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Commercial

Rechtsberatung für Einkauf, Produktion und Vertrieb

Einkauf, Produktion und Vertrieb – das operative Geschäft unserer Mandanten – stehen im Mittelpunkt unserer Beratungsleistungen.

Mit über 50 spezialisierten Anwälten bildet unser Commercial-Team eine der größten und erfahrensten Praxisgruppen in Deutschland. Nationale und internationale Mandanten profitieren von unserem tiefgehenden Branchen-Know-how sowie unserer umfassenden Rechtsexpertise.

Die zunehmende Globalisierung der Märkte, ihre Chancen und Herausforderungen, verfolgen wir aufmerksam und begleiten diese Entwicklung mit internationalen Experten-Teams im Rahmen des weltweiten CMS-Netzwerks und insbesondere der CMS Practice Area Group Commercial.

Zu unseren langjährigen Mandanten zählen Industrie- und Handelsunternehmen aus allen wichtigen Branchen der nationalen und internationalen Wirtschaft. Von der Automobilindustrie bis zum Zentraleinkaufsverband sind wir in allen wesentlichen Bereichen von Produktion und Handel für unsere Mandanten tätig.

Beratung immer auf dem neuesten Stand

Kontinuierlich arbeiten wir daran, unsere Rechtsberatung neuen Trends und Rahmenbedingungen anzupassen. So entwickeln wir vorausschauend neue Beratungsprodukte zu Rechtsgebieten wie Compliance und EU-Kaufrecht oder zu neuen Geschäftsfeldern wie Digital Business und eMobilität.

Wir bieten mehr als üblich

Neben der laufenden Rechtsberatung als ausgelagerte Rechtsabteilung und der Vertretung unserer Mandanten in einzelnen Streitfällen bieten wir ferner spezielle Dienstleistungen wie ein maßgeschneidertes Vertrags- und Claim Management an.

Darüber hinaus ergänzen Schulungen und Praxisseminare zu Rechtsthemen in Einkauf, Produktion und Vertrieb unsere Rechtsberatung. Dazu gehören individuelle Inhouse-Seminare, unsere Roadshow „Update Einkauf und Vertrieb“, Infoveranstaltungen, Rundbriefe, Broschüren und Newsletter sowie Praxistipps.

"Large department with extensive experience in commercial law relying on its strong network of domestic and international offices. Well known for its work on large, often European-wide, distribution systems and multi-jurisdictional contract standardisations."

Chambers Europe, 2021

"It's important for our company to mandate a firm that is able to deal with the width and breadth of the different legal areas and requests we have, and CMS is active on exactly such a scale."

Chambers Europe, 2021

"CMS has a strong cross-border practice, [...] it is a leading firm for commercial contract law."

Chambers Europe, 2021

„Die Vertriebsrechtspraxis von CMS besetzt aufgrund ihrer personellen Stärke und der tiefen Erfahrung ihrer Partner in unterschiedlichen Branchen eine führende Position im Markt.“

JUVE Handbuch, 2020/2021

„Schnelles Feedback, juristisches Know-how, Kenntnis unserer speziellen Branche sowie pragmatische Lösungsansätze.“

The Legal 500 Deutschland, 2021

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Einkauf und Beschaffung - Commercial
Einkauf und Beschaffung
Globale und maßgeschneiderte Lösungen für Sie. Einkauf und Beschaffung als operative Unternehmensfunktionen gewinnen durch die Globali
Produktion und Produkthaftung - Commercial
Produktion und Produkthaftung
Individuelle Strategien für optimale Risikoabsicherung. Unsere Beratungsthemen in den Bereichen Produktion und Produkthaftung sind breit gefä
Vertrieb und Franchise - Commercial
Vertrieb und Franchise
Unsere Rechtsexpertise hilft, Ihren Vertrieb zu organisieren. Vertrieb und Franchise bilden den Kernbereich der Beratung durch unser Commercial-Team.
09/06/2023
Update Commercial
Jetzt auch zum Hören: In unserem Update Commercial geben wir regelmäßig einen Überblick über aktuelle Ge­richts­ent­schei­dun­gen, Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren und Trends aus den Bereichen Produktion, Handel und Vertrieb – immer verbunden mit Hand­lungs­emp­feh­lun­gen und praktischen Tipps.

