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Künstliche Intelligenz

Implikationen für Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen

Go International

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ist seit Jahren ein Top-Trend in vielen Sektoren, eröffnet er doch Unternehmen eine Vielzahl von Chancen, um Prozesse zu optimieren und die Produktivität zu erhöhen. KI-Systeme können in nahezu jedem erdenklichen Betätigungsfeld von unter anderem Banken und Medienhäusern über Recruiting, die Sport- und Gesundheitsbranche bis hin zur Automobilindustrie sowie der Energiewirtschaft zum Einsatz kommen. Allerdings bergen die Automatisierung von Geschäftsmodellen und die Entscheidungsfindung mittels KI neben den unbegrenzt scheinenden Möglichkeiten der digitalen Transformation auch rechtliche Risiken, die es für Unternehmen zu bewältigen gilt.

28/02/2024
Launch der europäischen Rechts-KI „Noxtua“
KI-Startup Xayn und Großkanzlei CMS entwickeln Europas erstes souveränes juristisches KI-Sprachmodell und Legal Co­pi­lot­Ju­rist*in­nen können mit Noxtua unter anderem Rechtstexte analysieren, prüfen und zu­sam­men­fas­senN­ox­tua ist spezialisiert auf Rechtstexte und erfüllt die im juristischen Bereich hohen Anforderungen durch anwaltliches Berufsgeheimnis und Da­ten­schutz­be­stim­mun­gen Nox­tua ist eine souveräne und sichere europäische Alternative zu amerikanischen KI-Tools  
CMS Blog-Serie: Künstliche Intelligenz
Unsere Blog-Serie „KI“ gibt einen Überblick über die zahlreichen Ein­satz­mög­lich­kei­ten...
11/03/2024
Looking ahead to the EU AI Act
Introduction The European Union is preparing for the imminent adoption of the world’s most significant legislation on Artificial Intelligence, solidifying its position as a pioneer among global legislators. This initiative aims to establish and reinforce the EU’s role as a premier hub for AI while ensuring that AI development remains focused on human-centered and trustworthy principles. To expedite the achievement of these goals, on 8 December 2023, after three days of debate, the European Parliament and the Council of the European Union finally reached a provisional agreement on the “Proposal for a Regulation laying down harmonised rules on artificial intelligence” (the so-called AI Act), which aims to ensure that AI systems placed on the European market are safe and respect the fundamental rights and values of the EU. Subsequent to this provisional agreement, technical refinement of the AI Act continued to finalise the regulation’s details and text. The final vote of the European Parliament on the AI Act will take place at 13 March 2024. Since the European Parliament's Committees on the Internal Market and Consumer Protection (IMCO) and on Civil Liberties, Justice and Home Affairs (LIBE) have endorsed overwhelmingly the proposed text, the approval of the European Parliament can be expected. After a long and complex journey that began in 2021 with the European Commission’s proposal of a draft AI Act, this new regulation is expected to be passed into law in spring 2024, once it has been approved by the European Parliament and the Council of the European Union . The AI Act aims to ensure that the marketing and use of AI systems and their outputs in the EU are consistent with fundamental rights under EU law, such as privacy, democracy, the rule of law and environmental sustainability. Adopting a dual approach, it outright prohibits AI systems deemed to pose unacceptable risks while imposing regulatory obligations on other AI systems and their outputs. The new regulation, which also aims to strike a fair balance between innovation and the protection of individuals, not only makes Europe a world leader in the regulation of this new technology, but also endeavours to create a legal framework that users of AI technologies will be able to comply with in order to make the most of this significant development opportunity. In this article we provide a first overview of the key points contained in the text of the AI Act1This article (including the relevant citations below) is based on the latest draft available on the Council’s website. The AI Act remains subject to possible further refinement, but not as regards content, and the text referred to for this article should be considered as the closest to the one that will be voted on by the EU Parliament. footnote that companies should be aware of in order to prepare for the implementing regulation.

