Im Zeitalter der Digitalisierung entfallen in zahlreichen Unternehmen herkömmliche Stellen. Auf der anderen Seite müssen vielfach Positionen mit neuen Anforderungsprofilen geschaffen und auch besetzt werden – beides ist oft nicht ganz einfach umzusetzen. In unserem Schwerpunktbeitrag beschäftigen wir uns daher ausführlich mit den Möglichkeiten der Mitarbeiterqualifizierung im Qualifizierungsbetrieb des bisherigen Arbeitgebers sowie in einer Qualifizierungsgesellschaft nach entsprechendem Arbeitgeberwechsel. Denn die klassischen Instrumente der arbeitsrechtlichen Restrukturierung sind auf einen Abbau von Personal ausgerichtet und werden dem Umstand nicht gerecht, dass der Beschäftigungsbedarf im Zuge der digitalen Transformation mit veränderten Anforderungen bestehen bleibt und gleichzeitig ein erheblicher Fachkräftemangel besteht.
In unserer Rechtsprechungsübersicht informieren wir Sie u. a. über eine Entscheidung des BAG zu tariflichen Mehrarbeitszuschlägen bei Teilzeitbeschäftigten, die nicht erst dann gewährt werden dürfen, wenn der Teilzeitbeschäftigte die für eine Vollzeittätigkeit maßgebliche Stundenzahl überschritten hat.
Weiter lesen Sie, dass nach dem BAG Urlaubsansprüche nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer[1] aufgefordert hat, (Rest-)Urlaub zu nehmen, und sie rechtzeitig und unmissverständlich auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
Erfreulich ist schließlich, dass der 6. Senat des BAG in einer aktuellen Entscheidung klarstellt, dass Kündigungen bereits vor Abgabe der Massenentlassungsanzeige unterschrieben werden dürfen.
Lesen Sie all dies und weitere interessante News, Entwicklungen und Entscheidungen in dieser Ausgabe des Update Arbeitsrecht.
Inhalt
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Schwerpunkt
Weitere interessante News, Entwicklungen und Entscheidungen
Individualarbeitsrecht
- Berufsrisiko: nicht vom rechten Weg abkommen
Die Arbeitswelt hat ihre Tücken – was passieren kann, beleuchten die Beiträge dieser Serie. Heute: „Der Wegeunfall“.
- Kein automatischer Verfall von Urlaubsansprüchen – Tipps für Arbeitgeber
Urlaubsansprüche erlöschen nur dann, wenn Mitarbeiter über ihre Ansprüche informiert sind und aufgefordert werden, Urlaub zu nehmen.
- Arbeitsvertrag: Ausschlussfristen sind wichtig
Ausschlussfristen gehören aus Arbeitgebersicht zum zwingenden Inhalt eines jeden Arbeitsvertrags. Wir berichten über aktuelle Rechtsprechung hierzu.
Kündigung und Kündigungsschutz
- BAG zur Unterschrift bei Massenentlassungsanzeige
Die Praxis atmet auf: Kündigungen dürfen vor Abgabe der Massenentlassungsanzeige unterschrieben werden.
Betriebliche Mitbestimmung
- Führungsaufgabe als zustimmungspflichtige Einstellung
BAG: Übertragung einer (bloßen) Führungsfunktion in einer Matrixorganisation ist zustimmungspflichtige Einstellung in den Betrieb des untergeordneten Arbeitnehmers.
- Ablösung von Betriebsvereinbarungen
Nach einem Betriebsübergang gelten Betriebsvereinbarungen nach § 613a Abs. 1 S. 2 BGB fort, wenn sie nicht nach § 613a Abs. 1 S. 3 BGB abgelöst werden.
- Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nicht grenzenlos!
Der Betriebsrat kann sich nicht auf einen Unterlassungsanspruch berufen, den er durch Verstoß gegen seine Mitwirkungspflichten erlangt hat.
Arbeitnehmerüberlassung
- Überlassungshöchstdauer: Tarifverträge der Einsatzbranche (Teil 4)
In Teil 4 führen wir auf, welche Tarifverträge zur Verlängerung der Überlassungshöchstdauer geschlossen wurden.
