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Dispute Resolution

Wir verfügen über eine der meistausgezeichneten Prozessführungs- und Schiedsverfahrenspraxen in Deutschland. Unser Dispute-Resolution-Team ist seit Jahren eines der personalstärksten, vielseitigsten und innovationsstärksten im Markt. 

Die starke Stellung des Geschäftsbereichs Dispute Resolution spiegelt sich in den Bewertungen der maßgeblichen Rankings wider, so etwa im JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien, bei Chambers & Partners und The Legal 500. Zahlreiche Anwälte sind darüber hinaus als führende Namen und Deutschlands beste Anwälte ausgezeichnet, wie beispielsweise vom Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers, dem Kanzleimonitor, Who is Who Legal (WWL) und GAR.

Unsere rund 130 Anwältinnen und Anwälte sowie Wirtschaftsjuristinnen und -juristen verbinden breit gefächerte Expertise mit langjähriger Erfahrung aus der gerichtlichen und außergerichtlichen Konfliktlösung. Wir bringen das nötige Know-how mit, auf das es bei der Führung komplexer nationaler und internationaler Auseinandersetzungen ankommt.  Neben juristischem Fachwissen und wirtschaftlichem Verständnis bieten wir außerdem ein effizientes Projektmanagement und eine ausgeprägte Dienstleistungsorientierung.

Detailtiefe in der gesamten Breite

Wir beraten Mandanten im Vorfeld streitiger Auseinandersetzungen und vertreten sie in Prozessen vor den staatlichen Gerichten, in nationalen und internationalen Schiedsverfahren ebenso wie in der alternativen Streitbeilegung (Mediation, Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgutachtenverfahren). 

Je nach Verfahren und Anforderung bilden unsere Anwälte im Bereich Dispute Resolution interdisziplinäre Teams mit den Experten anderer Geschäftsbereiche. So ist gewährleistet, dass auch bei der Prozessführung das spezielle materiellrechtliche Fachwissen der gesamten Kanzlei zur Verfügung steht. Das Fachspektrum unserer Dispute-Resolution-Fälle reicht vom klassischen Zivilrecht, Handelsrecht, Transportrecht und Gesellschaftsrecht über Post-M&A-, Bank- und Finanzstreitigkeiten, Life Science bis hin zu Anlagenbau- und Infrastrukturprojekten sowie Konflikten im Technologie- oder Energiebereich.

International bestens vernetzt

Die CMS Practice Area Group Dispute Resolution besteht aus rund 1.000 Anwälten, die sich auf über 70 Büros in mehr als 40 Ländern verteilen. Sie steht für ein eingespieltes, effizientes internationales Netzwerk, das Unternehmen überall dort unterstützt, wo sie in ihrem Geschäftsalltag mit Konflikten konfrontiert sind. Die Dispute-Resolution-Experten von CMS in Deutschland verfügen über besonderes länderspezifisches Wissen, nicht nur in Europa und den USA, sondern vor allem in Asien – insbesondere in China, Südkorea, Hongkong, Singapur und Australien –, Lateinamerika, Afrika sowie dem Nahen Osten. 

Innovationsstark und technisch der Zeit voraus

Ihre Innovationskraft und den wachsenden Erfolg verdankt unsere Dispute-Resolution-Praxis besonders dem Aufbau des CMS Legal Tech und Projektmanagement Centers in Berlin. In viele Großmandate binden wir heute das Team für Legal Tech und Projektmanagement ein und bieten Mandanten damit eine zusätzliche Dienstleistung, die die Effizienz der Prozessführung signifikant erhöht. Dadurch können vor allem Großverfahren ressourcenschonend geführt werden. Gleichzeitig können die daraus gewonnenen Erfahrungen auch in kleineren Mandaten zum optimalen Nutzen der Mandanten eingesetzt werden.