Nachhaltige KI durch Datensicherheit und Datenqualität

Vom einfachen Chatbot bis zum selbstlernenden System: Die Vorteile, die KI einem Unternehmen bietet, sollen nicht zu Nachteilen im gesellschaftlichen Miteinander führen. Daher sind bei KI wie bei menschlichen Entscheidungsfindungen diskriminierende Entscheidungen zu vermeiden, die beispielsweise eine bestimmte Personengruppe automatisiert benachteiligen. Oft beruhen diskriminierende Ergebnisse auf anhand eines fehlerhaften Datensatzes trainierter KI. Solche Ergebnisse können durch die Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Unternehmensstrategie, eine menschliche Kontrolle sowie durch eine hohe Datensicherheit und -qualität vermieden werden. Eine nachhaltige Strategie im Umgang mit KI minimiert die Gefahr rechtlicher Probleme bei ihrem Einsatz.

Rechtliche Regulierung von KI

Der Nutzen, den KI für das Allgemeinwohl aufweisen kann, sowie die Risiken, die der Einsatz unregulierter oder unkontrollierter KI mit sich bringt, sind längst in der Politik und Gesetzgebung angekommen, zum Beispiel in der Digitalstrategie der Europäischen Union (EU) und in dem Koalitionsvertrag der Ampelregierung. Neben einem geplanten internationalen KI-Abkommen wird der Artificial Intelligence Act (KI-Verordnung) auf EU-Ebene eine wichtige Säule der Digitalstrategie darstellen. Diese Verordnung sieht Transparenzpflichten für einige KI-Systeme vor, beispielsweise bei Chatbots oder sog. "Deepfakes". Gestaffelt nach dem Risiko der jeweiligen KI für Individual- oder Gemeinrechtsgüter bestehen der KI-Verordnung zufolge weitere strenge Anforderungen an die KI, das Risikomanagement, die Daten-Governance (einschließlich des Trainings), Überwachung, Cyber-Security sowie Transparenz. Zudem können Verbote  auf Unternehmen zukommen. Auch lediglich nutzende Unternehmen werden besonderen Pflichten zur Überwachung und Information über Vorfälle unterliegen. Neben der KI-Verordnung hat die EU-Kommission außerdem die AI Liability Directive (Richtlinie über KI-Haftung) vorgeschlagen, welche Kompensationen für von KI verursachte Schadensfälle vorsieht und eine möglichst schadensvermeidende KI fördern soll.

Komplexe Systeme lösen komplexe Rechtsfragen aus

Aufgrund der Komplexität und Zukunftsrelevanz empfiehlt es sich für Unternehmen, die zahlreichen Rechtsfragen, die der Einsatz von KI nach sich ziehen kann, für das eigene innovative Geschäftsmodell zu beantworten und so rechtliche Probleme zu vermeiden: 

  • Welche rechtlichen Vorschriften sind auf KI derzeit und in Zukunft anwendbar? 
  • Wer haftet für Fehler der KI und durch KI verursachte Schäden? 
  • Auf welche Weise lässt sich Diskriminierung durch KI vermeiden und müssen automatisiert getroffene Entscheidungen menschlich überprüft werden? 
  • Was ist bei einem Einsatz von KI zu Zwecken des algorithmischen Managements zu beachten?
  • Welche arbeitsrechtlichen Aspekte sind bei der Verwendung von KI im Unternehmen zu berücksichtigen?
  • Besteht eine rechtliche Verpflichtung, auf den Einsatz von KI hinzuweisen
  • Was ist hinsichtlich des Datenbestands, mit dem die KI trainiert wird, zu beachten? 
  • Welche Anforderungen sind an Cybersicherheit und Datenschutz sowie beim maschinellen Lernen an die Qualität von Daten, mit der eine KI trainiert wird, zu stellen? Welche Anforderungen stellt der Datenschutz an die Verarbeitung personenbezogener Daten über KI-Systeme?
  • Was ist bei einem Einsatz im Internet of Things (IoT) und in der Industrie 4.0 zu beachten? 
  • Auf welche Weise wirkt sich der Einsatz von KI auf Gewerbliche Schutzrechte aus? Wer ist der Erfinder oder urheberrechtliche Schöpfer einer mittels KI erschaffenen Innovation? Wie sind Prompts rechtlich zu beurteilen?
  • Mit welchen Maßnahmen kann der Schutz von Geschäftsgeheimnissen bei der Nutzung von KI-Systemen sichergestellt werden? Wie kann verhindert werden, dass KI-Systeme, die in der Public Cloud agieren, aus Fragestellungen, die Geschäftsgeheimnisse enthalten, Antworten für andere User (Dritte) entwickeln?
     

