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Update Arbeitsrecht 03/2020

März 2020

In unserer digitalisierten Arbeitswelt ist Cloud-Computing nicht mehr wegzudenken. Inzwischen investieren viele Unternehmen zunehmend in die Digitalisierung ihrer Personalabteilungen und setzen dabei auch in diesem Bereich auf cloudbasierte Applikationen. In unserem Schwerpunktbeitrag lesen Sie, was genau unter einer HR-Cloud zu verstehen ist, welche Vorteile sie bietet und was aus arbeitsrechtlicher Sicht bei ihrer Einführung zu beachten ist.

Aus aktuellem Anlass stellen wir Ihnen einen ausführlichen Newsletter zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen betreffend das Coronavirus zur Verfügung.

Unsere Rechtsprechungsübersicht beschäftigt sich unter anderem mit neuen Arbeitsformen. So informieren wir über eine Entscheidung des LAG München, wonach eine Vereinbarung des Betreibers einer Internetplattform mit einem sog. Crowdworker, die keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthält, kein Arbeitsverhältnis ist.

Weiter erfahren Sie, dass laut BAG eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich den Anspruch des Mitarbeiters auf Freizeitausgleich aus einem Arbeitszeitkonto nur dann erfüllt, wenn der Vergleich dies auch ausdrücklich regelt. Wir geben Tipps, wie Sie einen solchen Vergleich rechtssicher gestalten.

Ein aktuelles BAG-Urteil zeigt eindrücklich, dass bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige besondere Vorsicht geboten ist. Das Gericht hat unlängst die Kündigung der Piloten von Air Berlin wegen einer fehlerhaften Anzeige für unwirksam erachtet. 

Unmittelbar aufeinander folgende Erkrankungen eines Beschäftigten lösen nicht jedes Mal einen erneuten Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen aus. Lesen Sie in unserem Beitrag, bei welchen Fallkonstellationen die Entgeltfortzahlung für Sie als Arbeitgeber entfällt.

Zuletzt informieren wir über eine wichtige Entscheidung des BAG zum sog. Equal Pay: Das Gericht geht davon aus, dass es zur Abbedingung des Gleichstellungsgrundsatzes zwingend erforderlich ist, dass ein Tarifwerk der Zeitarbeit aufgrund einer beidseitigen Tarifbindung von Personaldienstleister und Zeitarbeitnehmer oder aufgrund einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel grundsätzlich uneingeschränkt und in Gänze angewendet wird.


Inhalt

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Schwerpunkt

HR-Lösungen aus der Wolke
Cloud-Computing ist heute aus dem immer weiter digitalisierten Alltag nicht mehr wegzudenken. Wo nahezu jedes Smartphone seine Daten automatisch auf externen Servern speichert, haben auch die Personalabteilungen nicht nur großer Konzerne das Potential dieser Technologie für sich entdeckt: Cloudbasierte Applikationen sind laut Roland Berger der Wachstumsfaktor auf dem HR-Software-Markt1.  Die Nachfrage kommt dabei verstärkt auch von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die zunehmend in die Digitalisierung ihrer Personalabteilungen investieren. Doch was genau ist die vielbeschworene HR-Cloud, welche Vorteile bietet sie und was gilt es bei ihrer Einführung gerade aus arbeitsrechtlicher Perspektive zu beachten? 

1 Roland Berger, HR Trends Survey 2017, S. 16: 86 % des für 2020 prognostizierten Umsatzes im HR-Software-Bereich entfallen auf cloudbasierte Applikationen.

Weitere interessante News, Entwicklungen und Entscheidungen

Aus aktuellem Anlass

Pandemien – Wissenswertes für Arbeitgeber

Das Coronavirus beschäftigt seit Wochen die Öffentlichkeit. Auch in Deutschland gibt es inzwischen mehrere Fälle der hochansteckenden Lungenkrankheit. Gesundheitsexperten sprechen derzeit noch von einer Epidemie, also einer örtlich beschränkten Infektionskrankheit, die aber schnell zu einer Pandemie, also einer länder- und kontinentübergreifenden Krankheit werden könnte. In unserem Mandantennewsletter informieren wir Sie darüber, welche Folgen der Ausbruch einer Pandemie für Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber hat. 

Arbeitsvertragsrecht

Crowdworker: Kein Arbeitsverhältnis mit Plattformbetreiber
Enthält die Vereinbarung eines Plattformbetreibers und eines Crowdworkers keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen, begründet dies kein Arbeitsverhältnis.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Auszahlung von Überstunden trotz monatelanger Freistellung?
Kein automatischer Abbau des Arbeitszeitkontos durch unwiderrufliche Freistellung und Urlaubsanrechnung im gerichtlichen Vergleich.

