Arbeitsrecht – Erste Erfahrung mit dem Mindestlohn
Sprecher
Veranstaltungsdetails
Programm
24 Feb 2015 Vergangene Veranstaltung
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland branchenunabhängig ein allgemeiner flächendeckender Mindestlohn von EUR 8,50 je Stunde. Es hat sich bereits herumgesprochen, dass der Mindestlohn nicht nur den Niedriglohnsektor betrifft, sondern alle Unternehmen etwas angeht. Über den Umgang mit dem Mindestlohn in der betrieblichen Praxis und kreative Gestaltungen von Unternehmen wird in der Presse bereits umfänglich berichtet. Der Impulsvortrag soll Ihnen daher an konkreten Beispielen einen Überblick über die rechtlichen Herausforderungen und denkbare Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis geben.
Programm
15.30 Uhr
Registrierung der Teilnehmer
15.50 Uhr
Begrüßung durch
Dr. Eckhard Schmid, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner, CMS Deutschland
16.00 Uhr
Arbeitsrecht: Erste Erfahrungen mit dem Mindestlohn – was darf man, was nicht?!
Dr. Nina Hartmann, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin, CMS Deutschland
17.00 Uhr
Get-together mit Imbiss
Bei Interesse an der Veranstaltung stehen wir Ihnen unter veranstaltungen@cms-hs.com gerne zur Verfügung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
In Kooperation mit
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