Feed

16/04/2024
CMS Fair Trade Coffee – 90 Minuten ESG in Recht & Praxis
90 Minuten ESG in Recht & Praxis
15/03/2024
Der DGA soll den Datenaltruismus ankurbeln
Durch freiwillige Datenspenden sollen Daten umfangreich nutzbar gemacht werden. Der DGA möchte das Vertrauen in da­ten­al­tru­is­ti­sche Organisationen fördern
27/02/2024
Update Commercial 02/2024
Der Käufer einer mangelhaften Sache erklärt den Rücktritt vom Vertrag und erhält den Kaufpreis zurück. Doch muss der Verkäufer auch die mangelhafte Kaufsache zurücknehmen? Ja, entschied der BGH...
14/02/2024
CMS begleitet Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer Webasto beim Verkauf des La­de­ge­schäfts...
Köln – Webasto, einer der führenden Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer weltweit, mit Hauptsitz in Stockdorf bei München, hat eine Mehr­heits­be­tei­li­gung an seinem Geschäft mit Ladelösungen verkauft. Das Ladegeschäft umfasst unter anderem Ladekabel, mobile Ladestationen und Wallboxen. Der deutsche Top-100-Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer bleibt als Min­der­heits­ge­sell­schaf­ter an der Sparte beteiligt und will sich künftig auf seine Kern­ge­schäfts­fel­der konzentrieren. Im Jahr 2022 traf Webasto die strategische Entscheidung, einen Investor für das La­de­lö­sungs­ge­schäft zu suchen. Käuferin ist die Pri­va­te-Equi­ty-Ge­sell­schaft Transom Capital Group, mit Hauptsitz in Los Angeles, USA. Einen Kaufvertrag unterzeichneten beide Unternehmen am 7. Februar 2024. Über weitere Details der Transaktion haben die beteiligten Parteien Stillschweigen vereinbart. Ein CMS-Team um Lead Partner Klaus Jäger hat Webasto bei dem Verkauf umfassend rechtlich beraten. Das deutsche CMS-Team arbeitete dabei eng mit CMS-Teams aus Mexiko-Stadt und Peking sowie den US-Kanzleien Miller & Martin PLLC und Locke Lord LLP zusammen. Der Verkaufsprozess war sehr komplex. Die Komplexität ergab sich unter anderem daraus, dass vor dem Verkauf durch diverse Um­struk­tu­rie­rungs­maß­nah­men in verschiedenen Jurisdiktionen die zu verkaufende Einheit gestaltet werden musste. Webasto vertraute bereits in der Vergangenheit auf die Expertise von CMS, so zuletzt etwa beim Ankauf aller Anteile an der luxemburgischen Carlex Glass. Der 1901 gegründete Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer Webasto konzentriert sich in Entwicklung, Herstellung und Vertrieb auf Dachsysteme und auf die Elektrifizierung von Fahrzeugen. Das Produktangebot umfasst öffenbare und feststehende Dächer, elektrische Hochvoltheizer und Batterien sowie Lösungen rund um das Ther­mo­ma­nage­ment. Zu den Kunden von Webasto zählen sowohl Hersteller von Per­so­nen­kraft­wa­gen, Nutzfahrzeugen und Booten als auch Händler und Endkunden. Im Jahr 2022 erzielte die Gruppe einen Umsatz von mehr als vier Milliarden Euro und beschäftigte rund 16.800 Mitarbeitende an mehr als 50 Standorten weltweit. CMS Deutschland Klaus Jäger, Lead Part­ner An­na-Le­na Löcherbach, Counsel Philipp Knopp, Senior As­so­cia­te Do­mi­nic Zimmer, Associate Nina Fink, Associate, alle Corporate/M&A Dr. Angela Emmert, Part­ne­rin Len­nard Martin Lürwer, Counsel Marcel Heinen, Senior Associate, alle Labor, Employment & Pensions Dr. Sebastian Cording, Partner Lars Howe, Associate Dr. Markus Kaulartz, Partner Dr. Reemt Matthiesen, Partner, alle TMC Dr. Alexandra Schluck-Amend, Partnerin Manuel Nann, Senior As­so­cia­te  Fran­zis­ka Fuchs, Senior Associate, alle