Die Experten unserer interdisziplinären Teams verfügen über fundiertes Wissen sowohl hinsichtlich der Technologie als auch hinsichtlich der daraus folgenden rechtlichen Bewertungen und unterstützen Sie auf diesem Gebiet bei der rechtssicheren Gestaltung und Durchführung Ihrer Geschäftsmodelle.

Eine Auswahl von Publikationen unserer Anwältinnen und Anwälte zu dem Thema KI finden Sie hier:

 


Kanzlei des Jahres für Technologie und Medien

JUVE Awards 2022

Tech & Media Team of the Year 2024

The Legal 500 EMEA, 2024

Die IT- u. Datenschutzpraxis verteidigt ihren Platz in der Gruppe der Marktführer u. ist bei relevanten Entwicklungen am Puls der Zeit

JUVE Handbuch, 2024

Die innovationsfreudigen Branchen konfrontieren [CMS] regelmäßig mit neuen Technologien. So gehören NFT, Blockchain oder KI-Themen schon jetzt zum festen Beratungsrepertoire

JUVE Handbuch, 2024
Sprechen Sie uns gerne an.
CMS | Innovationen
09/06/2023
KI für die Rechtsabteilung
Innovativ, praxisbezogen, verständlich – Herzlich Willkommen zu KI für die Rechts­ab­tei­lung! In dieser Staffel nehmen wir Sie mit auf eine spannende Reise in die KI-Zukunft der Rechtsberatung. Wir diskutieren nicht nur theoretische Konzepte, konkrete An­wen­dungs­bei­spie­le und Fallstudien aus der Praxis, sondern befassen uns auch tiefgehend mit der Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Rechts­ab­tei­lun­gen. Erfahren Sie hier, wie KI erfolgreich eingesetzt werden kann, um Prozesse effizienter zu gestalten und juristische Aufgaben zu lösen.
23/03/2023
FAQ – ChatGPT und ar­beits­recht­li­che Aspekte
Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen für Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Einsatz von ChatGPT, dem Chatbot von OpenAI. Inhalt Was ist ChatGPT?Was kann ChatGPT?Wie funktioniert ChatGPT?Wo...
06/12/2023
Eigene KI-Sprachmodelle von Unternehmen
Spätestens seit der öffentlichen Verfügbarkeit mächtiger Sprachmodelle und ihrer für die meisten Menschen erstaunlichen Leis­tungs­fä­hig­keit besteht wenig Zweifel, dass Unternehmen aller Branchen ihre Produktivität mit Künstlicher Intelligenz (KI) erheblich steigern können. Wie aber sieht der richtige Weg zur Implementierung aus? Ge­schäfts­ge­heim­nis- und Datenschutz sprechen bei manchen Unternehmen gegen eine Nutzung kommerzieller Cloud-An­wen­dun­gen US-ame­ri­ka­ni­scher Anbieter. Eine Alternative können eigene KI-Modelle als interne Lösung sein, die z.B. von Dro­ge­rie­markt­ket­ten, Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rern oder Kanzleien bereits eingesetzt werden, aber ebenfalls technische und rechtliche Her­aus­for­de­run­gen bereithalten. Wir geben einen Überblick über Regelungen, die derzeit bestehen oder mit der Europäischen KI-Verordnung (KI-VO) auf KI-entwickelnde und -einsetzende Unternehmen zukommen. Der risikobasierte Ansatz der KI-VO Am 9. Dezember 2023 haben der Rat und das Parlament eine politische Einigung zur KI-VO erzielt, die klare Regeln zur Vermeidung von Dis­kri­mi­nie­rung, Überwachung und anderen potenziell schädlichen Auswirkungen insbesondere auf Grundrechte aufstellen soll. Die KI-VO kategorisiert KI-Systeme nach Risikopotenzial. Anbieter von Hoch­ri­si­ko-KI-Sys­te­men treffen besonders umfangreiche Pflichten, deren Erfüllung einigen Ver­wal­tungs­auf­wand und finanzielle Ressourcen erfordern wird. KI-Entwicklern ist in Data Governance Systemen genau vorzugeben, mit welchen Daten auf welche Weise trainiert werden darf. Dies empfiehlt sich unabhängig von der KI-VO: Verstößt ein KI-Modell gegen Rechte Dritter, trifft den Anbieter und mittelbar das entwickelnde Unternehmen eine Exkul­pa­ti­ons­pflicht. Der Vorschlag der Europäischen KI-Haf­tungs­richt­li­nie sieht hierfür teils sogar einen Anscheinsbeweis vor, der entkräftet werden müsste. Solche Vorgaben sind kritisch, da die KI-Entwicklung sehr kostspielig ist und sich Fehler in der Auswahl der Trainingsdaten durch den gesamten Trainingsprozess ziehen. Von Datenqualität zu Datenschutz Zum Training von KI werden in der Regel große Datenmengen ausgewertet, wobei neben der Datenqualität die Rechtmäßigkeit der Da­ten­ver­ar­bei­tung zu gewährleisten ist. Wer auf eigene KI-Sprachmodelle setzt, verarbeitet sowohl beim Training als auch bei der späteren Nutzung regelmäßig personenbezogene Daten und muss als Verantwortlicher die Europäische