Handlungsbedarf: Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Technische Zeichnungen, Geschäftsstrategien, Rezepturen und Kundenlisten – all dies sind essentielle Unternehmenswerte und sensible Informationen, die oft nicht als gewerbliche Schutzrechte (Marken, Designs, Patente etc.) geschützt werden können. Umso wichtiger ist ihr Schutz vor unberechtigten Zugriffen Dritter. Ansonsten besteht die Gefahr eines ungestraften Abzugs durch Dritte oder auch die unerlaubte Mitnahme durch ausscheidende Mitarbeiter. Auch bei der Auswertung großer Datenmengen und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz gilt es, den Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu wahren.
Drei von vier Führungskräften in Unternehmen glauben, dass mehr in den Schutz von Geschäftsgeheimnissen investiert werden muss – das ist eines der wichtigsten Ergebnisse aus einer Analyse von CMS in Zusammenarbeit mit „The Economist Intelligence Unit“. Nur die Hälfte der in dieser Untersuchung befragten Unternehmen haben aktive Schritte unternommen, um den Zugang zu vertraulichen Informationen zu beschränken und das Risiko eines Geheimnisverrats zu reduzieren.
Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bietet Schutz für Geschäftsgeheimnisse, stellt als Anforderung aber auf, dass "angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen" getroffen werden und auch bewiesen werden können.
Die Anforderung "angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen" bedeutet, dass für jede zu schützende Information ein passendes "Bündel" an Schutzmaßnahmen vorzusehen ist, und zwar auf drei Ebenen:
- Rechtliche Ebene, z.B.:
- Geheimhaltungsvereinbarungen und -klauseln
- Vertraglicher Schutz von IP und Arbeitsergebnissen
- Konsequentes Verfolgen von Geschäftsgeheimnisverletzungen
- Organisatorische Ebene, z.B.:
- Abgestufte Zugangsbeschränkungen
- Interne Organisationsanweisungen
- Mitarbeiterschulungen
- Technische Ebene, z.B.:
- IT-Sicherheit
- Physische Zutrittskontrollen
- Gesicherte Entsorgung von Dokumenten und Informationen
Welche konkreten Schutzmaßnahmen vorzusehen sind, richtet sich nach Wichtigkeit, Art und Abzugsrisiko der einzelnen Information. Dies bedeutet: Es gibt keine Standardlösung. Geschäftsgeheimnisse müssen unternehmensindividuell kategorisiert werden. Und es muss ein passendes Schutzkonzept erarbeitet und implementiert werden.
Handlungsbedarf: Haftungsvermeidung
Unternehmen sollten sich nicht nur vor dem Abfluss eigener Informationen, sondern auch vor der (fahrlässigen) Haftung wegen einer unberechtigten Nutzung fremder Geheimnisse schützen.
Beispielsweise erhalten Unternehmen in einer Kooperation oft Geschäftsgeheimnisse des Kooperationspartners. Stellt das Unternehmen aber nicht ausreichend sicher, dass diese Geschäftsgeheimnisse vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt werden, besteht ein Haftungsrisiko. Gleiches gilt, wenn ein Unternehmen Informationen erhält und nicht ausreichend prüft, ob es sich um unberechtigt erlangte Geschäftsgeheimnisse Dritter handelt.
Die Sicherstellung der Haftungsvermeidung gehört ebenso wie die Sicherstellung des Schutzes der eigenen Geschäftsgeheimnisse zu den Organisationspflichten der Unternehmensleitung. Unternehmen sollten daher auch ein Schutzkonzept zur Haftungsvermeidung vorsehen.
Die Lösung: CMS PROTECT
Um Unternehmen bei dem Schutz der eigenen Geschäftsgeheimnisse und bei der Haftungsvermeidung zu unterstützen, hat CMS das Beratungstool CMS PROTECT entwickelt.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im April 2019 hat das CMS PROTECT Expertenteam bereits umfangreich zu den Anforderungen dieses Gesetzes beraten und gemeinsam mit Unternehmen individuelle Schutzkonzepte für diese ausgearbeitet.
In den drei Modulen von CMS PROTECT stellen wir mit Ihrem Unternehmen ein Schutzkonzept zur Sicherstellung des Geheimnisschutzes und zur Haftungsvermeidung auf und implementieren dieses. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Vorgehensweise:
Der Vorteil von CMS PROTECT: Ihr Unternehmen kann nicht nur die Module flexibel und individuell auswählen, sondern auch die einzelnen Bestandteile innerhalb der Module. Auf diese Weise bietet unser CMS PROTECT Expertenteam Ihrem Unternehmen für jeden Bedarf ein individuell passendes Beratungspaket.
Aufgrund des strukturierten Vorgehens behalten Sie mit CMS PROTECT jederzeit den Überblick über den Umsetzungsstand und die Kontrolle über anfallende Kosten. Sie erhalten zudem eine umfangreiche Dokumentation über die im Rahmen von CMS PROTECT durchgeführten Maßnahmen, um Ihre Nachweispflicht im Verletzungs- oder Haftungsfall vor Gericht erfüllen zu können. Somit ist Ihr Unternehmen für den Ernstfall bestens gewappnet.
Wenn Sie mehr über CMS PROTECT erfahren möchten oder Fragen haben, schreiben Sie uns an cms-protect@cms-hs.com oder wenden Sie sich an unser CMS-PROTECT-Expertenteam.
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