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Entwurf einer neu gefassten Allgemeinen Grup­pen­frei­stel­lungs­ver­ord­nung

09 Mar 2026 Österreich 3 min. Lesezeit

Am 25. Feber 2026 hat die EU-Kommission einen Entwurf für eine vereinfachte und gestraffte Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung („AGVO“) veröffentlicht. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und einen Rahmen für eine schnellere und rechtssichere Beihilfenvergabe zu schaffen.

Das Inkrafttreten der überarbeiteten AGVO ist für den 1. Jänner 2027 geplant.

In aller Kürze: Was ist die AGVO?

Auf Grundlage der AGVO können Mitgliedstaaten zahlreiche Beihilfen rasch und ohne vorherige Genehmigung durch die Kommission gewähren. In der Praxis handelt es sich bei dem Großteil der gewährten Beihilfen um AGVO‑Beihilfen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Einfachere Voraussetzungen für kleine Beihilfebeträge unabhängig von der Unternehmensgröße (z.B. in den Bereichen F&E, Umweltschutz). Dies erleichtert den Zugang für Midcaps und Sozialunternehmen. 
  • Stärkere Berücksichtigung von KMU z.B. durch flexiblere Risikofinanzierungsinstrumente und Beihilfen für steuerliche Vorzugsbehandlung von Anteilsoptionen und Optionsscheinen für Arbeitnehmer. 
  • Ausweitung von Betriebsbeihilfen für erneuerbare Energien durch Aufhebung der jährlichen Gesamtobergrenze (MEUR 300). Die Obergrenze pro Empfänger bleibt aber bestehen.
  • Höhere Beihilfeintensitäten für Vorhaben in sozialen bzw. erschwinglichen Wohnraum, insbesondere für Energieeffizienzmaßnahmen. 
  • Aktualisierte Bestimmungen für Forschung, Entwicklung und Innovation, inklusive Unterstützung für junge innovative Unternehmen sowie erleichterte Förderung von Innovationsclustern und Forschungs‑/Testinfrastrukturen. 
  • Flexiblere Regeln für Flughafenbeihilfen, insbesondere wird die zulässige Größe für Flughäfen im Kontext von Betriebsbeihilfen erhöht.
  • Einführung vereinfachter Kostenoptionen für alle beihilfebezogenen Maßnahmen (Pauschalen, Kosten je Einheit, Pauschalbeträge). 
  • Wegfall der Evaluierungspflicht bei Beihilferegelungen mit hoher Mittelausstattung.
  • Da die AGVO im Lauf der Zeit ein komplexes und schwerfälliges Dokument wurde, werden nunmehr die Beihilfekategorien thematisch gruppiert. Relevante Definitionen werden in die Kapitel aufgenommen, die sich auf die betreffende Beihilfe beziehen. Illustrative Elemente werden aus der AGVO entfernt und in einen Leitfaden aufgenommen, um die AGVO lesbarer zu gestalten.

Empfehlungen und nächste Schritte

Sie können im Rahmen der laufenden Konsultation eine Stellungnahme abgeben (Frist: 23. Feber 2026). Darüber hinaus empfehlen wir fördergewährenden Stellen im Zuge der Planung ihrer künftigen Förderprogramme, sich bereits frühzeitig mit dem Entwurf auseinanderzusetzen, um die (voraussichtlich) künftigen Regelungen berücksichtigen zu können.

Bei Fragen und Anliegen unterstützt CMS gerne; vom Entwurf einer Stellungnahme im Zuge der Konsultation bis hin zur Ausgestaltung eines Förderprogramms. Wir behalten die Neuerungen laufend im Blick und informieren Sie mit weiteren Updates, sobald sich Inhalte, Fristen oder Rahmenbedingungen weiter konkretisieren.

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