Restructuring and Insolvency Lars Eckhoff, Partner Dr. Philipp Rohdenburg, Counsel, beide Commercial Dr. Dirk Smielick, Principal Counsel, Intellectual Property Dr. Christian Scherer, Partner, Real Estate & Public Barbara Bayer, Counsel, Banking, Finance & Insurance Moritz Pottek, Counsel, Antitrust, Competition & Trade Dr. Arne Burmester, Principal Counsel Conrad Gräwe, Legal Coordinator Romy Rosenhahn, Legal Coor­di­na­tor Ste­pha­nie Schulz, Legal Coor­di­na­tor Ste­ven Washington, Legal Coor­di­na­tor Tagrid Chahrour, Senior Legal Specialist Anke Clippingdale, Senior Legal Specialist Lisa Mattmann, Senior Legal Specialist Sarah Przybylski, Senior Legal Specialist Edris Trabzadah, Senior Legal Specialist Faraz Ahmad, Legal Specialist Jule Marie Holz, Legal Specialist Sofia Schreiner, Legal Spe­cia­list Alex­an­der Stadahl, Legal Specialist, alle Smart Operations CMS China Dr. Falk Lichtenstein, Partner, Corporate/M&A  CMS Mexiko Giancarlo Schievenini, Partner, Corporate/M&A   MILLER & MARTIN PLLC, Attorneys at Law, Chattanooga, USA Mike Marshall, Partner Joe De Lisle, Partner  Locke Lord LLP, Boston, USA Jonathan Joung, Part­nerPres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com   
14/02/2024
CMS begleitet Lack- und Be­schich­tungs­pro­du­zen­ten KANSAI HELIOS
Köln – KANSAI HELIOS hat von der GREBE Holding, mit Sitz in Weilburg in Hessen, deren gesamtes In­dus­trie­lack­ge­schäft erworben, das unter WEILBURGER Coatings firmiert. WEILBURGER Coatings ist ein bekannter Hersteller von industriellen Beschichtungen und umfasst die WEILBURGER Coatings GmbH in Weilburg sowie die WEILBURGER Asia Limited in Hongkong. Der An­teils­kauf­ver­trag wurde am 9. Februar 2024 unterschrieben. Mit dem Erwerb will KANSAI HELIOS seine strategische Position als Systemanbieter und Hersteller von Industrielacken deutlich ausbauen und seine geografische Präsenz international erweitern. Darüber hinaus gewinnt das Unternehmen zusätzliches Know-how, Vertriebswege, Produktions- und La­ger­ka­pa­zi­tä­ten. Über weitere Details der Transaktion haben die beteiligten Parteien Stillschweigen vereinbart. Ein internationales CMS-Team um Lead Partner Klaus Jäger und Christoph Schröer hat KANSAI HELIOS bei der Akquisition umfassend rechtlich beraten. Die Komplexität der Transaktion zeichnet sich insbesondere durch die Größe der erworbenen Weilburger Coatings Gruppe aus; diese umfasst neben den deutschen Unternehmen, Gesellschaften in Brasilien, China, Frankreich, Hongkong, Indien, Italien, der Türkei und den USA. Neben den eigentlichen Kaufverträgen in Deutschland und Hongkong wurden von CMS noch zahlreiche weitere Verträge entworfen und verhandelt. Neben CMS-Teams aus Brasilien, China, Hongkong, Italien, der Türkei, Frankreich, Serbien, Österreich und dem Vereinigten Königreich unterstützten auch die Kanzleien MILLER & MARTIN PLLC aus den USA sowie Vaish Associates Advocates aus Indien. KANSAI HELIOS vertraut regelmäßig auf die Expertise von CMS, so etwa zuletzt bei der Übernahme sämtlicher Ge­schäfts­an­tei­le an der auf Pulverlacke und Kunstharze spezialisierten CWS Lackfabrik GmbH (CWS), einschließlich der Kon­zern­ge­sell­schaf­ten in Deutschland, den USA, Dänemark und Polen. KANSAI HELIOS, mit Hauptsitz in Wien, gehört zur japanischen KANSAI PAINT Gruppe. Das Unternehmen mit einer mehr als 170-jährigen Geschichte zählt zu den großen globalen Marktteilnehmern im Bereich Lacke und Beschichtungen. KANSAI