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Die Dau­er­te­s­ta­ments­voll­stre­ckung

Ver­mö­gens­ver­wal­tung und Schutz für Begünstigte

17 Feb 2026 Deutschland 2 min. Lesezeit

Falls Ihr Vermögen, einzelne Erbteile oder einzelne Vermögenswerte (z. B. Bank- und Wertpapiervermögen, Unternehmensbeteiligungen, etc.) über die Abwicklung oder Auseinandersetzung Ihres Nachlasses hinaus einer besonderen Sorge oder Aufmerksamkeit benötigen, kommt die Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung in Betracht. Ebenfalls in Betracht kommt diese, wenn die Begünstigten nicht willens oder in der Lage sind, mit dem Vermögen verantwortungsvoll umzugehen oder Sie befürchten, dass Ihr letzter Wille nicht ordnungsgemäß umgesetzt wird.

Dauertestamentsvollstreckung bedeutet, dass ein von Ihnen benannter Testamentsvollstrecker auf die Dauer eines von Ihnen festgelegten Zeitraums den Nachlass, einzelne Nachlassteile bzw. einzelne Vermögenswerte verwaltet. Dadurch erfolgt eine professionelle und nachvollziehbare Verwaltung Ihres Nachlasses. Handelt der Testamentsvollstrecker nicht verantwortungsvoll, kann der entstandene Schaden gegen ihn geltend gemacht werden.

Bei der Dauertestamentsvollstreckung spielen einerseits die klare und eindeutige Aufgabenbeschreibung der Testamentsvollstreckung und andererseits die Auswahl der Person des Testamentsvollstreckers und dessen Nachfolgern eine ganz besondere Rolle.

Häufige Anwendungsbereiche einer Dauertestamentsvollstreckung sind:

  • Komplexe Vermögenssituationen (z. B. Unternehmensbeteiligungen, mehrere Immobilien, umfangreiches Bankvermögen)
  • Minderjährige oder junge Erwachsene als Begünstigte
  • Begünstigte, die nicht in der Lage sind, das Vermögen verantwortungsvoll zu verwalten (z.B. Menschen mit Behinderung, sonstigen Einschränkungen, insolvente oder insolvenzgefährdete Begünstigte, inkompetente Begünstigte, uninteressierte Begünstigte)
  • Steuerliche Haltefristen (z. B. bei Umstrukturierungen oder bei Vermögens- oder Unternehmensübertragungen)

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