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Anwaltskanzlei für Umstrukturierung & Reorganisation in Österreich

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Komplexe Anforderungen an Veränderungen

Umstrukturierungs- oder Reorganisationsprojekte können vielfältig sein. Sie reichen von der Veränderung von Arbeitsbedingungen (wie etwa neue Arbeitszeit- oder Entgeltmodelle) über das Outsourcing oder Insourcing von Betriebsteilen bis hin zu Personalabbau und unternehmensübergreifenden Reorganisationen.

Umstrukturierung und Reorganisation: Was gilt es bei der Umsetzung zu beachten? 

Umstrukturierungs- oder Reorganisationsprojekte sind nach unserer Erfahrung nur dann erfolgreich, wenn sie von Anfang an rechtlich richtig geplant werden. Dazu braucht es nicht nur eine solide Analyse der Arbeitsorganisation und der dahinterstehenden HR-Prozesse, sondern auch eine perfekte Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Zahlreiche Regelungen (nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch lohnsteuerrechtliche) sind – insbesondere, wenn es zu Personalabbau kommt – zu beachten, um das gewünschte Ziel rechtssicher zu erreichen. Bei unternehmensübergreifenden Umstrukturierungen ist regelmäßig auch das Betriebsübergangsrecht zu berücksichtigen. Werden rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Planung nicht einbezogen, kann ein Umstrukturierungs- oder Reorganisationsprojekt teuer bzw teurer als geplant werden oder letztlich auch scheitern. 

Change-Management: Auf die richtige Kommunikation kommt es an

Reorganisations- bzw. Umstrukturierungsprojekte müssen auch so umgesetzt werden, dass Mitarbeiterende den Weg zur neuen Unternehmensorganisation mitgehen können. Ein wesentlicher Baustein einer erfolgreichen Umstrukturierung bzw Reorganisation ist daher, dass sie immer auch als Changeprojekt verstanden wird und die einzelnen Schritte danach ausgerichtet werden. 

Welches Umstrukturierungs- bzw. Reorganisationsmodell ist für Sie passend?

Wichtig ist: Es gibt nicht das eine optimale Modell für alle, aber es gibt das passende Modell der Veränderung für Sie. So kann eine Neustrukturierung von Arbeitsprozessen und die damit einhergehenden Veränderungen der Arbeitsplätze im Vordergrund stehen.  Möglich ist auch, dass   Personalreduktion und die Gestaltung eines Sozialplanes und damit eine weitreichende Reorganisation im Vordergrund stehen. Veränderung kann aber auch heißen, die Arbeitszeit- und/oder Entgeltmodelle zu überdenken und neu zu gestalten oder einen internen Jobmarkt zu gestalten. Dabei sind immer auch die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates und die Auswirkungen auf die Betriebs(rats)struktur in die rechtssichere Planung miteinzubeziehen.

Die Lösung: Maßgeschneiderte Projekte mit CMS

Wir kennen alle diese Aspekte von Reorganisations- bzw. Umstrukturierungsprojekten im Detail. Wir wissen um ihre Vor- und Nachteile, können die Auswirkungen der Modelle auf Ihr Unternehmen bewerten und mit Ihnen gemeinsam reibungslos in die Praxis umsetzen.

Nie ohne Analyse der HR-Prozesse

Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die HR-Prozesse im Rahmen von Umstrukturierungsprojekten besonders gefordert sind. Es braucht daher immer auch einen „Querblick“ auf die HR-Prozesse, die von einer Umstrukturierung betroffen sind. Sollen in einem Reorganisationsprojekt die Personalkosten gesenkt werden, ist es unerlässlich die hinter der Arbeits(zeit)organisation stehenden Prozesse zu analysieren. Gibt es etwa ausreichende Kontrollsysteme, einen passenden Überstundengenehmigungsprozess? 