Was wir Ihnen sonst noch bieten können:

  • Ansprechpartner vor Ort durch breite regionale Präsenz
  • hervorragende Reputation unserer Anwälte im Markt 
  • Projektmanagement aus einer Hand
  • führende Stellung beim Einsatz von Legal Tech 
  • interdisziplinäre Teams
  • wettbewerbsfähige Preisgestaltung

  Was andere über uns sagen:

"Die Praxis zählt zu den größten im Markt u. hat zuletzt erneut einen deutl. Wachstumsschub erlebt. Grund dafür sind v.a. Massenverfahren für Mandanten […], die CMS in einer eigenen Gruppe unter hohem Technikeinsatz abwickelt. Neben klassischen Prozessen umfasst die Arbeit des Teams zunehmend auch Forderungsmanagement und die ww. Koordination von Produkthaftungsfällen. Zudem beschäftigen zahlr. neue Fälle in den klass. Paradedisziplinen Schiedsverfahren, Produkthaftung sowie handels- u. gesellschaftsrechtl. Streitigkeiten die Praxis. […] Zudem gehört CMS […] zu den Akteuren, die bei Streitigkeiten mit Asien-Bezug besonders häufig zum Zuge kommen."

JUVE Handbuch, 2023/24

"A notable law firm in the dispute resolution world, CMS offers comprehensive services with a particular focus on representing clients from various industries in arbitration. The firm is respected for its prowess in handling commercial and investment arbitration cases, with members of the team regularly being appointed as presiding arbitrators. Furthermore, CMS offers expertise in mass litigation and liability claims and is regularly involved in politically sensitive projects, acting as counsel on multi-jurisdictional disputes [..]."

Chambers Global, 2023

"CMS ist für die Beratung in streitigen Verfahren, die verschiedene Rechtsordnungen umfassen, bestens aufgestellt. Mandanten, die Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren suchen, werden von unserem Disputes Team voll umfänglich beraten. Besondere Expertise besitzt dieses Team in der Beratung bei Verfahren mit Bezug zu asiatischen Märkten."

Chambers Global, 2023, Germany International & Cross-Border Capabilities

Ausgezeichnet als „Innovative Lawyers Europe“ und 2023 Winner in der Kategorie “Innovation in Client Delivery”

Financial Times Awards 2023

"'Involved in top-quality work', CMS 'has a very broad-based team and is knowledgeable in a variety of areas'. The arbitration group is highly rated."

The Legal 500 EMEA, 2022

"One client describes the team at CMS as 'brilliant professionals with an outstanding knowledge of the law, and they know people across all sectors as well'."

Chambers Europe, 2022

"A notable law firm in the dispute resolution world, CMS offers comprehensive services with a particular focus on representing clients from various industries in arbitration. The firm is respected for its prowess in handling commercial and investment arbitration cases, with members of the team regularly being appointed as presiding arbitrators. Furthermore, CMS offers expertise in mass litigation, liability claims and procurement disputes. The team is also regularly involved in politically sensitive and strategically salient projects, acting as counsel in multi-jurisdictional disputes."

Chambers Europe, 2022

Ausgezeichnet als „Kanzlei des Jahres“ für Dispute Resolution

JUVE Awards 2022

„Die vielseitige Praxis erschließt sich neben ihren klass. Paradedisziplinen Schiedsverfahren, Produkthaftung sowie handels- u. gesellschaftsrechtl. Streitigkeiten den wachsenden Markt der Massenverfahren.“

JUVE Handbuch, 2022/2023

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Dispute Resolution - Schiedsverfahren
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Schiedsverfahren sind das bevorzugte Mittel zur Klärung von – insbesondere internationalen – Wirtschaftsstreitigkeiten. Seit vielen J
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Nicht jeder Konflikt im Wirtschaftsleben lässt sich durch Verhandlungen auf der Geschäftsebene lösen. Um streitige Ansprüche vor s
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Update Dispute Resolution
Neuigkeiten aus Prozessführung und Schiedsverfahren
25/07/2019
CMS Dispute Resolution Global Brochure
There are two sides to every dispute – have proven experience on yours. Whatever business you are in, resolving disputes is a fact of life. Knowing you have experienced and pragmatic advisers on your...

