Martin Cholewa ist spezialisiert auf das nationale und europäische Kartellrecht. Er begleitet Fusionskontrollverfahren beim Bundeskartellamt und koordiniert Fusionskontrollanmeldungen in verschiedenen Jurisdiktionen. Darüber hinaus berät er Mandanten im Bereich der Energieregulierung. Hier wird er insbesondere für Energieversorgungsunternehmen zu energieregulatorischen Fragen tätig und vertritt sie vor den Regulierungsbehörden ebenso wie im Konfliktfall vor Gericht.
Martin Cholewa begann seine Anwaltstätigkeit bei CMS im Jahr 2015. Seit 2020 ist er Counsel der Sozietät.