Da­ten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) beachten. Lassen Daten Rückschlüsse auf natürliche Personen zu, ist technisch nicht ausgeschlossen, dass diese aus dem trainierten Modell gezogen werden können (z.B. durch sog. Inference Attacks). Aufgrund der strengen Anforderungen der DSGVO empfiehlt sich für das Training die ausschließliche Verwendung anonymisierter Daten. Die DSGVO enthält zudem KI-spezifische Vorschriften: Automatisierte Entscheidungen i.S.d. Art. 22 Abs. 1 DSGVO, die gegenüber den Betroffenen rechtliche Wirkung entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich be­ein­träch­ti­gen, sind grundsätzlich untersagt. KI darf insbesondere Entscheidungen über Einstellungen, Beförderungen, Kündigungen oder Abmahnungen nicht final treffen, es sei denn, die automatisierte Entscheidung ist für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Betroffenen und dem Verantwortlichen erforderlich oder das Unternehmen kann sich auf eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen berufen. Überdies gelten besondere Informations- und Aus­kunfts­pflich­ten zum Bestehen der automatisierten Ent­schei­dungs­fin­dung einschließlich Profiling sowie zu aus­sa­ge­kräf­ti­gen Informationen über die involvierte Logik, Tragweite und angestrebten Auswirkungen für Betroffene. Zudem kann eine Da­ten­schutz-Fol­gen­ab­schät­zung i.S.d. Art. 35 DSGVO erforderlich sein. KI-Sprachmodelle im Unternehmen und ar­beits­recht­li­che Pflichten Neben da­ten­schutz­recht­li­chen Regeln müssen Arbeitgeber weitere Vorgaben beim Einsatz eigener KI-Sprachmodelle beachten. In Betrieben ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber diese aufgrund des Weisungsrechts einführen, was neben der Nutzung auch die konkreten Regeln betrifft, an die sich Ar­beit­neh­me­rin­nen und Arbeitnehmer halten müssen. In Betrieben mit Betriebsrat ist die Implementierung regelmäßig mit­be­stim­mungs­pflich­tig, wenn die KI Rückschlüsse auf Verhalten oder Leistung von einzelnen Beschäftigten ermöglicht, z.B. wer das Modell wann zur Erledigung welcher Aufgaben nutzt. Daneben hat der Betriebsrat KI-spezifische Be­tei­li­gungs­rech­te wie die Hinzuziehung eines KI-Sach­ver­stän­di­gen (§ 80 Abs. 3 S. 2 BetrVG), Unterrichtungs- und Beratungsrechte (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG) und das Zustimmungsrecht bei von der KI aufgestellten Aus­wahl­richt­li­ni­en (§ 95 Abs. 2a BetrVG). Schließlich sollten Arbeitgeber ethische Aspekte beachten. Auswirkungen des Urheberrechts auf den Einsatz von KI-Sprach­mo­del­len Nutzer oder Auftraggeber haben oft nicht die von ihnen erwartete ur­he­ber­recht­li­che Stellung, weil die Ergebnisse einer KI, wie z.B. erzeugte Gra­fi­ken, man­gels persönlicher geistiger Schöpfung eines Menschen in der Regel kein geschütztes Werk nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellen. Das Training mit Inhalten Dritter könnte allerdings unter die Schranken der §§ 44b, 60d UrhG fallen. Die gesetzliche Wi­der­spruchs­lö­sung und gewisse Spei­cher­be­schrän­kun­gen verlangen Entwicklern erhöhte Sorgfalt ab. Die KI-VO enthielt in ihrem Entwurf aus dem Sommer 2023 abgesehen von den Offenlegungs- und Do­ku­men­tie­rungs­pflich­ten in Art. 28b Ziff. 4c) kaum Regelungen zu KI und Urheberrecht. Die Einhaltung des EU-Urheberrechts wird aber als eine der Leitplanken für All­zweck-KI-Sys­te­me angesehen. All dies zeigt: Unternehmen haben bei eigenen KI-Sprach­mo­del­len eine Vielzahl rechtlicher Regelungen zu beachten. Aufgrund der hohen Sanktionen bei Verstößen gegen die KI-VO und des wirtschaftlichen Risikos von Trai­nings­wie­der­ho­lun­gen (wurde ein Modell mit „rechts­wid­ri­gen“ Daten trainiert, muss es ggf. vollständig neu trainiert werden) sowie der Exkul­pa­ti­ons­pflich­ten bei Rechts­ver­let­zun­gen lohnt sich eine frühzeitige Vorbereitung auf die rechtlichen und technischen Her­aus­for­de­run­gen.
Künstliche Intelligenz im HR-Management
Metaverse
Datenrecht
Daten sind der wichtigste Motor der digitalen Transformation und einer auf dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) basierenden Wirtschaft. Die Europäische Datenstrategie zielt darauf ab, den Datenaustausch zu fördern und einen Binnenmarkt für Da
International Digital Regulation Hub
Download our Digital Regulation Tracker Tool providing an overview of the...
Start-ups
CMS equIP | Helping Start-ups scale