Feed

12/03/2024
Podcast CMS To Go | Güteverfahren – eine effiziente Alternative zu Ge­richts­ver­fah­ren?
Ge­richts­ver­fah­ren kosten bekanntlich häufig viel Zeit, Geld sowie interne Ressourcen und schädigen laufende Ge­schäfts­be­zie­hun­gen. Doch gibt es Alternativen? Eine wenig bekannte, aber effiziente Möglichkeit bieten sog. Güte- und Schlich­tungs­ver­fah­ren, die Claus Thiery und Sandra Renschke in unserer neuen Folge von Litigation Matters vorstellen. Zu Gast ist Dr. Ulrich Hagel, Vor­stands­vor­sit­zen­der der EUCON, Europäisches Institut für Conflict Management. Als anerkannte Gütestelle können über die EUCON Wirt­schafts­kon­flik­te administriert werden. Dr. Ulrich Hagel berichtet aus erster Hand, wie ein Gü­te-/Schlich­tungs­ver­fah­ren abläuft, welche Vorteile es bietet, und welche Unterschiede zu anderen Verfahrensarten bestehen.
02/02/2024
CMS vertritt erfolgreich 130 Ka­bel­netz­be­trei­ber in Verfahren um Ein­spei­se­ent­gel­te
Hamburg – Die ARD-Lan­des­rund­funk­an­stal­ten und die Deutsche Netzmarketing GmbH (DNMG) haben eine langfristige Ko­ope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung für die Verbreitung der ARD-Programme und Dienste in den Netzen der DNMG-Netz­be­trei­ber abgeschlossen. Die Vereinbarung ist das Ergebnis eines konstruktiven und intensiven Ver­hand­lungs­pro­zes­ses. Die Parteien haben daraufhin ihre gerichtliche Aus­ein­an­der­set­zung um dis­kri­mi­nie­rungs­freie Konditionen der Einspeisung beigelegt. Ein CMS-Team unter der Federführung von Dr. Markus Schöner hat die DNMG und deren Netzbetreiber in den Ge­richts­ver­fah­ren erfolgreich vertreten. Das CMS-Team war zuvor schon in dem Musterverfahren der wilhelm. tel GmbH gegen das ZDF tätig, in dem der BGH im Jahr 2021 das kar­tell­recht­li­che Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot auf die Verweigerung der Zahlung von Ein­spei­se­ent­gel­ten angewendet hat. Die der DNMG angeschlossenen Ka­bel­netz­be­trei­ber konnten im Anschluss an das Verfahren mit dem ZDF unter anderem das Einspeiseentgelt regeln. Aktuell vertritt CMS die DNMG und deren Netzbetreiber noch in den verbliebenen Aus­ein­an­der­set­zun­gen gegen die ARTE. CMS Deutschland Dr. Markus Schöner, Lead Partner Dr. Nantje Johnston, Principal Counsel Dr. Tim Reher, Partner, alle Antitrust, Competition & Trade Dr. Matthias Schlingmann, Partner, Dispute Re­so­lu­ti­on­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
29/01/2024
Muss eine Pro­zess­fi­nan­zie­rung im (Schieds-)Ge­richts­ver­fah­ren offengelegt...
Of­fen­le­gungs­pflich­ten für Pro­zess­fi­nan­zie­run­gen werden immer häufiger diskutiert. Wann muss was offengelegt werden? Ein Blick auf den Status Quo und Re­gu­lie­rungs­vor­ha­ben
24/01/2024
Podcast CMS To Go | Die neue Abhilfeklage – ein echter Gamechanger?
Die im Oktober letzten Jahres in Kraft getretene Abhilfeklage erweitert die Möglichkeit kollektiver Klagen in Deutschland. Erstmals können Ver­brau­cher:in­nen und Klein­un­ter­neh­mer:in­nen gebündelt durch Verbände gegen Unternehmen klagen und direkt Abhilfe,  etwa Zahlungen, erhalten. Bisher konnten mit der Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge lediglich Feststellungen erlangt werden, also gerade keine Leistungstitel. Claus Thiery und Sandra Renschke, Partner und Counsel im Bereich Dispute Resolution, erläutern in dieser Folge unter anderem, wie das Abhilfeverfahren ausgestaltet ist, welche Rolle den Ver­brau­cher­ver­bän­den zukommt und inwieweit mit Vergleichen zu rechnen ist. Schließlich diskutieren sie, ob die neue Klage tatsächlich wie von der Politik angekündigt, ein Gamechanger sein wird. 
