Sprecher
Veranstaltungsdetails
Programm
08 Okt 2019 Vergangene Veranstaltung
Zum 26. April 2019 ist das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Geschäftsgeheimnis-Schutzgesetz) in Kraft getreten, das erhebliche Veränderungen für den Geheimnisschutz in Unternehmen mit sich gebracht hat. Seither müssen Unternehmen „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ rechtlicher, technischer und organisatorischer Natur ergreifen, damit ihre vertraulichen Informationen, wie bspw. Konstruktionszeichnungen, Kundenlisten, Know-how oder Werbestrategien, als Geschäftsgeheimnisse gesetzlichen Schutz genießen.
Dabei stellen sich auch zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen, wie etwa die Anpassung von Geheimhaltungsklauseln in Arbeitsverträgen, die Aufstellung von Arbeitgeberrichtlinien zum Geheimnisschutz oder die Wahrung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei einzelnen Schutzmaßnahmen.
Im Rahmen der Veranstaltung möchten wir den vielfältigen arbeitsrechtlichen Fragen des neuen Geheimnisschutzrechts nachgehen und mit Ihnen die ersten praktischen Erfahrungen mit dem neuen Gesetz erörtern.
Programm
16.30 bis | Vortrag mit anschließender Diskussion |
Ab 17.45 Uhr | Get-together |
Bei Interesse an der Veranstaltung steht Ihnen unser Event-Team gerne zur Verfügung.
Lokale Marktkenntnisse. Globale Perspektive.
Mit zukunftsorientierter Rechtsberatung begleiten wir Unternehmen auf ihrem Weg zum Erfolg. Unsere lokale Marktkenntnis verbinden wir mit globaler Perspektive und der Expertise unserer Anwältinnen und Anwälte weltweit. So erhalten Sie die Unterstützung, die Sie brauchen – national wie international.
Über CMS