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Das MoPeG und seine ge­sell­schafts­recht­li­chen Neuerungen

08 Feb 2024 Deutschland 1 min. Lesezeit

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Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz MoPeG, gilt seit dem 1. Januar 2024 und bringt einige Neuerungen mit sich. Mit der „Jahrhundertreform“ überarbeitet der Gesetzgeber das in weiten Teilen über 100 Jahre alte deutsche Personengesellschaftsrecht. Grund genug für Dr. Daniel Otte und Christin Fischer, Partner und Senior Associate im Bereich Corporate / M&A, zu analysieren, was das neue Personengesellschaftsrecht mit sich bringt, ob sich jede GbR in das neue Gesellschaftsregister eintragen lassen muss und welche Änderungen sich für die Prozessführung mit Personengesellschaften ergeben.

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