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Katherina Konstantinou berät Unternehmen in allen Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts. Einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Würdigung unternehmerischer Aktivitäten mit Blick auf die Körperschaftsteuer, Umwandlungsteuer, Umsatzsteuer sowie Versicherungssteuer.
Katherina Konstantinou startete 2026 bei CMS in den Anwaltsberuf. Zuvor arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in internationalen Großkanzleien in Düsseldorf und New York. Im Rahmen des Referendariats absolvierte sie u. a. eine Station beim Bundesfinanzministerium.