Der CMS Guide to Mandatory Offers and Squeeze Outs bietet einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Bedingungen und die Praxis in Hinblick auf öffentliche Übernahmen und Squeeze-outs in 26 Jurisdiktionen (18 EU-Mitgliedstaaten, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Russland, die Schweiz, Serbien, die Türkiye, die Ukraine und China) und listet Kontaktdaten von auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsberatern auf. Die Anzahl der behandelten Rechtsordnungen verdeutlicht die starke geographische Präsenz von CMS innerhalb Europas und darüber hinaus sowie unsere Fähigkeit, unsere Mandanten nahtlos grenzüberschreitend zu unterstützen.
Auf europäischer Ebene definiert die Übernahmerichtlinie 2004/25/EG Mindeststandards für öffentliche Übernahmeangebote. Die Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten dazu, rechtliche Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene zu schaffen, die u. a. auf den Grundsätzen der Gleichbehandlung der Aktionäre der Zielgesellschaft und des Schutzes von Minderheitsaktionären basieren. Dies soll es einerseits den Aktionären der Zielgesellschaft ermöglichen, die Vorzüge eines bestimmten Übernahmeangebots informiert einzuschätzen, und andererseits garantieren, dass die jeweiligen Leitungs- bzw. Verwaltungsorgane der Zielgesellschaft im Interesse des Unternehmens handeln. Gemäß diesen Grundsätzen schreibt die Übernahmerichtlinie für öffentliche Übernahmeangebote Mindeststandards in Bezug auf Pflichtangebote auslösende Ereignisse, Angebotspreise, Annahmefristen und das Maß an Offenlegung sowie für Squeeze-outs Mindeststandards in Bezug auf die Preisfestsetzung und andere vertragliche Bedingungen vor.
Gleichzeitig blieben aber eine Anzahl zentraler Aspekte des Übernahmerechts, wie z. B. die Vorschrift über die Neutralität des Leitungs- bzw. Verwaltungsorgans oder die Durchgriffsvorschrift, optional.
Einige wichtige Bestimmungen, wie z. B. die Definition von „Kontrolle“, einschließlich der allgemeinen Kontrollschwelle selbst sowie der Umfang der für das Angebot geltenden Ausnahmen, wurden den Mitgliedstaaten überlassen.
Während der im Juni 2012 veröffentlichte Bericht der Kommission über die Anwendung der Richtlinie betreffend Übernahmeangebote (COM(2012) 347) zu keinen wesentlichen Änderungen der Richtlinie führte, haben sich die Übernahmegesetze und deren Anwendung in vielen EU-Mitgliedstaaten und anderen, in diesem Leitfaden behandelten Ländern, seit der Veröffentlichung der vorangehenden Version dieses Leitfadens im Jahr 2011 klar weiterentwickelt. Diese Entwicklungen verringerten de facto die durch die Übernahmerichtlinie geschaffene Einheitlichkeit. Neben zunehmend komplexen Transaktionsstrukturen und der steigenden Bedeutung von aktivistischen Aktionären im Zusammenhang mit Übernahmen, sahen sich die nationalen Gesetzgeber und Regulierungsbehörden mit einer Welle an Delistings und der Frage, ob ein Delisting auch ohne Vorliegen eines Kontrollwechsels ein Pflichtangebot nach sich ziehen sollte, konfrontiert. Dies ist eindeutig ein Bereich, in dem neue, dem deutschen Beispiel folgende, nationale Gesetze oder sogar eine europäische Verordnung zu erwarten ist.
Der Anwendungsbereich und die Bedeutung des Übernahmerechts beschränken sich dabei natürlich nicht nur auf das klassische Ausschreibungsszenario: In vielen Fällen, wie der Restrukturierung von Besitzverhältnissen, dem Erwerb von finanziell angeschlagenen Zielunternehmen oder dem Auftreten von aktivistischen Aktionären, werden legale Mittel und Wege, die Auslösung der Angebotspflicht zu vermeiden, erörtert. Der genannte Bericht der Kommission weist darauf hin, dass es nationale Ausnahmen zur Angebotspflicht gibt, die in manchen Fällen relativ offensichtlich auf den Schutz nationaler Interessen ausgelegt sind. Es bleibt abzuwarten, ob ein höheres Maß an Einheitlichkeit in diesem Bereich ausreichend Unterstützung auf europäischer Ebene erfahren wird.
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