Feed

08/04/2024
Virtuelle Welten, Metaverse, KI – rechtliche Fragestellungen
Willkommen zurück bei einer neuen Podcast-Folge unserer Me­ta­ver­se-Staf­fel. In der heutigen Episode behandeln Patrick Schneider und Adrian Zarm rechtliche Fragestellungen rund um den Einsatz von KI in virtuellen Welten und dem Metaverse: Was sind die Unterschiede zwischen Augmented Reality und Virtual Reality und wie sieht das Zusammenspiel mit KI aus? Was ist bei der Einbindung und Nutzung von KI-un­ter­stütz­ten Chat Bots auf Websites und zukünftig eventuell durch den Einsatz von KI autonom handelenden Avataren im Metaverse zu beachten? Und welche Rolle spielt der gewerbliche Rechtsschutz im virtuellen Raum? Jetzt reinhören! 
04/04/2024
EU-Parlament: Grünes Licht für die KI-VO
Nachdem Rat und Parlament im Dezember des vergangenen Jahres eine politische Einigung erzielen konnten, hat nun das Parlament über die KI-VO abgestimmt
27/03/2024
Toolauswahl und Implementierung
Innovativ, praxisbezogen & verständlich. In „KI für die Rechts­ab­tei­lung“ spricht unser Host Nathalia Schomerus mit verschiedenen Gästen über den Einsatz von KI in der Rechtsabteilung. In der ersten Folge sprechen Nathalia und Julia Mergenthaler, Legal Tech Coordinator und Rechtsanwältin bei CMS Deutschland darüber, wie Rechts­ab­tei­lun­gen erfolgreich generative KI-Tools einkaufen und implementieren können. Dabei geht es unter anderem um Julias Erfahrungen als Entwicklerin, Einkäuferin und Anwenderin von Legal Tech-Lösungen bei CMS. Daneben beschäftigen sie sich mit folgenden Fragen:  Welche un­ter­schied­li­chen Arten von KI gibt es? Wie kann ein Tool erfolgreich inkrementell eingeführt werden? Und warum kommt es bei der Auswahl von KI-Tools auf deren Hostingort an?
08/03/2024
Gedruckt: Innovative Ge­sund­heits­pro­duk­te in 3D und das Me­di­zin­pro­dukt­e­recht
Knie, Hüften, jetzt auch Augen: Gesundheit ist ein wichtiges Feld für den 3D-Druck. KI gibt der Technologie neuen Schub. Wie und wo greift das Me­di­zin­pro­dukt­e­recht
20/02/2024
CMS DiveThru: Was Arbeitgeber zur KI-VO wissen müssen
In unserem Webinar bieten wir Arbeitgebern einen tiefgehenden Einblick in die neue KI-VO der Europäischen Union. Erfahren Sie alles Wesentliche über den Inhalt der KI-VO und verstehen Sie, welche Auswirkungen sie auf Ihr Unternehmen haben wird. Sie lernen nicht nur die KI-VO im Detail kennen, sondern erhalten auch praktische Tipps, wie Sie die Einhaltung dieser Verordnung in Ihrem Unternehmen sicherstellen können. Mit diesem Wissen sind Sie in der Lage, mit den dynamischen Veränderungen in der KI-Regulierung Schritt zu halten und Ihre Un­ter­neh­mens­stra­te­gien entsprechend anzupassen.
14/02/2024
Kein Mit­be­stim­mungs­recht des Betriebsrats bei ChatGPT & Co.
Der Beitrag untersucht das Mit­be­stim­mungs­recht des Betriebsrats bei der Nutzung von ChatGPT und vergleichbaren generativen KI-Systemen
31/01/2024
Regulierung von KI-Systemen (Teil 2): Bedeutung der KI-Haf­tungs­richt­li­nie...
Teil 2 zur KI-Verordnung befasst sich mit der KI-Haf­tungs­richt­li­nie und legt dar, was sie für Arbeitgeber bedeuten wird
22/12/2023
KI-VO: Rat und Parlament erzielen politische Einigung
