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Private Clients

Unser Leistungsspektrum im Bereich Private Clients

Unsere Private-Clients-Praxis berät vermögende Privatpersonen und Unternehmer in allen Rechts- und Steuerfragen mit Bezug zum privaten Bereich. Hier stehen wir Ihnen als vertrauenswürdiger Partner rund um Ihre Vermögens- und Nachfolgeplanung zur Seite.

Zusätzlich richtet sich unsere Private-Clients-Beratung an Banken, Vermögensverwalter und Family Offices, mit denen gemeinsam wir entweder im Auftrag unserer langjährigen Klienten individuelle Lösungen entwickeln oder die wir direkt in Fragen des Wealth Management beraten.

Interdisziplinär und international – unser Private-Clients-Team

Vertrauensvolle Mandantenbeziehungen im Bereich Private Clients sind das Resultat von herausragendem Fachwissen und dem notwendigen Fingerspitzengefühl im Umgang mit der anspruchsvollen Klientel.

Das Private-Clients-Team von CMS Deutschland setzt sich daher aus erfahrenen Private-Clients-Experten aus den Bereichen Gesellschafts-, Steuer-, Erb-, Familien- und Immobilienrecht zusammen, die nicht nur umfassend beratend tätig sind, sondern Private Clients auch in streitigen Gerichtsverfahren ebenso wie gegenüber Behörden vertreten.

Ihre umfassende Expertise bringen unsere Private-Clients-Experten auch auf internationalem Parkett zum Einsatz: Grenzüberschreitendes Wealth Management und Nachfolgeplanung für global agierende Unternehmen und Unternehmerfamilien sowie vermögende Privatpersonen/Privatiers bietet die „CMS Private Clients Specialty Group“ des internationalen CMS-Netzwerks an.

Unsere Kompetenzen für Private Clients – so vielfältig wie unsere Mandantschaft selbst

Die Privatpersonen und Unternehmer, die uns mandatieren, haben vielfältige Bedürfnisse, wenn es um ihre Vermögens- und Nachfolgeplanung geht. Unsere Private-Clients-Experten beraten sie etwa:

  • beim Verkauf oder bei der Neustrukturierung des Familienunternehmens
  • bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten
  • bei der Planung der Unternehmensnachfolge
  • bei der Planung der Vermögensnachfolge/Vermögensstrukturierung
  • bei der Notfallplanung
  • bei der privaten Steuerplanung in güterrechtlichen Angelegenheiten
  • in Erbschaftssachen

Einen detaillierten Leistungskatalog finden Sie hier als Private Clients Factsheet zum Download.

Unsere lokalen Private-Clients-Ansprechpartner freuen sich über eine persönliche Kontaktaufnahme.

Gerankt in Tier 2 im Bereich Private Clients & Nonprofits

The Legal 500 Deutschland, 2024

Nennung als Top Kanzlei für den Bereich Erbrecht

WirtschaftsWoche Top-Kanzleien 2020; In Kooperation mit: Handelsblatt Research Institute

"Sources enthuse that CMS is "a powerhouse with the ability to handle complex matters" and that "they deal with some of Germany's richest clients." The firm can provide in-depth advice on all legal and tax matters for high net worth families. Its areas of expertise include family businesses and foundations, corporate succession and international wealth planning."

Chambers HNW, 2018

"The team in Stuttgart is particularly praised for its work. One legal insider reports: "They act for some very substantial high net worth clients in that region and are very good on succession law and litigation." Another wealth expert adds: "You know you can always rely on their lawyers to be precise and accurate in what they are doing.""

Chambers HNW, 2018

Gebiet wählen

Familienstiftung
Familienstiftung
Familienunternehmen entscheiden sich aus den unterschiedlichsten Gründen für die Gründung einer Stiftung: Ziel kann es sein, das Famili
Familienunternehmer
Fa­mi­li­en­un­ter­neh­mer
Familienunternehmer stehen in ganz besonderer Verantwortung. Ihre Bindung zum Unternehmen und seinen Beschäftigten ist oftmals besonders stark. D
Family Office
Family Office
Um über Jahrzehnte Erreichtes zu bewahren und erfolgreich fortzuentwickeln, setzen Familienunternehmer zunehmend auf eine professionelle Ver
Nachfolgeplanung
Nachfolgeplanung
Die Nachfolgeplanung zielt im Vergleich zur Notfallplanung auf die langfristige Weitergabe des Vermögens. Familien und Familienunterneh
Notfallplanung
Notfallplanung
Mitten im (Berufs-)Leben mögen viele Familien und Unternehmer an Unfall oder Krankheit nicht denken. Eine Notfallplanung wird entsprechend oft ve
Unternehmesnachfolge
Un­ter­neh­mens­nach­fol­ge
Den Fortbestand des Familienvermögens und des Unternehmens zu sichern, ist heute für Familienunternehmer eine der größten He
Vermögensstrukturierung
Ver­mö­gens­struk­tu­rie­rung
Familien haben in aller Regel ein hohes Interesse daran, das Familienvermögen zu schützen und über Generationen zusammenzuhalten. Patch
Kernteam Private Clients
01/09/2021
Private Clients: Unsere Expertise
Das Private Client Team ist spezialisiert auf die Vermögens- und Nach­fol­ge­pla­nung. Wir beraten Privatkunden, Un­ter­neh­mer­fa­mi­li­en, ihre Berater und Family Offices in­ter­dis­zi­pli­när zu allen Rechts- und...

