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Die Rechtsberater der Versicherungswirtschaft

CMS Deutschland verfügt über langjährige Erfahrung und Kenntnisse in nahezu allen Bereichen des Versicherungsrechts. Zu unseren Mandanten zählen namhafte deutsche und ausländische Versicherungsgesellschaften, hanseatische Assekuradeure, Rückversicherer und Versicherungsmakler. Wegen der großen Bedeutung Londons auf dem Versicherungssektor hat CMS Deutschland enge Beziehungen zum englischen Markt und den dortigen Partneranwälten.

Versicherungsrecht ist unsere Stärke

CMS ist eine der führenden deutschen Kanzleien im Versicherungsrecht. Unsere Beratung umfasst alle Aspekte des Versicherungs- und Rückversicherungsrechts einschließlich des Seeversicherungsrechts.

Hierzu gehören aufsichts- und gesellschaftsrechtliche Fragen, die Ausgestaltung und Vertrieb von Versicherungsprodukten sowie versicherungsrelevante Fragen, die unter anderem Corporate Finance, Compliance, M&A, Insolvenzrecht, Steuerrecht, Datenschutzrecht sowie Wettbewerbsrecht betreffen.
Darüber hinaus übernehmen wir die Vertretung bei Verhandlungen, zum Beispiel in großen Schadensfällen, und in Rechtsstreitigkeiten. Dabei verfügen wir über eine breite Expertise in der gerichtlichen und außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, insbesondere in nationalen und internationalen Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren auf dem Gebiet des Versicherungs- und Rückversicherungsrechts.

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Versicherungsaufsichtsrecht – wir vertreten Ihre Interessen

CMS Deutschland berät seit vielen Jahren vorrangig Versicherungsunternehmen in versicherungsaufsichtsrechtlichen Fragestellungen. Wir vertreten unsere Mandanten sowohl in der Interessenwahrnehmung gegenüber der BaFin als auch beim Eintritt neuer Wettbewerber in den deutschen Versicherungsmarkt.

Unsere aufsichtsrechtliche Beratung beinhaltet

  • Zulassungsfragen neuer Marktteilnehmer
  • Genehmigungsprozesse, unter anderem bei Geschäftsplan- und Satzungsänderungen
  • aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen der Produktgestaltung
  • sonstige Fragen der laufenden Aufsicht
  • Begleitung von Versicherern bei der Außenprüfung der BaFin
  • Übertragung von Versicherungsbeständen
  • die Geschäftstätigkeit ausländischer Versicherer in Deutschland
  • aufsichtsrechtliche Fragen der Kapitalanlage (vor allem die Kapitalanlage in Darlehen, Gesellschaften, Immobilien und Fonds)

An Ihrer Seite im Versicherungsvertriebs-, -makler- und -wettbewerbsrecht

In den letzten Jahren haben wir zahlreiche Versicherungsunternehmen zu versicherungsvertriebsrechtlichen Fragestellungen beraten. Dabei deckt unser Leistungsprofil das gesamte Versicherungsvertriebsrecht vom Direktvertrieb, dem Vertrieb im Rahmen des Fernabsatzes, dem Vertrieb durch Ausschließlichkeitsvertreter und durch Versicherungsmakler ab.

Außerdem können Sie von uns die Konzipierung und Beratung bei Verträgen (zum Beispiel Erstellung von Musterverträgen) als auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen erwarten.

D&O-Versicherung – auf uns können Sie sich verlassen

Wir verfügen über einen großen Erfahrungsschatz in der versicherungsrechtlichen Beratung bei komplexen D&O-Schadensfällen, insbesondere für Finanzdienstleister, DAX-Unternehmen und Handelsunternehmen.

Unsere Mandanten profitieren dabei von unserem interdisziplinären Beratungsansatz. Dieser bedeutet: Teams aus Gesellschaftsrechtlern beziehungsweise Dienstvertragsexperten und Prozessrechtlern sowie Versicherungsrechtlern arbeiten gemeinsam an Ihrem Anliegen.

Unsere Tätigkeit und Expertise reicht von der klassischen Beratung über die Bewertung komplexer Schadensfälle in haftungs- und deckungsrechtlicher Hinsicht bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung sowie der Beratung bei der Gestaltung und beim Abschluss von D&O-Versicherungsverträgen.

Auf Versicherungsnehmerseite wird CMS unterstützend tätig, um die deckungsrechtliche Position von versicherten Personen (insbesondere Organen) zu überprüfen und ihre Ansprüche gegebenenfalls durchzusetzen.

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