Nach langen Verhandlungen liegt eine politische Einigung zur KI-VO vor. Wir geben einen Überblick über den aktuellen Stand
21/12/2023
KI-Nutzung und da­ten­schutz­recht­li­che Ver­ant­wort­lich­keit  
Mittels KI werden meist auch personenbezogene Daten verarbeitet. Die da­ten­schutz­recht­li­che Ver­ant­wort­lich­keit ergibt sich aus dem jeweiligen Use Case
06/12/2023
Eigene KI-Sprachmodelle von Unternehmen
Spätestens seit der öffentlichen Verfügbarkeit mächtiger Sprachmodelle und ihrer für die meisten Menschen erstaunlichen Leis­tungs­fä­hig­keit besteht wenig Zweifel, dass Unternehmen aller Branchen ihre Produktivität mit Künstlicher Intelligenz (KI) erheblich steigern können. Wie aber sieht der richtige Weg zur Implementierung aus? Ge­schäfts­ge­heim­nis- und Datenschutz sprechen bei manchen Unternehmen gegen eine Nutzung kommerzieller Cloud-An­wen­dun­gen US-ame­ri­ka­ni­scher Anbieter. Eine Alternative können eigene KI-Modelle als interne Lösung sein, die z.B. von Dro­ge­rie­markt­ket­ten, Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rern oder Kanzleien bereits eingesetzt werden, aber ebenfalls technische und rechtliche Her­aus­for­de­run­gen bereithalten. Wir geben einen Überblick über Regelungen, die derzeit bestehen oder mit der Europäischen KI-Verordnung (KI-VO) auf KI-entwickelnde und -einsetzende Unternehmen zukommen. Der risikobasierte Ansatz der KI-VO Am 9. Dezember 2023 haben der Rat und das Parlament eine politische Einigung zur KI-VO erzielt, die klare Regeln zur Vermeidung von Dis­kri­mi­nie­rung, Überwachung und anderen potenziell schädlichen Auswirkungen insbesondere auf Grundrechte aufstellen soll. Die KI-VO kategorisiert KI-Systeme nach Risikopotenzial. Anbieter von Hoch­ri­si­ko-KI-Sys­te­men treffen besonders umfangreiche Pflichten, deren Erfüllung einigen Ver­wal­tungs­auf­wand und finanzielle Ressourcen erfordern wird. KI-Entwicklern ist in Data Governance Systemen genau vorzugeben, mit welchen Daten auf welche Weise trainiert werden darf. Dies empfiehlt sich unabhängig von der KI-VO: Verstößt ein KI-Modell gegen Rechte Dritter, trifft den Anbieter und mittelbar das entwickelnde Unternehmen eine Exkul­pa­ti­ons­pflicht. Der Vorschlag der Europäischen KI-Haf­tungs­richt­li­nie sieht hierfür teils sogar einen Anscheinsbeweis vor, der entkräftet werden müsste. Solche Vorgaben sind kritisch, da die KI-Entwicklung sehr kostspielig ist und sich Fehler in der Auswahl der Trainingsdaten durch den gesamten Trainingsprozess ziehen. Von Datenqualität zu Datenschutz Zum Training von KI werden in der Regel große Datenmengen ausgewertet, wobei neben der Datenqualität die Rechtmäßigkeit der Da­ten­ver­ar­bei­tung zu gewährleisten ist. Wer auf eigene KI-Sprachmodelle setzt, verarbeitet sowohl beim Training als auch bei der späteren Nutzung regelmäßig personenbezogene Daten und muss als Verantwortlicher die Europäische Da­ten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) beachten. Lassen Daten Rückschlüsse auf natürliche Personen zu, ist technisch nicht ausgeschlossen, dass diese aus dem trainierten Modell gezogen werden können (z.B. durch sog. Inference Attacks). Aufgrund der strengen Anforderungen der DSGVO empfiehlt sich für das Training die ausschließliche Verwendung