23/01/2024
Litigation Matters
Litigation Matters – der Podcast, in dem sich alles um die Welt des Zivilprozesses und der alternativen Streitbeilegung dreht. Diskutieren Sie mit uns über innovative Ansätze und bewährte Methoden der Konfliktlösung und erhalten Sie Einblicke in die tägliche Arbeit unserer Anwältinnen und Anwälte im Bereich der Prozess- und Ver­hand­lungs­füh­rung.
11/01/2024
Die Abhilfeklage und ihre Auswirkungen auf Unternehmen
Seit Oktober 2023 gibt es in Deutschland eine neue Verbandsklage – die Abhilfeklage. Wir werden deren wichtigste Regelungen vorstellen, aufzeigen, inwiefern Unternehmen davon betroffen sein werden und in welchen Bereichen mit Klagen zu rechnen ist. Im Anschluss besteht Gelegenheit für Fragen und Austausch.
19/12/2023
CMS berät Vattenfall umfassend bei der Veräußerung der Berliner Fernwärme
Hamburg – Vattenfall hat die strategische Neubewertung seines Berliner Wärmegeschäfts abgeschlossen und entschieden, das Berliner Wärmegeschäft vollständig an das Land Berlin zu veräußern. Eine...
06/12/2023
2024 - Themen, die Sie bewegen werden
Das Jahr 2023 hat die Welt in besonderem Maße bewegt. Die Zunahme regionaler Krisen und Kriege sowie eine instabile wirtschaftliche Lage haben uns allen viel abverlangt. In diesen herausfordernden Zeiten gilt es besonders, vorausschauend zu handeln und den Realitäten mit Augenmaß zu begegnen, um sich auch im Jahr 2024 erfolgreich behaupten zu können. Besonders hervorzuheben ist hierbei die zukünftige Ausrichtung unseres Handelns. Künstliche Intelligenz ist mittlerweile allgegenwärtig und stellt uns vor die Frage nach einem adäquaten und un­ter­neh­mer­freund­li­chen Rechtsrahmen. In Zeiten geopolitischer Spannungen wird Cybersicherheit mehr denn je essenzieller Bestandteil jeder Un­ter­neh­mens­stra­te­gie bleiben müssen, Datenschutz und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Tech­no­lo­gie­nut­zung sind Schlüs­sel­fak­to­ren für geschäftlichen Erfolg. Themen wie die Umsetzung der globalen Min­dest­be­steue­rung in Deutschland und die Beschleunigung von Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren bei In­fra­struk­tur­pro­jek­ten werden Unternehmen auch im kommenden Jahr weiter be­schäf­ti­gen. Die­se Her­aus­for­de­run­gen sind zweifellos anspruchsvoll, bergen jedoch auch erhebliches Potenzial. Mut machen die Prognosen der Wirt­schafts­for­schen­den. So rechnet das DIW für das kommende Jahr wieder mit einem leichten Wirt­schafts­wachs­tum von 1,2 Prozent. Zeit also, verlorene Zuversicht wieder zu­rück­zu­ge­win­nen. Gerade in Zeiten globaler Her­aus­for­de­run­gen ist es von entscheidender Bedeutung, nicht nur wirtschaftliche Verantwortung zu tragen, sondern auch aktiv dazu beizutragen, den ge­sell­schaft­li­chen Zusammenhalt zu stärken und die Demokratie zu verteidigen. Gemeinsam spielen wir eine bedeutende Rolle als Sta­bi­li­täts­fak­to­ren in der Gesellschaft, indem wir soziale Verantwortung übernehmen und uns für eine gerechte und inklusive Entwicklung sowie den Schutz demokratischer Werte einsetzen. Zeit also, die Weichen zu stellen. Mit Mut und un­ter­neh­me­ri­scher Weitsicht. Im Jahr 2024 stehen wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich mit unserer breiten Expertise zur Seite, um Sie aktiv bei der Bewältigung dieser umfassenden Her­aus­for­de­run­gen zu unterstützen. Einen Überblick über die wichtigsten Themen des kommenden Jahres haben wir wie gewohnt für Sie zu­sam­men­ge­stellt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Chancen und Her­aus­for­de­run­gen anzugehen, und danken Ihnen einmal mehr für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Gemeinsam können wir viel erreichen – wirtschaftlich, rechtlich und ge­sell­schaft­lich. 