- Alternative Gestaltungsmöglichkeiten beim Ablauf der Überlassungshöchstdauer (Teil 5)
Im 5. Teil zur Überlassungshöchstdauer gehen wir auf Rotationsmodelle, Bildung von Gemeinschaftsbetrieben und Umstellung auf „echte“ Werkverträge ein.
- Haftung des Personaldienstleisters bei einem Arbeitsunfall beim Kunden?
Ein Personaldienstleister kann für einen Arbeitsunfall beim Kunden bei vorsätzlicher Verletzung von Kontroll- und Überwachungsrechten haften.
- Haftung des Geschäftsführers für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge
DRV verlangt in CGZP-Fällen Schadensersatzanspruch vom Geschäftsführer aus nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträgen - bisher ohne Erfolg.
- "Deckelung" des Branchenzuschlags nach dem TV BZ ME
LAG Hamm entscheidet zu Bestimmung des Vergleichsentgelts, den Anforderungen an die Deckelung und deren Zeitpunkt sowie zur Darlegungs- und Beweislast.
- Berücksichtigung von Zeitarbeitnehmern bei den Schwellenwerten der unternehmerischen Mitbestimmung
BGH schafft Klarheit: Die Einsatzdauer von sechs Monaten hat einen Arbeitsplatzbezug. Unternehmen müssen neu rechnen, ob Schwellenwerte erreicht sind.
Betriebliche Mitbestimmung
- Betriebsübergang und betriebliche Altersversorgung
Betriebserwerber, auf die Arbeitsverhältnisse übergehen, haften für vom Veräußerer zugesagte Betriebsrenten. Sie können die Leistungen aber einschränken.
Streik- und Tarifrecht
- Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit schon ab der ersten Überstunde
Teilzeitbeschäftigten ist ein tariflicher Mehrarbeitszuschlag bereits dann zu zahlen, wenn sie Mehrarbeit über ihre vertragliche Arbeitszeit hinaus leisten.
Compliance
- Ein (lohnender) Blick in das Strafrecht: (Kein) Vorsatz beim Vorenthalten von Arbeitsentgelt
BGH kündigt Änderungen der Rechtsprechung an. Die Fehlvorstellung über die Arbeitgebereigenschaft in § 266a StGB kann Tatbestandsirrtum begründen.
- Wechselprämien zum Abwerben von Mitarbeitern
Das Abwerben fremder Arbeitnehmer von Konkurrenzunternehmen mittels Wechselprämie kann unter Umständen wettbewerbswidrig sein.
Sozialversicherungsrecht
- Drohende Insolvenz wegen nachzuzahlender SV-Beiträge
Eine Betriebsprüfung beim Arbeitgeber kann dazu führen, dass Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden. Die Folge kann eine drohende Insolvenz sein.
- Neues zur (Schein-)Selbständigkeit von Pflegekräften und Honorarärzten
Der selbständige Einsatz von Pflegekräften und Honorarärzten in Krankenhäusern wird durch das BSG eingeschränkt. Es empfiehlt sich die Arbeitnehmerüberlassung.
Gesetzliche Neuerungen
- Arbeitsrechtliche Aspekte der Restrukturierungs-Richtlinie
Die Restrukturierungs-Richtlinie ist in aller Munde. Wir zeigen, welche Auswirkungen sie auf das Arbeitsrecht hat.
Aktuell
Sie können das Update Arbeitsrecht hier abonnieren. Bei Fragen zu den Inhalten kontaktieren Sie gerne das Redaktionsteam Arbeitsrecht (Dr. Alexander Bissels, Lisa Gerdel, Dr. Nina Hartmann und Dr. Stefanie Klein-Jahns) unter: Update-Arbeitsrecht@cms-hs.com.
1Gemeint sind Beschäftigte jeder Geschlechtsidentität. Lediglich der leichteren Lesbarkeit halber wird künftig bei allen Bezeichnungen nur noch die grammatikalisch männliche Form verwendet.