HELIOS entwickelt, produziert und vertreibt Industrielacke, Bleich- und Rei­ni­gungs­che­mi­ka­li­en, Materialien zum Kleben und Dichten, hochwertige Harze, Gebäudefarben und Reparaturlacke in ganz Europa und darüber hinaus. WEILBURGER Coatings wurde im Jahr 1900 an seinem heutigen Hauptsitz in Weilburg gegründet und verfügt über Grup­pen­ge­sell­schaf­ten in Deutschland, Italien, Frankreich, der Türkei, den USA, Brasilien, Indien und China. Mit rund 600 Mitarbeitenden an sieben Pro­duk­ti­ons­stand­or­ten und mehreren Handelsbüros ist das Unternehmen weltweit aktiv und erwirtschaftet einen Umsatz von rund 150 Millionen Euro. CMS Deutschland Klaus Jäger, Lead Partner Dr. Kai Wallisch, Part­ner Chris­toph Schröer, Senior Associate Dr. Katharina Kapp, Associate Dr. Henrik Meurer, As­so­cia­te Do­mi­nic Zimmer, As­so­cia­te Kath­rin Dengel, Associate, alle Corporate/M&A Dr. Björn Herbers, Partner Moritz Pottek, Counsel Dr. Denis Schlimpert, Counsel Kirsten Baubkus-Gerard, Senior Associate Dr. Robert Bodewig, Senior Associate David Rappenglück, Associate, alle Antitrust, Competition & Trade Dr. Dirk Smielick, Principal Counsel Claudia Böhmer, Counsel, beide IP Dr. Angela Emmert, Partnerin Dr. Andreas Hofelich, Partner Dr. Mario Brungs, Counsel Lennard Martin Lürwer, Counsel Marcel Heinen, Senior Associate, alle Labor, Employment & Pensions Michael Kamps, Partner Thorsten Hemme, Principal Counsel Dr. Arne Schmieke, Senior Associate, alle TMC Dr. Martin Friedberg, Partner, Tax law Dr. André Lippert, Partner Maike Füchtmann, Senior Associate, beide Real Estate & Public Dorothée Janzen, Partnerin Dr. Philipp Rohdenburg, Counsel, beide Com­mer­cial Bir­git Wagner, Legal Manager Conrad Gräwe, Legal Coor­di­na­tor Ste­ven Washington, Legal Coordinator Anke Clippingdale, Senior Legal Specialist Edris Trabzadah, Senior Legal Specialist Faraz Ahmad, Legal Specialist Sofia Schreiner, Legal Spe­cia­list Alex­an­der Stadahl, Legal Specialist, alle Smart Operations CMS Peking Falk Lich­ten­stein Ro­xy Meng CMS Mailand Daniela Murer Alessandra Cuni CMS Rom Fabrizio Spagnolo CMS Istanbul Döne Yalçın Merve Akkuş CMS Paris Thomas Hains Marion Berberian CMS Belgrad Maja Stepanović CMS Wien Dr. Dieter Zandler CMS London Russell Hoare Melanie Lane Focaccia Amaral L S Advogados, Brasilien, in association with CMS Renata Homem de Melo Fontes Carla Anastácio Lau, Horton & Wise LLP, Hongkong, in association with CMS Shirley Lau Albert Jok MILLER & MARTIN PLLC, USA Joe DeLisle Vaish Associates Advocates, Indien Shrinivas San­kar­an­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
19/12/2023
CMS berät Vattenfall umfassend bei der Veräußerung der Berliner Fernwärme
Hamburg – Vattenfall hat die strategische Neubewertung seines Berliner Wärmegeschäfts abgeschlossen und entschieden, das Berliner Wärmegeschäft vollständig an das Land Berlin zu veräußern. Eine...
18/12/2023
CMS berät britisches Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men Serco beim Erwerb des So­zi­al­dienst­leis­ters...
Leipzig - Die auf staatliche Dienstleistungen spezialisierte Serco-Gruppe hat sich mit der Korte-Stiftung auf den Erwerb des auf soziale Dienstleistungen fokussierten Unternehmens European Homecare geeinigt...
13/12/2023
CMS berät die Friedrich Graepel AG beim Erwerb der SOLVARO GmbH
Frankfurt/Main – Die Friedrich Graepel AG, mit Sitz im nie­der­säch­si­schen Löningen, hat sämtliche Anteile an der SOLVARO GmbH und mittelbar ihrer ungarischen Toch­ter­ge­sell­schaft SOLVARO Kft Hungary...