anonymisierter Daten. Die DSGVO enthält zudem KI-spezifische Vorschriften: Automatisierte Entscheidungen i.S.d. Art. 22 Abs. 1 DSGVO, die gegenüber den Betroffenen rechtliche Wirkung entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich be­ein­träch­ti­gen, sind grundsätzlich untersagt. KI darf insbesondere Entscheidungen über Einstellungen, Beförderungen, Kündigungen oder Abmahnungen nicht final treffen, es sei denn, die automatisierte Entscheidung ist für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Betroffenen und dem Verantwortlichen erforderlich oder das Unternehmen kann sich auf eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen berufen. Überdies gelten besondere Informations- und Aus­kunfts­pflich­ten zum Bestehen der automatisierten Ent­schei­dungs­fin­dung einschließlich Profiling sowie zu aus­sa­ge­kräf­ti­gen Informationen über die involvierte Logik, Tragweite und angestrebten Auswirkungen für Betroffene. Zudem kann eine Da­ten­schutz-Fol­gen­ab­schät­zung i.S.d. Art. 35 DSGVO erforderlich sein. KI-Sprachmodelle im Unternehmen und ar­beits­recht­li­che Pflichten Neben da­ten­schutz­recht­li­chen Regeln müssen Arbeitgeber weitere Vorgaben beim Einsatz eigener KI-Sprachmodelle beachten. In Betrieben ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber diese aufgrund des Weisungsrechts einführen, was neben der Nutzung auch die konkreten Regeln betrifft, an die sich Ar­beit­neh­me­rin­nen und Arbeitnehmer halten müssen. In Betrieben mit Betriebsrat ist die Implementierung regelmäßig mit­be­stim­mungs­pflich­tig, wenn die KI Rückschlüsse auf Verhalten oder Leistung von einzelnen Beschäftigten ermöglicht, z.B. wer das Modell wann zur Erledigung welcher Aufgaben nutzt. Daneben hat der Betriebsrat KI-spezifische Be­tei­li­gungs­rech­te wie die Hinzuziehung eines KI-Sach­ver­stän­di­gen (§ 80 Abs. 3 S. 2 BetrVG), Unterrichtungs- und Beratungsrechte (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG) und das Zustimmungsrecht bei von der KI aufgestellten Aus­wahl­richt­li­ni­en (§ 95 Abs. 2a BetrVG). Schließlich sollten Arbeitgeber ethische Aspekte beachten. Auswirkungen des Urheberrechts auf den Einsatz von KI-Sprach­mo­del­len Nutzer oder Auftraggeber haben oft nicht die von ihnen erwartete ur­he­ber­recht­li­che Stellung, weil die Ergebnisse einer KI, wie z.B. erzeugte Gra­fi­ken, man­gels persönlicher geistiger Schöpfung eines Menschen in der Regel kein geschütztes Werk nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellen. Das Training mit Inhalten Dritter könnte allerdings unter die Schranken der §§ 44b, 60d UrhG fallen. Die gesetzliche Wi­der­spruchs­lö­sung und gewisse Spei­cher­be­schrän­kun­gen verlangen Entwicklern erhöhte Sorgfalt ab. Die KI-VO enthielt in ihrem Entwurf aus dem Sommer 2023 abgesehen von den Offenlegungs- und Do­ku­men­tie­rungs­pflich­ten in Art. 28b Ziff. 4c) kaum Regelungen zu KI und Urheberrecht. Die Einhaltung des EU-Urheberrechts wird aber als eine der Leitplanken für All­zweck-KI-Sys­te­me angesehen. All dies zeigt: Unternehmen haben bei eigenen KI-Sprach­mo­del­len eine Vielzahl rechtlicher Regelungen zu beachten. Aufgrund der hohen Sanktionen bei Verstößen gegen die KI-VO und des wirtschaftlichen Risikos von Trai­nings­wie­der­ho­lun­gen (wurde ein Modell mit „rechts­wid­ri­gen“ Daten trainiert, muss es ggf. vollständig neu trainiert werden) sowie der Exkul­pa­ti­ons­pflich­ten bei Rechts­ver­let­zun­gen lohnt sich eine frühzeitige Vorbereitung auf die rechtlichen und technischen Her­aus­for­de­run­gen.
