Open navigation
Suche
Suche

Wählen Sie Ihre Region

Whist­le­b­lo­wing ganz konkret

09 Mär 2023 Österreich 1 min. Lesezeit

Auf dieser Seite

CMS Employment Snack 

Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) ist klar, dass viele Unternehmen Whistleblowing-Hotlines binnen sechs Monaten einführen müssen. Weniger klar ist, wie Meldesysteme in Unternehmen konkret umzusetzen sind.  
 
Gemeinsam mit unseren Arbeitsrechtsexperten Christoph Wolf und Andreas Jöst sprechen wir in unserem nächsten CMS Employment Snack über die praktischen Schritte, die erforderlich sind, um Meldesysteme in Unternehmen einzuführen und darüber, wie mit internen Meldungen rechtssicher umgegangen werden kann.  

Video

  • Anforderungen an ein internes Meldesystem
  • Auslagerung der internen Meldestelle an Dritte
  • Bündelung von Meldestellen im Konzern
  • Betriebsvereinbarungspflicht
  • Meldesysteme, die über das HSchG hinausgehen
  • Was passiert, wenn was passiert? - Auf Hinweise rechtsrichtig reagieren
Vorherige Seite

19. Teilzeit, das neue Vollzeit!

Nächste Seite

21. Es ist aus. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses


Zurück nach oben Zurück nach oben
Achtung, be­trü­ge­ri­sche E-Mails im Namen von CMS!