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Dietrich Boewer berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Über langjährige Erfahrungen verfügt er insbesondere in der Beratung zu Fragen der Betriebsverfassung, zum Kündigungsrecht, bei Restrukturierungsvorgängen einschließlich Outsourcing-Vorhaben sowie im Seearbeitsrecht. Außerdem ist er im Rahmen der Fachanwaltsausbildung beim Deutschen Anwaltsinstitut seit 20 Jahren tätig.
Vor seiner anwaltlichen Tätigkeit bei CMS seit dem Jahr 2004 war Dietrich Boewer 27 Jahre als Vorsitzender Arbeitsrichter tätig, zuletzt als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Seine profunden Verfahrenskenntnisse bringt er heute für seine Mandanten gewinnbringend in eine sehr praxisorientierte, interessenausgleichende Beratung ein.