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22/02/2024
Neue Chance für das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz
Herzlich Willkommen zur ersten Folge der CMSToGo-Staffel „bei­geSTEU­ERt“ im Jahr 2024, in welcher wir uns mit den wichtigsten Neuerungen in der steuerlichen Gesetzgebung beschäftigen. Dr. Martin Friedberg, Philine Lindner und Dr. Hendrik Arendt stellen die wichtigsten neuen und anstehenden Regelungen im Un­ter­neh­mens­steu­er­recht vor, unter anderem geht es um die Min­dest­be­steue­rungs­richt­li­nie, das ZuFinG, das Kre­ditz­weit­markt­för­de­rungs- sowie das Haus­halts­fi­nan­zie­rungs­ge­setz. Im besonderen Fokus steht das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz, welches eine in­ves­ti­ti­ons­freund­li­che­re und wett­be­werbs­fä­hi­ge Wirtschaft in Deutschland sicherstellen soll. 
21/02/2024
Aktuelles in der Ver­mö­gens­struk­tu­rie­rung und Nachfolgeplanung
Ver­an­stal­tungs­rei­he CMS Wirt­schafts­früh­stück
02/01/2024
Das neue Zu­wen­dungs­emp­fän­ger­re­gis­ter ab 1. Januar 2024
Zum Jahr 2024 wird das Zu­wen­dungs­emp­fän­ger­re­gis­ter eingeführt. Dieses umfasst alle Körperschaften, an die steu­er­be­güns­tig­te Spenden erbracht werden können. 
18/12/2023
CMS berät britisches Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men Serco beim Erwerb des So­zi­al­dienst­leis­ters...
Leipzig - Die auf staatliche Dienstleistungen spezialisierte Serco-Gruppe hat sich mit der Korte-Stiftung auf den Erwerb des auf soziale Dienstleistungen fokussierten Unternehmens European Homecare geeinigt...
06/12/2023
2024 - Themen, die Sie bewegen werden
Das Jahr 2023 hat die Welt in besonderem Maße bewegt. Die Zunahme regionaler Krisen und Kriege sowie eine instabile wirtschaftliche Lage haben uns allen viel abverlangt. In diesen herausfordernden Zeiten gilt es besonders, vorausschauend zu handeln und den Realitäten mit Augenmaß zu begegnen, um sich auch im Jahr 2024 erfolgreich behaupten zu können. Besonders hervorzuheben ist hierbei die zukünftige Ausrichtung unseres Handelns. Künstliche Intelligenz ist mittlerweile allgegenwärtig und stellt uns vor die Frage nach einem adäquaten und un­ter­neh­mer­freund­li­chen Rechtsrahmen. In Zeiten geopolitischer Spannungen wird Cybersicherheit mehr denn je essenzieller Bestandteil jeder Un­ter­neh­mens­stra­te­gie bleiben müssen, Datenschutz und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Tech­no­lo­gie­nut­zung sind Schlüs­sel­fak­to­ren für geschäftlichen Erfolg. Themen wie die Umsetzung der globalen Min­dest­be­steue­rung in Deutschland und die Beschleunigung von Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren bei In­fra­struk­tur­pro­jek­ten werden Unternehmen auch im kommenden Jahr weiter be­schäf­ti­gen. Die­se Her­aus­for­de­run­gen sind zweifellos anspruchsvoll, bergen jedoch auch erhebliches Potenzial. Mut machen die Prognosen der Wirt­schafts­for­schen­den. So rechnet das DIW für das kommende Jahr wieder mit einem leichten Wirt­schafts­wachs­tum von 1,2 Prozent. Zeit also, verlorene Zuversicht wieder zu­rück­zu­ge­win­nen. Gerade in Zeiten globaler Her­aus­for­de­run­gen ist es von entscheidender Bedeutung, nicht nur wirtschaftliche Verantwortung zu tragen, sondern auch aktiv dazu beizutragen, den ge­sell­schaft­li­chen Zusammenhalt zu stärken und die Demokratie zu verteidigen. Gemeinsam spielen wir eine bedeutende Rolle als Sta­bi­li­täts­fak­to­ren in der Gesellschaft, indem wir soziale Verantwortung übernehmen und uns für eine gerechte und inklusive Entwicklung sowie den Schutz demokratischer Werte einsetzen. Zeit also, die Weichen zu stellen. Mit Mut und un­ter­neh­me­ri­scher Weitsicht. Im Jahr 2024 stehen wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich mit unserer breiten Expertise zur Seite, um Sie aktiv bei der Bewältigung dieser umfassenden Her­aus­for­de­run­gen zu unterstützen. Einen Überblick über die wichtigsten Themen des kommenden Jahres haben wir wie gewohnt für Sie zu­sam­men­ge­stellt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Chancen und Her­aus­for­de­run­gen anzugehen, und danken Ihnen einmal mehr für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Gemeinsam können wir viel erreichen – wirtschaftlich, rechtlich und ge­sell­schaft­lich. 
