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Kostenzuschuss für Corona-Testungen in Betrieben

NewsMonitor Arbeitsrecht - Folge 5

Erschienen am 26.02.2021

Unternehmen, die betriebliche Corona-Testungen anbieten, erhalten zukünftig einen Kostenzuschuss nach dem Betriebliche-Testungs-Gesetz. Gefördert werden nicht nur Testungen an der Belegschaft, sondern auch an betriebsfremden Personen wie z.B. an Angehörigen, der Kundschaft oder der Belegschaft umliegender Betriebe. Nach dem Gesetzeswortlaut müssen Dritte jedoch nicht zu den betrieblichen Testungen zugelassen werden. Die betriebliche Corona-Testung ist überdies eine (arbeits)medizinische Untersuchung. Es ist daher der Einsatz von medizinrechtlich befugten Personen notwendig. Unklar, weil nicht im Gesetz angesprochen, ist, ob auch ArbeitsmedizinerInnen im Rahmen von Testungen an betriebsfremden Personen mitwirken dürfen.

Für die Bearbeitung von Förderansuchen wird die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) zuständig sein. Gelten wird die Regelung vorläufig für Testungen zwischen dem 15. Februar und dem 30. Juni 2021, die genauen Förderrichtlinien werden vom Wirtschaftsministerium unter Einbindung des Gesundheits- und des Finanzministeriums ausgearbeitet. Laut Wirtschaftsministerin Schramböck wird ein Zuschuss von 10 € pro durchgeführtem Test in Erwägung gezogen.

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Autoren

Miriam Mitschka
Miriam Mitschka
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht & Medizinrecht
Wien

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