Air Berlin: Stolperstein Massenentlassungsanzeige
Kündigung der Piloten von Air Berlin wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Entgeltfortzahlung: Einheitlicher Verhinderungsfall bei unmittelbar aufeinander folgenden Erkrankungen
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist insgesamt auf sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Krankheit eine neue Krankheit auftritt.

Online Krankschreibung ohne Untersuchung: Beweiskraft der AU-Bescheinigung beeinträchtigt
AU-Bescheinigung ohne Arztbesuch ist kein rechtssicherer Nachweis der Arbeitsunfähigkeit.

Unternehmensmitbestimmung

Mitbestimmung: Aktuelles zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats der SE (Vorher-Nachher-Prinzip)
BGH klärt Teilaspekte des Streits um das sog. „Vorher-Nachher“-Prinzip bei der Umwandlung einer Aktiengesellschaft (AG) in eine SE.

Arbeitnehmerüberlassung

Erteilung einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis im einstweiligen Rechtsschutz
Die erstmalige Erteilung einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis kommt im einstweiligen Rechtsschutz grundsätzlich nicht in Betracht.

Zeitarbeit: Verhandlungsergebnis zwischen VGZ und DGB-Tarifgemeinschaft erzielt!
Die VGZ und die DGB-Tarifgemeinschaft haben ihre Tarifvertragsverhandlungen für die Zeitarbeitsbranche abgeschlossen. Wir fassen das Ergebnis für Sie zusammen!

AÜG-Reform 2017: Der Gleichstellungsgrundsatz (Teil 2 von 3)
Das AÜG wurde 2017 erneut reformiert. Im zweiten von drei Blogbeiträgen wird die Möglichkeit von Abweichungen vom Gleichstellungsgrundsatz des AÜG vorgestellt.

AÜG-Reform 2017: Der Gleichstellungsgrundsatz (Teil 3 von 3)
Das AÜG wurde 2017 erneut reformiert. Im letzten Beitrag der Serie informieren wir u.a. über die Darlegungs- und Beweislast sowie Kündigungsmöglichkeiten.

BAG entscheidet zu equal pay – (erhebliche) Auswirkungen auf die Arbeitsvertragsgestaltung!
Nur die vollständige Anwendung eines Tarifvertrags der Zeitarbeit schließt equal pay aus. Fehler bei der Vertragsgestaltung können hier schnell teuer werden.

Personenbezogene Bestimmung der Überlassungshöchstdauer
Wie wird die mit Wirkung zum 1. April 2017 neu in das AÜG eingefügte Überlassungshöchstdauer bestimmt? Das LAG Köln folgt dabei einem arbeitnehmerbezogenen Ansatz.

"CGZP II": Die erste zweitinstanzliche Entscheidung liegt vor!
Die CGZP beschäftigt weiterhin die Gerichte – inzwischen liegt die erste zweitinstanzliche Entscheidung über die Nachforderung von SV-Beiträgen ab dem 1. Januar 2010 vor.

AÜG-Reform 2017: Die Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht in der Praxis – Teil 1
Im Rahmen der AÜG-Reform 2017 wurde eine Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht geschaffen. Die rechtlichen Grundlagen werden in einer dreiteiligen Blogreihe dargestellt.

AÜG-Reform 2017: Die Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht in der Praxis – Teil 2
AÜG-Reform 2017: Im zweiten Teil unserer Reihe wird die erforderliche Konkretisierung im Detail dargestellt werden.

AÜG-Reform 2017: Die Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht in der Praxis – Teil 3
Im abschließenden Beitrag legen wir das Augenmerk auf die Wirkung für Altverträge sowie mögliche Sanktionen bei Verstößen.

Tarifvertragsrecht

Auftakt Air Berlin und Erfurt – Kein Nachteilsausgleich für Kabinenpersonal
Vormaliges Kabinenpersonal der insolventen Air Berlin scheitert mit Klagen auf Nachteilsausgleich auch vor dem BAG.

Der (hohe) tarifliche Zinssatz auf offene Forderungen der SOKA-Bau ist rechtmäßig
Der Gesetzgeber hat rückwirkend die Pflicht zur Beitragszahlung zur SOKA-Bau (wieder) begründet. Das BAG entschied nun über Zinsen wegen der damit (rückwirkend) verspäteten Zahlung.

Aktuell

Veröffentlichungen und Vorträge


Sie können das Update Arbeitsrecht hier abonnieren. Bei Fragen zu den Inhalten kontaktieren Sie gerne das Redaktionsteam Arbeitsrecht (Dr. Alexander Bissels, Lisa Gerdel, Dr. Nina Hartmann und Dr. Stefanie Klein-Jahns) unter: Update-Arbeitsrecht@cms-hs.com.

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