Mit gut geplanter Umsetzung zu einer erfolgreichen Umstrukturierung oder Reorganisation

Jedes Projekt ist nur so gut wie seine Umsetzung. Ein Umstrukturierungsprojekt, das nicht die notwendigen Schnittstellen zu den HR-Prozessen mitdenkt und wesentliche Aspekte des Changemanagements nicht mitberücksichtigt, kann nicht erfolgreich sein. Auch die rechtzeitige Einbeziehung von Dritten ist für ein optimales Gelingen erforderlich – bspw. des AMS, des waff (bei einem Rollout von Arbeitsstiftungsmodellen) oder des Finanzamtes (zur Einholung lohnsteuerrechtlicher Auskünfte. 

Was können wir für Sie tun?

Das Employment-Team von CMS bietet Ihnen eine vollumfassende Beratung, die sowohl die rechtlichen und die prozessorganisatorischen Seiten von Reorganisations- bzw. Umstrukturierungsprojekten als auch die Begleitung des Changes durch unsere HR-Spezialist:innen abdeckt. Kein passendes Reorganisations- oder Umstrukturierungsmodell ohne ein gutes Fundament – wir setzen die Eckpunkte Ihres Projekts von Anfang an solide auf, damit Sie gut gerüstet sind: 

  • Wir erarbeiten mit Ihnen die notwendigen arbeitsrechtlichen Grundlagen (bspw. einen Sozialplan) und einen Projektplan mit der für Sie optimalen Timeline. 
  • Wir übernehmen die Abwicklung mit Behörden und Kooperationspartner:innen, bspw. wenn es um die Einrichtung einer Arbeitsstiftung, die Anmeldung von Beendigungen im Rahmen des AMS-Frühwarnsystems oder die Einholung lohnsteuerrechtlicher Auskünfte geht. 
  • Gerne begleiten wir Sie bei den Verhandlungen mit Betriebsrat und Gewerkschaft und holen die notwendigen gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Zustimmungen ein, die für einen Personalabbau erforderlich sind.

