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Martin Cholewa ist spezialisiert auf das nationale und europäische Kartellrecht. Er begleitet Fusionskontrollverfahren beim Bundeskartellamt und koordiniert Fusionskontrollanmeldungen in verschiedenen Jurisdiktionen. Darüber hinaus berät er Mandanten im Bereich der Energieregulierung. Hier wird er insbesondere für Energieversorgungsunternehmen zu energieregulatorischen Fragen tätig und vertritt sie vor den Regulierungsbehörden ebenso wie im Konfliktfall vor Gericht.

Martin Cholewa begann seine Anwaltstätigkeit bei CMS im Jahr 2015. Seit 2020 ist er Counsel der Sozietät.

Ausgewählte Referenzen

  • Beratung von Atlas Copco zur Fusionskontrolle beim Erwerb von Oerlikon Leybold Vacuum GmbH
  • Fusionskontrollrechtliche Beratung von Kiefel beim Erwerb von Bosch Sprang

Ver­öf­fent­li­chun­gen

  • Competition law boundaries for factory outlet centers, International Law Office Newsletter 2015, 15.10.2015

Mit­glied­schaf­ten und Funktionen

  • Deutscher Anwaltverein e.V.
  • Studienvereinigung Kartellrecht e.V.

Bildung

  • 2014: Zweites Staatsexamen
  • 2012 - 2014: Referendariat am Kammergericht Berlin
  • 2005 - 2011: Studium der Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Freien Universität Berlin

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