05/12/2023
Kollektiver Rechtsschutz 2.0 – Die neue Abhilfeklage
Seit Oktober 2023 hat Deutschland eine Abhilfeklage, mit der Ver­brau­cher­ver­bän­de Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie kleinen Unternehmen bündeln und in einer Kollektivklage gegen Unternehmen geltend machen können. Neu ist, dass der klagende Verband direkt auf „Abhilfe“, also konkrete Leistungen, wie Schadenersatz, oder Reparatur, zugunsten betroffener Verbraucher und kleinen Unternehmen (max. zehn Beschäftigte mit Jah­res­um­satz/-bi­lanz von < EUR 2 Mio.) klagen kann. Damit geht die Abhilfeklage über die 2018 eingeführte Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge hinaus, bei der Verbraucherinnen und Verbraucher im Anschluss an das Mus­ter­fest­stel­lungs­ver­fah­ren individuell klagen müssen, um zum Beispiel Schadenersatz zu erhalten. Im Rahmen der Abhilfeklage werden die Ver­brau­cher­an­sprü­che dagegen in einem Um­set­zungs­ver­fah­ren direkt erfüllt.  Phase 1: Klageerhebung bis Ab­hil­fe­grund­ur­teil Voraussetzung ist die Klageerhebung durch eine klageberechtigte Stelle. Dies sind vor allem die Ver­brau­cher­ver­bän­de, wie zum Beispiel Ver­brau­cher­zen­tra­len. Der Verband muss im Klageantrag nicht – wie sonst im Zivilprozess – die Verbraucherinnen und Verbraucher, für die er klagt, konkret benennen. Ausreichend ist die Klageerhebung für eine nach bestimmten Merkmalen identifizierbare Gruppe, beispielsweise „alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die im Jahr 2023 einen bestimmten Vertrag geschlossen haben“. Da der klagende Verband nicht weiß, wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher der Gruppe unterfallen und sich der Abhilfeklage anschließen werden, kann er die Zahlung eines „kollektiven Gesamtbetrags“ beantragen. Die Abhilfeklage wird in einem Ver­bands­kla­ge­re­gis­ter des Bundesamtes der Justiz öffentlich bekannt gemacht. Spätestens dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher von der Klage erfahren und sich ihr durch einfache, ohne Anwaltszwang mögliche und kostenfreie Anmeldung anschließen, wenn ihre Ansprüche dem Klageantrag unterfallen. Zu beachten ist die Anmeldefrist bis spätestens drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung. Die erste Phase endet mit dem Ab­hil­fe­grund­ur­teil. In diesem erklärt das Gericht die Klage dem Grunde nach für begründet oder es weist die Klage ab. Ist die Klage begründet, bestimmt das Gericht die konkreten Voraussetzungen der An­spruchs­be­rech­ti­gung und zu erbringende Nachweise, zum Beispiel Vorlage des Kaufvertrags. Phasen 2 und 3: Vergleichsphase bis Ab­hil­fe­end­ur­teil  Als zweite Phase folgt die Vergleichsphase. Hier soll eruiert werden, ob eine gütliche Einigung möglich ist. Nachdem in diesem Ver­fah­rens­sta­di­um die Haftung des Unternehmens dem Grunde nach bereits feststeht, sind hier vor allem Vergleiche über die Modalitäten der Abwicklung denkbar. Ein Vergleich muss vom Gericht genehmigt werden und bindet die angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher, sofern sie nicht innerhalb eines Monats austreten. Kommt kein Vergleich zustande, erlässt das Gericht in der dritten Phase das Ab­hil­fe­end­ur­teil, das das Unternehmen zur Leistung verurteilt. Bei Klagen auf Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags kann das Gericht dessen Höhe schätzen. Dabei ist die Zahl der Anmeldungen im Ver­bands­kla­ge­re­gis­ter zugrunde zu legen und mit der – ggfs. geschätzten, durch­schnitt­li­chen – individuellen Anspruchshöhe zu multiplizieren. Der Betrag ist vom Unternehmen zu Händen eines Sachwalters zu zahlen, der einen Umsetzungsfonds errichtet. Erfüllung der Ansprüche im Um­set­zungs­ver­fah­ren Im Um­set­zungs­ver­fah­ren prüft der gerichtlich bestellte Sachwalter erstmals die individuellen Ansprüche anhand der Kriterien des Ab­hil­fe­grund­ur­teils. Ist das Ergebnis positiv, zahlt der Sachwalter die individuellen Beträge direkt an die Verbraucherinnen und Verbraucher aus dem Umsetzungsfonds aus. Ergibt sich, dass der ausgeurteilte kollektive Gesamtbetrag zu gering ist, um alle berechtigten Ansprüche zu erfüllen, kann das Unternehmen zu einem erhöhten kollektiven Gesamtbetrag verurteilt werden. Abhilfeklage als neues „Klagetool“ für Verbraucherinnen und Verbraucher Mit ihrem Klageziel auf Leistung ist die Abhilfeklage von der Konzeption effizienter als die Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge. Sie wird das „Klagetool“ sein, dessen sich Ver­brau­cher­schüt­zer bedienen, wenn Pflicht­ver­let­zun­gen im Raum stehen, die eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern in gleichgelagerten Fällen betreffen. Wie attraktiv sie für Verbraucherinnen und Verbraucher selbst ist, muss sich allerdings noch zeigen. Sie brauchen aufgrund der Komplexität des Verfahrens in jedem Fall einen langen Atem, bis sie Leistungen erhalten. Möglicherweise ist für sie daher – obgleich nicht kostenfrei – der Weg über die Individualklage im Ergebnis leichter und effizienter. Ob daher mit Einführung der Abhilfeklage auch eine Entlastung der Justiz von der Vielzahl parallel geführter Individualklagen eintritt, bleibt abzuwarten.Für Unternehmen im B2C-Geschäft steht dagegen fest: Durch die Abhilfeklage erhöht sich das Risiko der Inanspruchnahme in allen ver­brau­cher­re­le­van­ten Bereichen, und zwar EU-weit. Denn: Die Einführung entsprechender Verbandsklagen auf Abhilfe in allen Mitgliedssaaten ist durch die EU-Ver­bands­kla­gen­richt­li­nie vorgegeben. Zudem drohen Re­pu­ta­ti­ons­schä­den aufgrund der öf­fent­lich­keits­wirk­sa­men Erhebung von Abhilfeklagen und der Be­richt­erstat­tung dazu.
20/11/2023
Top 10 Trends in Litigation
Was sind die aktuellen Key Treiber für Rechts­strei­tig­kei­ten und inwiefern ergeben sich daraus Haftungs- und damit Prozessrisiken für Unternehmen? Welche sonstigen Faktoren verändern den Markt im Bereich Litigation? Angesichts des derzeitigen „Klagebooms“ in der Branche sind diese Fragen für Unternehmen wichtiger denn je. Von Ereignissen wie der Brexit über prozessuale Aspekte, wie die Einführung der europäischen Sammelklage, bis hin zu neuen Möglichkeiten der Pro­zess­fi­nan­zie­rung: Unsere Zusammenstellung der 10 Top Trends in Li­ti­ga­ti­on bie­tet Ihnen einen guten Überblick über alle Themen, die für Sie relevant sind. Informieren Sie sich daher jetzt und seien Sie im Fall der Fälle vorbereitet. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!
26/10/2023
Fokus Abhilfeklage: Entlastung der Justiz? 
Durch die Einführung der Abhilfeklage sollen parallel geführte Individualklagen künftig entbehrlich werden. Kann die neue Verbandsklage dies leisten
17/10/2023
Neue Abhilfeklage in Kraft getreten
Deutschland hat seit dem 13. Oktober 2023 eine neue Abhilfeklage. Mit dieser können Verbände für Verbraucher Unternehmen direkt auf Schadenersatz verklagen