11/12/2023
Unwirksame AGB – Wer den Bogen überspannt, geht leer aus!
Wer in Verträgen mit Verbrauchern missbräuchliche Klauseln verwendet, kann nach einem Urteil des EuGH auch seine gesetzlichen Ansprüche verlieren
06/12/2023
Reform des europäischen Produktrechts
Im europäischen Produktrecht stehen große Änderungen bevor. Ende 2024 wird die neue Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung (VO (EU) 2023/988) EU-weit die bisherige Richtlinie über die allgemeine Pro­dukt­si­cher­heit aus dem Jahr 2001 ablösen, was eine der wesentlichsten Änderungen der Pro­dukt­si­cher­heits­land­schaft für Non-Food-Ver­brau­cher­pro­duk­te seit Jahren mit sich bringen wird. Parallel dazu geht das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren zur Reform der fast 40 Jahre alten Pro­dukt­haf­tungs­richt­li­nie in seine entscheidende Phase. Die zu erwartenden Änderungen sehen an zahlreichen Stellen Erweiterungen der ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­gen Produkthaftung vor. Sowohl die neue Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung als auch die Reform der Pro­dukt­haf­tungs­richt­li­nie zielen darauf ab, die gesetzlichen Vorgaben an den technischen Fortschritt und die hierdurch veränderten Markt­ver­hält­nis­se anzupassen. Die weitreichenden Änderungen führen nicht nur dazu, dass sich künftig mehr Wirt­schafts­ak­teu­re als bisher – wie beispielsweise Ful­fill­ment-Dienst­leis­ter und On­line-Platt­for­men – mit den Themen Pro­dukt­si­cher­heit und -haftung beschäftigen müssen, sondern machen für alle betroffenen Akteure eine Überprüfung ihrer internen Prozesse erforderlich. Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung gilt ab Dezember 2024 Die Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung ist im Juni 2023 in Kraft getreten und gilt ab dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen EU-Mit­glied­staa­ten. Sie betrifft alle Non-Food-Ver­brau­cher­pro­duk­te und legt (verschärfte) Min­dest­an­for­de­run­gen an die Sicherheit derjenigen Produkte fest, für die keine spezielleren harmonisierten Vorschriften bestehen. Gleichzeitig schafft sie aber auch neue Vorgaben für harmonisierte Produkte. Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen finden Sie hier. Neue Or­ga­ni­sa­ti­ons­pflich­ten für nicht harmonisierte Produkte Hersteller nicht harmonisierter Produkte müssen ab Dezember 2024 für diese eine Risikoanalyse aufstellen und eine technische Dokumentation erstellen; das gab es bislang nur im harmonisierten Bereich. Zudem müssen sie interne Pro­duct-Com­pli­ance-Pro­zes­se aufsetzen, eine Beschwerdestelle für Ver­brau­cher­be­schwer­den einrichten und ein Be­schwer­de­ver­zeich­nis führen. In bestimmten Fällen kann zudem die Unterhaltung eines vorgegebenen Rück­ver­fol­gungs­sys­tems erforderlich sein. Für alle Produkte: Meldepflicht bei Unfällen, standardisierte Rückrufe, Abhilfepflicht Für alle unter die Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung fallenden (d.h. auch harmonisierte) Produkte gilt künftig eine Meldepflicht für durch das Produkt verursachte Unfälle. Wird der Rückruf eines gefährlichen Produkts erforderlich, müssen hierbei EU-weit bestimmte formale Vorgaben eingehalten werden. Zudem muss der für den Rückruf verantwortliche Wirt­schafts­ak­teur betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig eine kostenfreie