Ansprechpartner:innen für Employment & HR

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Feed

22/01/2024
Employment, Restructuring & Insolvency – „Was passiert, wenn etwas passiert”
CMS NewsMonitor Employment Law  | Folge 28
18/01/2024
Was passiert, wenn etwas passiert?
CMS Employment Snack
16/02/2022
Ar­beits­recht­li­che Dos and Don'ts bei Re­struk­tu­rie­run­gen
Ins-pect I Der Insolvenz-Check
17/12/2021
Kein ein­zel­ver­trag­li­cher Kün­di­gungs­schutz bei Kurzarbeit
CMS NewsMonitor Arbeitsrecht - Folge 16
06/12/2021
Kündigungen während der Kurzarbeit sind zulässig
Laut dem Obersten Gerichtshof besteht für Arbeitnehmer kein individueller Kün­di­gungs­schutz. Die Gesamtzahl der Beschäftigten muss allerdings gleich bleiben
03/12/2021
Rechts­wirk­sam­keit von Kündigungen während Kurzarbeit geklärt!
CMS NewsMonitor Arbeitsrecht - Folge 15
30/11/2021
EuGH: Anspruch auf Ur­laubs­er­satz­leis­tung auch bei unberechtigtem Austritt
CMS NewsMonitor Arbeitsrecht - Folge 14
07/07/2021
Kurzarbeit der Phase 5: Was gilt bei der neuerlich verlängerten Co­ro­na-Kurz­ar­beit?
Die Co­ro­na-Kurz­ar­beit wird erneut von 01.07.2021 bis 30.6.2022 verlängert (sogenannte „Kurzarbeit der Phase 5“). Nunmehr liegt auch die neue So­zi­al­part­ne­rIn­nen­ver­ein­ba­rung (im Folgenden kurz „SPV“) vor. Neu ist, dass – abhängig von der Betroffenheit der Unternehmen durch die Corona-Pandemie – zwischen zwei Modellen der Kurzarbeit unterschieden wird. Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie hier: Modell 1: Für besonders betroffene Unternehmen Für Unternehmen, die im 3. Quartal 2020 einen Umsatzrückgang von mehr als 50 % im Vergleich zum 3. Quartal 2019 verzeichnet haben oder von einem verordneten Betretungsverbot betroffen sind, wird die Kurzarbeit der Phase 5 im Wesentlichen zu den gleichen Bedingungen wie in Phase 4 fort­ge­setzt: Ar­beit­ge­be­rIn­nen erhalten weiterhin die volle Kurz­ar­beits­bei­hil­fe. Vorerst wird die Beihilfe jedoch bis zur Anpassung des Antragstools im eAMS-Konto (das dann entsprechende Angaben der Unternehmen zum Umsatzrückgang im AMS-System ermöglichen wird) – wie in Modell 2 – monatlich um 15 % reduziert ausbezahlt. Die restlichen 15 % der Beihilfe sind gesondert im Rahmen eines Än­de­rungs­be­geh­rens zu beantragen. Die Arbeitszeit kann im Durchschnitt der Dauer der Kurzarbeit auf 30 bis 80 % der bisherigen Arbeitszeit reduziert werden. Eine Unterschreitung der Min­dest­ar­beits­zeit aus besonderen wirtschaftlichen Gründen ist bei Genehmigung durch die So­zi­al­part­ne­rIn­nen weiterhin möglich (Beilage 2 der SPV). Dieses Kurz­ar­beits­mo­dell gilt bis Ende Dezember 2021. Modell 2: Für alle anderen Unternehmen Für alle anderen Unternehmen gilt ein Kurz­ar­beits­mo­dell mit reduzierter Kurz­ar­beits­bei­hil­fe und höherer Min­dest­ar­beits­zeit als bis­her: Ar­beit­ge­be­rIn­nen erhalten im Vergleich zur Kurzarbeit der Phase 4 eine um 15 % reduzierte Kurz­ar­beits­bei­hil­fe. Die Arbeitszeit muss im Durchschnitt der Dauer der Kurzarbeit 50 bis 80 % der bisherigen Arbeitszeit betragen. Eine Unterschreitung der Min­dest­ar­beits­zeit aus besonderen wirtschaftlichen Gründen ist bei Genehmigung durch die So­zi­al­part­ne­rIn­nen weiterhin möglich (Beilage 2 der SPV). Dieses Kurz­ar­beits­mo­dell gilt bis Ende Juni 2022.Für beide Kurz­ar­beits­mo­del­le gilt: Dauer der Kurzarbeit Es können höchstens 6 Monate Kurzarbeit beantragt werden. Antragstellung und Beratung Anträge auf Kurzarbeit der Phase 5 können beim AMS voraussichtlich ab 19.7.2021 gestellt werden. Kurzarbeit mit einem Beginn ab 1.7.2021 kann voraussichtlich rückwirkend bis 18.8.2021 beantragt werden. Ansonsten muss die Antragsstellung jeweils vor Beginn der Kurzarbeit erfolgen. Neu in die Kurzarbeit eintretende Betriebe, die zwischen 1.4.2021 und 30.6.2021 keine Kurzarbeit in Anspruch genommen haben, müssen zudem vor der Antragstellung, ein in der Regel 3-wöchiges Be­ra­tungs­ver­fah­ren mit dem AMS und den So­zi­al­part­ne­rIn­nen absolvieren. Nettoersatzraten bleiben gleich Unabhängig vom Modell der Kurzarbeit erhalten Ar­beit­neh­me­rI­in­nen