12. GWB-Novelle: Neue Regeln insbesondere für die Fusionskontrolle
Autor:innen
Der Referentenentwurf zur 12. GWB-Novelle sieht umfangreiche Änderungen im deutschen Kartellrecht und insbesondere in der Fusionskontrolle vor. Geplant sind höhere Umsatzschwellenwerte, eine Ausweitung der Transaktionswertschwelle, ein neues Anzeigeverfahren („Phase 0“) in der Fusionskontrolle, mehr Rechtsschutz bei der Ministererlaubnis, zusätzliche Befugnisse für das Bundeskartellamt in Vergabeverfahren sowie mehr Rechtssicherheit bei vertikalen Vereinbarungen. Die Reform betrifft Unternehmen, M&A-Teams, Investoren und Transaktionsberater gleichermaßen. Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten Änderungen der 12. GWB-Novelle und ihre praktischen Auswirkungen auf Unternehmenskäufe, Fusionen, öffentliche Vergaben und Kooperationen.
Höhere Umsatzschwellenwerte in der Fusionskontrolle nach der 12. GWB-Novelle
Um Unternehmen und das Bundeskartellamt vor übermäßigen Anmeldungen zu schützen und zu entlasten, sieht der Referentenentwurf vor, dass die fusionskontrollrechtlichen Schwellenwerte deutlich erhöht werden:
| Referentenentwurf | Bisher | |
|---|---|---|
| Weltweite Umsatzschwelle | EUR 750 Millionen | EUR 500 Millionen |
| Erste Inlandsumsatzschwelle | EUR 75 Millionen | EUR 50 Millionen |
| Zweite Inlandsumsatzschwelle | EUR 20 Millionen | EUR 17,5 Millionen |
Die geplante Anhebung der Umsatzschwellenwerte ist grundsätzlich sinnvoll. Die wirtschaftliche Relevanz des seit Jahren unveränderten weltweiten Umsatzschwellenwerts ist nicht mehr dieselbe wie vor 20 Jahren. Die Anpassung bleibt allerdings punktuell und mit Blick auf die zweite Inlandsumsatzschwellen im EU-weiten Vergleich auch ziemlich zurückhaltend. Es fehlt weiterhin ein dynamischer Anpassungsmechanismus.
Erweiterte Transaktionswertschwelle: Künftige Inlandstätigkeit als neues Kriterium
Während die höheren Umsatzschwellen Unternehmen entlasten sollen, wird die Transaktionswertschwelle gleichzeitig ausgeweitet. Künftig soll sie nicht erst greifen, wenn das Zielunternehmen bereits in erheblichem Umfang im Inland tätig ist, sondern bereits dann, wenn das zu erwerbende Unternehmen in erheblichem Umfang im Inland "voraussichtlich tätig werden wird".
Schon nach aktueller Rechtslage wirft die Anwendung der Transaktionswertschwelle in der Praxis viele Fragen auf. Der Entwurf erweitert den Anwendungsbereich der Schwelle nun zusätzlich auf künftige Inlandstätigkeiten. Dies lässt weitere Prognoseunsicherheiten befürchten: Wann ist eine „voraussichtliche" Inlandstätigkeit hinreichend konkret? Zwar enthält die Gesetzesbegründung im Referentenentwurf dazu ausführliche Hinweise. Der Entwurf beendet den Abschnitt zur Transaktionswertschwelle aber gleichwohl mit dem Hinweis, das Bundeskartellamt könne "durch geeignete Verlautbarungen Auslegungshinweise zur Frage der Inlandsauswirkungen herausgeben." Das zeigt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit weiterem Konkretisierungsbedarf rechnet.
Neue „Phase 0“: Vereinfachtes Anzeigeverfahren bei der Transaktionswertschwelle
Für Zusammenschlüsse nach der Transaktionswertschwelle soll ein neues Anzeigeverfahren eingerichtet werden, die sogenannte "Phase 0": Die Unternehmen zeigen dem Bundeskartellamt die Zusammenschlüsse zunächst an, wobei für die Anzeige weniger Angaben erforderlich sind als bei einer Anmeldung. Wenn das Bundeskartellamt den Unternehmen nicht innerhalb von zwei Wochen mitteilt, dass auf eine Anmeldung nicht verzichtet werden kann, entfällt die Anmeldepflicht. Ziel sind eine schnellere und einfachere Freigabe, weniger vorsorgliche Anmeldungen und eine Entlastung des Bundeskartellamts.