Abhilfemaßnahme (z.B. Reparatur, Ersatz des Produkts oder Wertersatz) anbieten. Damit wird die Grenze zum vertraglichen Ge­währ­leis­tungs­recht verwischt. Erweiterte Pflichten im Onlinehandel Für den Onlinehandel gilt künftig – neben erweiterten Warn- und In­for­ma­ti­ons­pflich­ten –, dass die Produkte bereits im Zeitpunkt des Angebots als auf dem Markt bereitgestellt gelten und die Anforderungen an die Pro­dukt­si­cher­heit erfüllen müssen. Auch für Betreiber von On­line-Markt­plät­zen sieht die Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung neue Pflichten vor. Reform der Pro­dukt­haf­tungs­richt­li­nie in entscheidender Phase  Die Reform der Pro­dukt­haf­tungs­richt­li­nie befindet sich noch im Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren: Die EU-Kommission hat im September 2022 ihren ersten Entwurf vorgestellt, derzeit laufen Verhandlungen mit Rat und Parlament über die endgültige Fassung der Änderungen. Nach ihrer Verabschiedung müssen die neuen Regelungen innerhalb eines Jahres von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Ein paar Änderungen dürften aber bereits jetzt als sicher gelten. Software als Produkt, Datenverlust als Schaden, Wegfall von Haf­tungs­be­gren­zun­gen Ziel ist auch hier, das derzeitige System der ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­gen Produkthaftung an die Her­aus­for­de­run­gen des digitalen Zeitalters anzupassen. So soll künftig Software ausdrücklich als Produkt gelten und bei der Beurteilung, ob ein Produkt fehlerhaft ist, sollen u.a. auch Cy­ber­si­cher­heits- und KI-Fragen eine Rolle spielen. Auch die Palette der abgedeckten Schäden soll sich erweitern: Die Entwürfe sehen beispielsweise den Verlust von privat genutzten Daten als ersatzfähigen Schaden an. In Kombination mit der geplanten Aufhebung der derzeit geltenden Selbstbehalte (EUR 500,00 bei Sachschäden) und Haf­tungs­ober­gren­zen (in Deutschland aktuell EUR 85 Mio. bei Per­so­nen­schä­den) kann sich so das Haftungsrisiko für viele Unternehmen deutlich erhöhen. Discovery bald auch in Pro­dukt­haf­tungs­fäl­len? Signifikant ist zudem die Absicht, Unternehmen in Pro­dukt­haf­tungs­fäl­len unter bestimmten Voraussetzungen – neben weiteren Be­weis­las­ter­leich­te­run­gen zugunsten der geschädigten Personen – zur Offenlegung von Beweismitteln zu verpflichten. Diese Form der bislang vor allem aus den USA bekannten „Discovery“ dürfte in vielen Fällen eine kritische Prüfung der bisherigen Do­ku­men­ta­ti­ons­pra­xis erforderlich machen. Unter Beachtung der o.g. Or­ga­ni­sa­ti­ons­pflich­ten nach der Pro­dukt­si­cher­heits­ver­ord­nung dürfte sich hier künftig der Grundsatz „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ bewähren.
06/12/2023
PFAS – Kommt jetzt das Verbot der Ewig­keits­che­mi­ka­li­en?
Per- und polyfluorierte Al­kyl­ver­bin­dun­gen (PFAS), sog. Ewig­keits­che­mi­ka­li­en, kommen in vielen Produkten zum Einsatz, sei es in Ver­brau­cher­pro­duk­ten wie Shampoo, Na­gel­lack­ent­fer­ner, Make-up, Rei­ni­gungs­mit­teln oder Farben, oder auch in der Industrie zur Ober­flä­chen­be­hand­lung von Metallen und Kunststoffen, in Le­bens­mit­tel­ver­pa­ckun­gen, Pizzakartons, Regenjacken oder Kochutensilien. Als essenzieller Bestandteil werden sie auch in Löschschäumen, in spezieller technischer Schutzkleidung und bei bestimmten Medizinprodukten eingesetzt. Auch für die Energie- und Mobilitätswende spielen PFAS eine entscheidende Rolle: Die Chemikalien sind Bestandteil von Dichtungen, Isolierungen, Kabeln, Elek­tro­au­to­bat­te­rien, Was­ser­stoff­tech­no­lo­gien oder Halbleitern. Einige Mitgliedstaaten streben Verbot an In den letzten drei Jahren haben die zuständigen Behörden in Deutschland, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden Untersuchungen zu den Risiken im Zusammenhang mit der Herstellung, der Verwendung und dem Inverkehrbringen von PFAS durchgeführt und mögliche Alternativen untersucht. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass Risiken bestehen, die rechtlichen Beschränkungen erfordern. Die European Chemicals Agency (ECHA) hat daher in diesem Jahr von allen interessierten Kreisen wis­sen­schaft­li­che und technische Informationen über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung dieser Stoffe eingeholt, um auf dieser Grundlage eine Bewertung der geforderten Beschränkung vorzunehmen. Beschränkung ist nicht gleich Verbot  Die rechtliche Beschränkung von chemischen Substanzen erfolgt auf europäischer Ebene unter der REACH-Verordnung (EU) 1907/2006, dem zentralen, harmonisierten Regelwerk für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen. Bis zur Beschränkung einer Chemikalie durchläuft diese ein vierstufiges Verfahren. Am Ende dieses Prozesses steht jedoch nicht zwingend ein umfassendes Verbot. Die möglichen Beschränkungen reichen von verbindlichen Si­cher­heits­hin­wei­sen, über die Beschränkung von Art und Menge der Verwendung bis zu einem umfassenden Verbot. PFAS im dritten und vierten Ver­fah­rens­schritt angelangt Im ersten Ver­fah­rens­schritt wird jeder Stoff auf Grundlage von umfassenden Informationen bei der ECHA registriert. Dabei gilt der Grundsatz: Ohne Registrierung kein Markt. In dieser Phase müssen Unternehmen in einem Re­gis­trie­rungs­dos­sier Informationen zur Verwendung und zu den Eigenschaften der zu registrierenden Stoffe sammeln, wenn sie diese in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, und eine Gefahren- und Ri­si­ko­be­ur­tei­lung vornehmen. In einem zweiten Schritt nimmt die ECHA auf Grundlage der gesammelten Daten eine erste Bewertung vor.  An­schlie­ßend werden die Stoffe in einem dritten Schritt daraufhin untersucht, ob sie krebserregend, erb­gut­ver­än­dernd oder auch fort­pflan­zungs­ge­fähr­dend sind. Wird ein Stoff in diesem Sinne als besonders be­sorg­nis­er­re­gend eingestuft, kann er in die Liste der sog. substances of very high concern der REACH-Verordnung überführt werden. Einige PFAS sind bereits in diese Liste aufgenommen worden, mit der Folge, dass Unternehmen, die Erzeugnisse mit diesen Stoffen in Verkehr bringen, bestimmten Meldepflichten un­ter­lie­gen.  Im letzten Schritt wird über die endgültige Beschränkung der Stoffe entschieden. Dazu wird von den nationalen Fachbehörden oder der ECHA ein Be­schrän­kungs­dos­sier erarbeitet. Dieses enthält für alle zu beschränkenden Stoffe die erforderlichen wis­sen­schaft­li­chen Nachweise über problematische Eigenschaften oder so­zio­öko­no­mi­sche Folgen einer Beschränkung sowie Informationen über Alternativen. Im Rahmen der Prüfung werden zusätzlich zwei öffentliche Konsultationen durchgeführt, bei denen sich betroffene Akteure und die Öffentlichkeit einbringen können. Anschließend erarbeitet die Europäische Kommission einen Be­schrän­kungs­vor­schlag. Dieses Verfahren dauert zwischen sechs und neun Monate. Bei erfolgreicher Annahme des Be­schrän­kungs­vor­schla­ges durch die ECHA wird dieser – vollständig oder mit Über­gangs­fris­ten – im Europäischen Gesetzblatt verkündet und ist dann Teil der REACH-Ver­ord­nung. Art der Beschränkung offen  In Bezug auf die Beschränkungen für PFAS werden die Ausschüsse der ECHA die Ergebnisse der Kon­sul­ta­ti­ons­pha­se im kommenden Jahr bewerten.  