06/12/2023
Steuerliche Auswirkungen durch das MoPeG
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Per­so­nen­ge­sell­schafts­rechts (MoPeG) wird mit Wirkung zum 1. Januar 2024 die lange geforderte Reform des Per­so­nen­ge­sell­schafts­rechts umgesetzt. Wesentliche Änderung des MoPeG ist die Abschaffung des Ge­samt­handsprin­zips und die Anerkennung der Außen-GbR als rechtsfähige Per­so­nen­ge­sell­schaft. Da viele steu­er­ge­setz­li­che Regelungen an das Ge­samt­handsprin­zip anknüpfen, bestand insoweit Unsicherheit, ob und in welcher Form diese steuerlichen Regelungen zukünftig weitergelten. Durch Änderungen im Wachs­tums­chan­cen­ge­setz hat der Gesetzgeber diesbezüglich (teilweise) Klarheit geschaffen. Anpassungen bei der Ertragsteuer  Durch Anpassung des § 39 AO wird gesetzlich fingiert, dass rechtsfähige Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten für Zwecke der Er­trags­be­steue­rung als Gesamthand und deren Vermögen als Ge­samt­hand­sver­mö­gen gelten. Damit werden sich hinsichtlich der Ertragsteuer keine Änderungen nach Inkrafttreten des MoPeG ergeben.  Erbschaft- und Schen­kung­steu­er  Auch für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer soll an den bisherigen Be­steue­rungs­grund­sät­zen festgehalten werden. Durch gesetzliche Fiktion sollen Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten als Gesamthand und deren Vermögen als Ge­samt­hand­sver­mö­gen gelten (§ 2a ErbStG n.F.). Zusätzlich wird fingiert, dass bei unentgeltlichen Übertragungen durch oder von einer rechtsfähigen Per­so­nen­ge­sell­schaft deren Gesellschafter als Erwerber als Zuwendende gelten. Auch bisher wurde die Per­so­nen­ge­sell­schaft für Erbschaft- und Schen­kung­steu­er­zwe­cke als transparent angesehen und die steuerlichen Folgen einer Übertragung durch bzw. auf eine Per­so­nen­ge­sell­schaft deren Gesellschaften zugerechnet. Während dieses Verständnis bisher (nur) auf der Rechtsprechung (zuletzt BFH v. 5. Februar 2020 – II R 9/17, BStBl. II 2020, 658) beruhte, wird es nun gesetzlich normiert werden. Auch für die Übertragung von Anteilen an ver­mö­gens­ver­wal­ten­den Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten wird die bisherige Rechtslage beibehalten (§ 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG n.F.). Damit gilt auch zukünftig die Übertragung von Anteilen an ver­mö­gens­ver­wal­ten­den Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten als Fiktion der Über­tra­gung/Schen­kung der einzelnen bei der ver­mö­gens­ver­wal­ten­den Gesellschaft vorhandenen Wirt­schafts­gü­ter und Schulden – unabhängig davon, ob es sich um eine rechtsfähige oder eine nicht rechtsfähige Gesellschaft handelt. Auch für die Übertragung von Anteilen an gewerblichen Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten wird durch gesetzliche Anpassungen die Fortführung der bisherigen Rechtslage gesichert.  Anpassungen bei der Grund­er­werb­steu­er  Bei der Übertragung von Grundstücken auf eine und von einer Per­so­nen­ge­sell­schaft fällt nach aktueller Rechtslage keine Grund­er­werb­steu­er an, soweit an der Per­so­nen­ge­sell­schaft der/die einbringenden bzw. übernehmenden Gesellschafter oder auch der Ehegatte oder Kinder beteiligt sind (z.B. bei einer Fa­mi­li­en­pool­ge­stal­tung) (§§ 5, 6 GrEStG). Die Grund­er­werb­steu­er­be­frei­ung bei der Einbringung ist mit einer inzwischen 10-jährigen Nach­be­hal­tens­frist verbunden, innerhalb derer die ge­samt­hän­de­ri­sche Mitberechtigung der Gesellschafter an dem Grundstück grundsätzlich nicht vermindert werden darf. Mit Inkrafttreten des MoPeG und dem Entfallen des Ge­samt­handsprin­zips werden nach h.M. die Regelungen der §§ 5 und 6 GrEStG ins Leere gehen. Zudem drohen passive Sperr­frist­ver­let­zun­gen, da sich insoweit innerhalb der 10-jährigen Nach­be­hal­tens­frist der Anteil des Gesamthänders an der Gesamthand mindern würde. Um zumindest Rechtssicherheit bezüglich der Auswirkungen auf bereits laufende Nach­be­hal­tens­fris­ten zu verschaffen, soll im Wachs­tums­chan­cen­ge­setz geregelt werden, dass allein das Entfallen des Ge­samt­hand­sver­mö­gens nicht zu einer Verletzung laufender Nach­be­hal­tens­fris­ten führt. Vielmehr gelten diese Nach­be­hal­tens­fris­ten wei­ter. Hin­sicht­lich der Regelungen der bisherigen §§ 5 und 6 GrEStG sind die politischen Diskussionen noch nicht abgeschlossen. Insbesondere wird eine unterschiedliche Behandlung von Personen- und Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten – für letztere gelten die §§ 5 und 6 GrEStG mangels Gesamthand bereits heute nicht – bei Grund­stücks­über­tra­gun­gen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft kritisch gesehen. Zudem bestehen bei­hil­fe­recht­li­che Bedenken gegen die „Be­güns­ti­gung“. Um eine verfassungs- und beihilfekonforme Regelung ausreichend prüfen zu können, könnten die Regelungen der §§ 5 und 6 GrEStG ggf. für eine Übergangszeit weiterhin für anwendbar erklärt werden. Die politische Diskussion ist insoweit zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments offen. Fazit: Entwarnung bei der Ertragsteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer, aber Achtung bei der Grund­er­werb­steu­er  Während für Zwecke der Ertragsteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer der Gesetzgeber er­freu­li­cher­wei­se die mit Inkrafttreten des MoPeG bisher bestehenden Unsicherheiten durch gesetzliche Regelungen beseitigt hat (oder jedenfalls aller Voraussicht nach beseitigen wird) mit der Folge, dass diesbezüglich die Fortführung der bisherigen Be­steue­rungs­grund­sät­ze gesichert ist, verbleibt im Bereich der Grund­er­werb­steu­er eine Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Behandlung. Im Hinblick auf die ver­fas­sungs­recht­li­chen und bei­hil­fe­recht­li­chen Fragen ist jedoch in der Zukunft mit einer gesetzlichen Anpassung zu rechnen. Die weitere Entwicklung ist insbesondere bei der Strukturierung eines Im­mo­bi­li­en­in­vest­ments unter Nutzung von Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten sowie bei der Strukturierung der Nachfolge unter Einsatz von Fa­mi­li­en­pool-Struk­tu­ren im Blick zu behalten. Sofern die Erleichterungen bei der Übertragung von Im­mo­bi­li­en­ver­mö­gen auf und von Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten nicht fortbestehen, hätte dies insbesondere auf die Strukturierung von Fa­mi­li­en­pool­ge­sell­schaf­ten erhebliche Auswirkungen. Sofern sich entsprechende Änderungen zukünftig abzeichnen, sollten ggf. zukünftig ohnehin geplante Im­mo­bi­li­en­über­tra­gun­gen vorgezogen werden. Update vom 19.12.2023 Die erwarteten Änderungen wurden nicht durch das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz umgesetzt, sondern kurzfristig in das Kre­ditz­weit­markt­för­der­ge­setz übernommen, welchem der Bundesrat am 15.12.2023 zugestimmt hat. Die Fortgeltung der Regelungen für Ge­samt­hand­sge­mein­schaf­ten für die Grund­er­werb­steu­er wurde für 3 Jahre vorgesehen. Hintergrund ist, dass in dieser Zeit eine grundlegende Reform der Grund­er­werb­steu­er erfolgen soll.
01/11/2023
Steuerliche Beratung nach dem Erbfall
Von der Nachfolgeplanung bis zum Pflichtteil, von Freibeträgen zu Fristen - wer richtig vorsorgt, kann nicht nur streitige Nach­lass­aus­ein­an­der­set­zun­gen der Hinterbliebenen vermeiden, sondern auch steuerliche Potenziale ausschöpfen. Der Tod und damit der mögliche Erbfall sind nicht nur emotional aufgeladene Themen, sondern auch rechtlich komplex. Aus diesem Grund hat sich Dr. Hendrik Arendt, Rechtsanwalt und Steuerberater, Verstärkung in Form von Dr. Michael Heuser, Fachanwalt für Erbrecht, und Benedikt Weber, Steuerberater, geholt. Welche wichtigen rechtlichen und steuerlichen Aspekte es vor und nach dem Erbfall zu beachten gilt, klären unsere Experten in dieser Folge und geben dabei spannende Einblicke in die Rechtspraxis.
14/06/2023
Stif­tungs­rechts­re­form - Anpassung der Lan­des­stif­tungs­ge­set­ze
Die Reform des Stif­tungs­zi­vil­rechts im Bundesrecht steht unmittelbar bevor. Auch auf Ebene der Länder besteht bis zu diesem Zeitpunkt Reformbedarf
11/06/2023
Ostdeutsches Wirtschaftsforum 2023
Aufgrund der Pandemie und des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine wurde offen gelegt, wie verletzlich Deutschland ist. Aus diesen Situationen ergeben sich aber auch neue Chancen, die genutzt werden können. Auf dem OWF23 wird über diese Chancen diskutiert und wie wir die notwendigen Transformationen in den Bereichen Digitalisierung, En­er­gie­ver­sor­gung oder un­ter­neh­me­ri­sches Engagement gestalten können. Am Montag, den 12. Juni 2023 ist CMS mit einer Night Talk zum Thema "Die Hütte brennt! Forderungen der Industrie zur Beschleunigung der Energiewende" mit dabei. Unser Partner Dr. Ulrich Becker und Partnerin Dr. Ursula Steinkemper sprechen mit Cornelia Müller-Pagel, Leiterin Grüne Gase, VNG AG und Dr. Chris­tof Gün­ther, Ge­schäfts­füh­rer InfraLeuna GmbH, ob sich die Maßnahmen auf andere Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren übertragen lassen, z.B. auf den Ausbau sonstiger Infrastruktur- oder In­dus­trie­an­la­gen. Wel­che Innovationen (z.B. beim Wasserstoff) braucht es, um für Unternehmen eine kostengünstige und kli­ma­ver­träg­li­che En­er­gie­ver­sor­gung sicherzustellen? Welche Stellschrauben der Energiewende sind für die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des deutschen Wirt­schafts­stand­orts besonders bedeutsam?Das vollständige Programm finden Sie auf der Seite des Veranstalters.
09/06/2023
beigeSTEUERt
In „bei­geSTEU­ERt“ werfen wir einen Blick auf die spannenden Facetten des Steuerrechts. Wir tauchen ein in die „digitalen Welten“ und Zukunftsthemen im Bereich Tax – von Kryptowährung über Non-Fun­gi­ble-To­kens bis hin zu nachhaltiger Steuerpolitik. 
24/05/2023
Aktuelles in der Ver­mö­gens­struk­tu­rie­rung und Nachfolgeplanung
Ver­an­stal­tungs­rei­he CMS Wirt­schafts­früh­stück
11/05/2023
Die internationale Un­ter­neh­mer­fa­mi­lie - Ausgewählte Beispiele für Fallstricke...
Die Veranstaltung richtet sich an internationale Un­ter­neh­mer(fa­mi­li­en) und deren Berater. Im Fokus stehen die rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Her­aus­for­de­run­gen, denen eine internationale Un­ter­neh­mer­fa­mi­lie heute ausgesetzt ist – beim Aus­lands­auf­ent­halt der Kinder, bei einer Heirat im oder ins Ausland, oder beim Umzug / der Verlagerung von Vermögen ins Ausland. Zu diesem Thema haben die beiden Rechtsanwälte Dr. Georg Dietlein und Dr. Michael Schellenberger jüngst in Zusammenarbeit mit dem Wittener Institut für Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men (WIFU) einen Praxisleitfaden verfasst. Sie berichten aus ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich Private Clients / Corporate und erläutern Fallstricke anhand ausgewählter Beispiele mit Berührung zu anderen Rechtssystemen. In Kooperation mit WIFUAblaufplan