Ministererlaubnis: Mehr Rechtsschutz für Dritte
Weitere Änderungen betreffen den Rechtsschutz gegen die Ministererlaubnis, also die Freigabe eines vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschlusses durch den/die Bundesminister:in für Wirtschaft und Energie. Gegen eine solche Ministererlaubnis können Dritte aktuell nur vorgehen, wenn sie in ihren subjektiven Rechten verletzt sind. Der Referentenentwurf will diese Hürde aufheben und damit den Rechtsschutz ausweiten. Das könnte Verfahren erheblich verlängern.
Ex-post-Kontrolle von Zusammenschlüssen bleibt offen
Weiterhin offen lässt der Referentenentwurf eine gesetzliche Ausschlussfrist für die Ex-post-Kontrolle von Zusammenschlüssen. Die Towercast-Rechtsprechung des EuGH zur Anwendung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf Zusammenschlüsse unterhalb der fusionskontrollrechtlichen Schwellenwerte bleibt damit ein Unsicherheitsfaktor für die Transaktionspraxis.
Neues Vergabescreening und zusätzliche Befugnisse des Bundeskartellamts
Das Bundeskartellamt soll künftig Angebotspreise bei öffentlichen Vergaben verdachtsunabhängig auswerten und für weitere Ermittlungen verwenden dürfen.
Anspruch auf Bundeskartellamts-Entscheidung bei vertikalen Vereinbarungen
Der Anspruch der Unternehmen auf eine Entscheidung des Bundeskartellamts, dass kein Anlass zum Tätigwerden besteht, soll auf vertikale Vereinbarungen ausgeweitet werden. Voraussetzung ist ein erhebliches rechtliches und wirtschaftliches Interesse an einer solchen Entscheidung. Bislang besteht ein Anspruch nur bei horizontalen Kooperationen. Mit der Ausweitung soll den Unternehmen mehr Rechtssicherheit verschafft werden. Das ist insbesondere bei innovativen und neuartigen Kooperationen hilfreich.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Der Referentenentwurf steht erst am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens zur 12. GWB-Novelle. Nach der Anhörung von Ländern und Verbänden muss der Entwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden – etwa durch die Bundesregierung nach Verabschiedung eines Regierungsentwurfs.
Fazit: Was die Änderungen im Referentenentwurf zur 12. GWB-Novelle für die Praxis bedeuten
Die 12. GWB-Novelle reformiert, sofern sie in der aktuell vorliegenden Fassung beschlossen würde, zentrale Bereiche der deutschen Fusionskontrolle. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren kann es jedoch noch zu Anpassungen kommen. Hier die wichtigsten Änderungen aus dem Referentenentwurf und ihre Auswirkungen auf die Praxis:
- Höhere Umsatzschwellenwerte dürften die Zahl der Fusionskontrollanmeldungen reduzieren.
- Die Ausweitung der Transaktionswertschwelle kann dagegen neue Unsicherheiten bei der Transaktionsplanung schaffen.
- Das neue Anzeigeverfahren („Phase 0“) für bestimmte Zusammenschlüsse soll Unternehmen und Bundeskartellamt entlasten und Verfahren beschleunigen.
- Der Rechtsschutz gegen die Ministererlaubnis wird erweitert, was zu längeren Verfahren führen kann.
- Die fehlende gesetzliche Regelung zur Ex-post-Kontrolle von Zusammenschlüssen bleibt ein wichtiger Unsicherheitsfaktor.
- Die Einführung eines neuen Vergabescreenings stärkt die Rolle des Bundeskartellamts.
- Ein Anspruch auf Entscheidung des Bundeskartellamts erhöht die Rechtssicherheit für Unternehmen bei vertikalen Vereinbarungen.
- Unternehmen, Investoren, M&A-Teams und Transaktionsberater sollten die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens zur 12. GWB-Novelle aufmerksam verfolgen.