkostenzuschusses hängt vom Umsatzausfall ab: 
•    Der Umsatzausfall berechnet sich durch Vergleich der Umsatzerlöse im Corona Zeitraum mit den Umsatzerlösen in den entsprechenden Monaten in den Jahren 2018 und 2019.
•    Unternehmen, die keine Daten für das Jahr 2018 oder 2019 haben, können ihre Umsatzausfälle anhand einer Planungsrechnung darlegen.
•    Der Zuschuss wird für maximal 3 Monate gewährt und die Auszahlung erfolgt in 3 Tranchen.
•    Bei Fixkostenzuschüssen über EUR 12.000 muss eine Bestätigung durch einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer eingeholt werden.

Unser Angebot

Wir erledigen den Antrag für Sie rasch & effizient innerhalb von 3 Tagen zu einem geringen Pauschalpreis (Preis auf Anfrage).

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