bei Kurzarbeit weiterhin 80 bis 90 % ihres vor der Kurzarbeit bezogenen Nettoentgelts. Verpflichtender Urlaubsverbrauch Für jeweils 2 angefangene Monate Kurzarbeit müssen Ar­beit­neh­me­rIn­nen nunmehr mindestens 1 Woche Urlaub verbrauchen, sofern der/die ArbeitnehmerIn über ein entsprechendes Urlaubsguthaben verfügt. Unterbleibt der Urlaubskonsum, obwohl ein Urlaubsanspruch besteht, darf das Unternehmen für die Kurz­ar­beits­bei­hil­fe in diesem Ausmaß keine Ausfallstunden verrechnen. Kurzarbeit und Frühwarnsystem Nunmehr können von der der Kurzarbeit auch Ar­beit­neh­me­rIn­nen ausgenommen werden, die beim AMS im Rahmen von Mas­sen­kün­di­gun­gen zum Frühwarnsystem gemäß § 45a AMFG angemeldet sind. Dies setzt die Zustimmung der So­zi­al­part­ne­rIn­nen voraus (Beilage 3 der SPV). Betreffend diese Per­so­nal­re­duk­ti­on gibt es während der Kurzarbeit auch keine Auffüllpflicht des Be­schäf­tig­ten­stan­des.  
28/04/2021
CMS Employment Snack: Kurzarbeit und die Beendigung von Ar­beits­ver­hält­nis­sen
Kurzarbeit ist ein wirksames ar­beits­markt­po­li­ti­sches Mittel, um Kündigungen in einer Krise hintanzuhalten. Geförderte Kurzarbeit bedeutet daher immer eine Einschränkung von Kün­di­gungs­mög­lich­kei­ten...
07/04/2021
Ins-pect | Der Insolvenz-Check: Umsetzung der Re­struk­tu­rie­rungs-Richt­li­nie...
Mit Ins-pect haben wir eine Reihe von praxisrelevanten Themen mit Fokus auf die neuesten Entwicklungen im Bereich Insolvenz & Restrukturierung für Sie vorbereitet. Nützen Sie unsere Webinar-Serie und...
18/03/2021
CMS Employment Snack
Haben Sie schon von den neuesten ar­beits­recht­li­chen Entwicklungen gehört? Moderne Arbeitswelten führen zu noch nie dagewesenen Her­aus­for­de­run­gen und auch die Pandemie  bringt im Arbeitsrecht oft und sehr schnell Veränderungen mit sich.   Wie Sie den zahlreichen ar­beits­recht­li­chen Fragen am besten begegnen, können Sie in unserer Webinar-Reihe CMS Employment Snack – der Name ist Programm – portionsweise, schön angerichtet und gut verdaulich (nach)hö­ren. Un­se­re Ar­beits­rechts­exper­tin­nen und –experten informieren hier regelmäßig über alles, was Sie unbedingt wissen und beachten sollten. Dabei haben wir nicht nur die Rechtslage in Österreich, sondern auch die Jurisdiktionen in CEE im Blick.  Derzeit stehen folgende Episoden unseres CMS Employment Snacks zur Verfügung – wir wünschen viel Spaß beim Zuhören:
17/03/2021
Ins-pect | Der Insolvenz-Check
Unsere Webinar-Reihe Ins-pect | Der Insolvenz-Check nimmt für Sie spannende Themen rund um das Thema Insolvenz & Restrukturierung unter die Lupe. Unsere Expertinnen und Experten befassen sich für Sie mit möglichen Gründen und Auswirkungen einer Un­ter­neh­mens­kri­se und präsentieren Ihnen die passenden Lösungen. Sollten Sie eines unserer Webinare verpasst haben, enthalten unsere Video- und Au­dio­auf­zeich­nun­gen des Ins-pect | Der Insolvenz-Check alles, was Sie unbedingt wissen und beachten sollten. Wir beleuchten, analysieren und untersuchen in diesen schwierigen Pandemie-Zeiten, in denen Unternehmen immer wieder vor neue Her­aus­for­de­run­gen gestellt werden, alle aktuellen Entwicklungen für Sie! Hierbei bleibt das primäre Ziel unserer Beratung – Neuausrichtung und Sanierung statt Insolvenz – stets im Mittelpunkt!Hier kommt auch die besondere internationale Stärke von CMS zum Tragen: Eine Krise kennt keine Ländergrenzen und unsere starken internationalen Netzwerke bieten Ihnen stets eine umfassende und maß­ge­schnei­der­te Beratung. Da sich das Thema Insolvenz & Restrukturierung nur schwer eingrenzen lässt, sind wir in ständigem Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fachbereichen, um Ihnen ein inhaltlich rundes und umfassendes Programm präsentieren zu können. Sei es das Zusammenspiel zwischen Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht/M&A oder die Wechselwirkungen zwischen Re­struk­tu­rie­run­gen und dem Banken- und Finanzrecht – Ins-pect | Der Insolvenz-Check bietet Ihnen alle Informationen aus einer Hand. Hier finden Sie die einzelnen Episoden unserer Reihe Ins-pect | Der Insolvenz-Check: