CMS Deutschland hat in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister EQS Group AG ein Hinweisgebersystem eingerichtet, um die Möglichkeit zu schaffen, auch anonyme Hinweise in den folgenden Kategorien zu geben:
- Unregelmäßigkeiten im Wirtschaftsverkehr (Korruption und andere Wirtschaftsstraftaten, Wettbewerbsverstöße)
- Interessenkonflikte bei der Mandatsausübung
- Geldwäsche
- Belästigung und Diskriminierung
- Verstöße gegen den Datenschutz
- Verstöße gegen Berufsrecht und berufliche Standards
- Menschenrechtsverletzungen (z.B. unzureichende Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Verstöße gegen die Koalitionsfreiheit, Vorenthalten eines angemessenen Lohns, etc.)
- Verletzungen umweltbezogener Pflichten
In unserem Hinweisgebersystem haben Sie die Möglichkeit, beobachtete oder vermutete Verstöße von CMS, unseren Mitarbeitenden oder innerhalb der CMS-Lieferkette zu melden. Die Vertraulichkeit Ihrer Identität bleibt während des gesamten Meldeprozesses gewahrt.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, eine Meldung einzureichen, finden Sie hier.