Die Person des Testamentsvollstreckers
Kriterien für die Auswahl eines geeigneten Testamentsvollstreckersen
Kontaktpersonen
Eine der Herausforderungen ist, die geeignete Person als Testamentsvollstrecker zu finden. Naheliegend erscheint es zunächst, die Person des Testamentsvollstreckers aus dem Familienkreis zu rekrutieren. Allerdings ist es in vielen Fällen so, dass Familienangehörige dieser Doppelrolle nicht zu genügen können, dass sie der Situation und Ihnen selbst gut tut. Insbesondere die Hervorhebung eines Geschwisters als Testamentsvollstrecker ist aus unserer Sicht keine gute Idee. Auch im eigenen Freundeskreis finden sich auf den ersten Blick geeignete Personen. Auch hier sollte beachtet werden, dass möglicherweise die Freundschaft durch die beabsichtigte Testamentsvollstreckertätigkeit „belastet“ werden könnte. Zudem sind in vielen Fällen Freunde und Vertraute auf ähnlichen Alters und irgendwann entweder selbst verstorben oder nicht mehr in der Lage die Testamentsvollstreckung auszuüben.
Daher greifen die meisten auf einen professionellen Testamentsvollstrecker zurück. Sofern eine natürliche Person ausgewählt wird, sollte diese einen ausreichenden Altersabstand haben, damit diese realistischerweise die Testamentsvollstreckung auch durchführen kann. Weiterhin sollte sowohl bei der Abwicklungstestamentsvollstreckung als auch bei der Dauertestamentsvollstreckung eine Ersatzperson benannt werden.
CMS bietet die Testamentsvollstreckung als Dienstleistung an. Die CMS Private Clients GmbH kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Über die Geschäftsführung ist und wird stets Sorge getragen werden, dass die Testamentsvollstreckungen durch erfahrene Praktiker professionell und verantwortungsvoll abgewickelt werden. Daneben übernehmen auch einzelne Personen bei CMS die Testamentsvollstreckung als natürliche Person.
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