Laut dem Obersten Gerichtshof besteht für Arbeitnehmer kein individueller Kündigungsschutz. Die Gesamtzahl der Beschäftigten muss allerdings gleich bleiben
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Erschienen im "Der Standard" am 3. Dezember 2021
Kündigungen können auch während der Kurzarbeit rechtswirksam ausgesprochen werden. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer aktuellen Entscheidung bestätigt. Bis zuletzt war unklar gewesen, ob Sozialpartnervereinbarungen über Kurzarbeit auch einen "individuellen Kündigungsschutz" auslösen. Das Oberlandesgericht Linz und das Oberlandesgericht Wien hatten die Frage unterschiedlich beantwortet, der OGH sorgte nun für eine Klarstellung (OGH 22.10.2021, 8 ObA 48/21y).