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Whistleblowing ganz konkret

CMS Employment Snack 

Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) ist klar, dass viele Unternehmen Whistleblowing-Hotlines binnen sechs Monaten einführen müssen. Weniger klar ist, wie Meldesysteme in Unternehmen konkret umzusetzen sind.  
 
Gemeinsam mit unseren Arbeitsrechtsexperten Christoph Wolf und Andreas Jöst sprechen wir in unserem nächsten CMS Employment Snack über die praktischen Schritte, die erforderlich sind, um Meldesysteme in Unternehmen einzuführen und darüber, wie mit internen Meldungen rechtssicher umgegangen werden kann.  

Video

  • Anforderungen an ein internes Meldesystem
  • Auslagerung der internen Meldestelle an Dritte
  • Bündelung von Meldestellen im Konzern
  • Betriebsvereinbarungspflicht
  • Meldesysteme, die über das HSchG hinausgehen
  • Was passiert, wenn was passiert? - Auf Hinweise rechtsrichtig reagieren

Sprecher

Andreas Jöst
Andreas Jöst
Senior Lawyer
Wien
Christoph Wolf
Christoph Wolf
Partner
Wien

Moderation

Daniela Krömer
Daniela Krömer
Partnerin
Co-Head of the CMS Employment & Pensions Group
Wien

Tätigkeitsbereiche