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Justus Huth berät deutsche und internationale Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Gestaltung von Betriebsübergängen im Rahmen von Umstrukturierungen, Restrukturierungen und Transaktionen. Hier begleitet er insbesondere die Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften über Interessenausgleiche und Sozialpläne, Tarifverträge sowie Überleitungs- und Sanierungsvereinbarungen.
Justus Huth kam 2026 zu CMS. Seine anwaltliche Laufbahn begann er im Jahr 2025 in einer deutschen Großkanzlei im Bereich Arbeitsrecht.