Auch wenn der genaue Ausgang des Verfahrens noch unklar ist, sollten betroffene Unternehmen die Entwicklungen im Auge behalten, mögliche Com­pli­ance-An­for­de­run­gen wie die genannten Meldepflichten beachten und sich möglicherweise schon frühzeitig auf die Suche nach Alternativen begeben. Auch die Beteiligung an der öffentlichen Konsultation ist – gerade, wenn Alternativen nicht möglich erscheinen – anzuraten.
06/12/2023
2024 - Themen, die Sie bewegen werden
Das Jahr 2023 hat die Welt in besonderem Maße bewegt. Die Zunahme regionaler Krisen und Kriege sowie eine instabile wirtschaftliche Lage haben uns allen viel abverlangt. In diesen herausfordernden Zeiten gilt es besonders, vorausschauend zu handeln und den Realitäten mit Augenmaß zu begegnen, um sich auch im Jahr 2024 erfolgreich behaupten zu können. Besonders hervorzuheben ist hierbei die zukünftige Ausrichtung unseres Handelns. Künstliche Intelligenz ist mittlerweile allgegenwärtig und stellt uns vor die Frage nach einem adäquaten und un­ter­neh­mer­freund­li­chen Rechtsrahmen. In Zeiten geopolitischer Spannungen wird Cybersicherheit mehr denn je essenzieller Bestandteil jeder Un­ter­neh­mens­stra­te­gie bleiben müssen, Datenschutz und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Tech­no­lo­gie­nut­zung sind Schlüs­sel­fak­to­ren für geschäftlichen Erfolg. Themen wie die Umsetzung der globalen Min­dest­be­steue­rung in Deutschland und die Beschleunigung von Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren bei In­fra­struk­tur­pro­jek­ten werden Unternehmen auch im kommenden Jahr weiter be­schäf­ti­gen. Die­se Her­aus­for­de­run­gen sind zweifellos anspruchsvoll, bergen jedoch auch erhebliches Potenzial. Mut machen die Prognosen der Wirt­schafts­for­schen­den. So rechnet das DIW für das kommende Jahr wieder mit einem leichten Wirt­schafts­wachs­tum von 1,2 Prozent. Zeit also, verlorene Zuversicht wieder zu­rück­zu­ge­win­nen. Gerade in Zeiten globaler Her­aus­for­de­run­gen ist es von entscheidender Bedeutung, nicht nur wirtschaftliche Verantwortung zu tragen, sondern auch aktiv dazu beizutragen, den ge­sell­schaft­li­chen Zusammenhalt zu stärken und die Demokratie zu verteidigen. Gemeinsam spielen wir eine bedeutende Rolle als Sta­bi­li­täts­fak­to­ren in der Gesellschaft, indem wir soziale Verantwortung übernehmen und uns für eine gerechte und inklusive Entwicklung sowie den Schutz demokratischer Werte einsetzen. Zeit also, die Weichen zu stellen. Mit Mut und un­ter­neh­me­ri­scher Weitsicht. Im Jahr 2024 stehen wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich mit unserer breiten Expertise zur Seite, um Sie aktiv bei der Bewältigung dieser umfassenden Her­aus­for­de­run­gen zu unterstützen. Einen Überblick über die wichtigsten Themen des kommenden Jahres haben wir wie gewohnt für Sie zu­sam­men­ge­stellt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Chancen und Her­aus­for­de­run­gen anzugehen, und danken Ihnen einmal mehr für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Gemeinsam können wir viel erreichen – wirtschaftlich, rechtlich und ge­sell­schaft­lich.