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Hin­weis­ge­ber­sys­tem

CMS in Deutschland hat in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister EQS Group AG ein Hinweisgebersystem eingerichtet, um die Möglichkeit zu schaffen, auch anonyme Hinweise in den folgenden Kategorien zu geben:

  • Unregelmäßigkeiten im Wirtschaftsverkehr (Korruption und andere Wirtschaftsstraftaten, Wettbewerbsverstöße)
  • Interessenkonflikte bei der Mandatsausübung
  • Geldwäsche
  • Belästigung und Diskriminierung
  • Verstöße gegen den Datenschutz
  • Verstöße gegen Berufsrecht und berufliche Standards
  • Menschenrechtsverletzungen (z.B. unzureichende Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Verstöße gegen die Koalitionsfreiheit, Vorenthalten eines angemessenen Lohns, etc.)
  • Verletzungen umweltbezogener Pflichten

In unserem Hinweisgebersystem haben Sie die Möglichkeit, beobachtete oder vermutete Verstöße von CMS, unseren Mitarbeitenden oder innerhalb der CMS-Lieferkette zu melden. Die Vertraulichkeit Ihrer Identität bleibt während des gesamten Meldeprozesses gewahrt.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, eine Meldung einzureichen, finden Sie hier.

Lokale Markt­kennt­nis­se. Globale Perspektive.

Mit zu­kunfts­ori­en­tier­ter Rechts­be­ra­tung begleiten wir Unternehmen auf ihrem Weg zum Erfolg. Unsere lokale Marktkenntnis verbinden wir mit globaler Perspektive und der Expertise unserer Anwältinnen und Anwälte weltweit. So erhalten Sie die Un­ter­stüt­zung, die Sie brauchen – national wie in­ter­na­tio­nal.

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