06/12/2023
2024 - Themen, die Sie bewegen werden
Das Jahr 2023 hat die Welt in besonderem Maße bewegt. Die Zunahme regionaler Krisen und Kriege sowie eine instabile wirtschaftliche Lage haben uns allen viel abverlangt. In diesen herausfordernden Zeiten gilt es besonders, vorausschauend zu handeln und den Realitäten mit Augenmaß zu begegnen, um sich auch im Jahr 2024 erfolgreich behaupten zu können. Besonders hervorzuheben ist hierbei die zukünftige Ausrichtung unseres Handelns. Künstliche Intelligenz ist mittlerweile allgegenwärtig und stellt uns vor die Frage nach einem adäquaten und un­ter­neh­mer­freund­li­chen Rechtsrahmen. In Zeiten geopolitischer Spannungen wird Cybersicherheit mehr denn je essenzieller Bestandteil jeder Un­ter­neh­mens­stra­te­gie bleiben müssen, Datenschutz und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Tech­no­lo­gie­nut­zung sind Schlüs­sel­fak­to­ren für geschäftlichen Erfolg. Themen wie die Umsetzung der globalen Min­dest­be­steue­rung in Deutschland und die Beschleunigung von Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren bei In­fra­struk­tur­pro­jek­ten werden Unternehmen auch im kommenden Jahr weiter be­schäf­ti­gen. Die­se Her­aus­for­de­run­gen sind zweifellos anspruchsvoll, bergen jedoch auch erhebliches Potenzial. Mut machen die Prognosen der Wirt­schafts­for­schen­den. So rechnet das DIW für das kommende Jahr wieder mit einem leichten Wirt­schafts­wachs­tum von 1,2 Prozent. Zeit also, verlorene Zuversicht wieder zu­rück­zu­ge­win­nen. Gerade in Zeiten globaler Her­aus­for­de­run­gen ist es von entscheidender Bedeutung, nicht nur wirtschaftliche Verantwortung zu tragen, sondern auch aktiv dazu beizutragen, den ge­sell­schaft­li­chen Zusammenhalt zu stärken und die Demokratie zu verteidigen. Gemeinsam spielen wir eine bedeutende Rolle als Sta­bi­li­täts­fak­to­ren in der Gesellschaft, indem wir soziale Verantwortung übernehmen und uns für eine gerechte und inklusive Entwicklung sowie den Schutz demokratischer Werte einsetzen. Zeit also, die Weichen zu stellen. Mit Mut und un­ter­neh­me­ri­scher Weitsicht. Im Jahr 2024 stehen wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich mit unserer breiten Expertise zur Seite, um Sie aktiv bei der Bewältigung dieser umfassenden Her­aus­for­de­run­gen zu unterstützen. Einen Überblick über die wichtigsten Themen des kommenden Jahres haben wir wie gewohnt für Sie zu­sam­men­ge­stellt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Chancen und Her­aus­for­de­run­gen anzugehen, und danken Ihnen einmal mehr für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Gemeinsam können wir viel erreichen – wirtschaftlich, rechtlich und ge­sell­schaft­lich. 
27/11/2023
Mithilfe Künstlicher Intelligenz plötzlich Urheber?
Kann der Nutzer einer generativen KI aufgrund seiner Ideen und Vorgaben Urheberrechte an den KI-generierten Inhalten beanspruchen