Die Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie in deutsches Recht naht. Der Referentenentwurf für die Umsetzung liegt vor. Unternehmen und ihre Compliance-Abteilungen müssen sich auf neue Pflichten und Abläufe einstellen. Wir geben einen ersten Überblick und beleuchten die wichtigsten Fragen:
- Wer muss künftig ein Hinweisgebersystem einrichten?
- Wie können Meldungen abgegeben werden?
- Was ist nach Eingang einer Meldung zu beachten?
- Wie werden Hinweisgeber und Betroffene geschützt?
Weitere Termine der Webinar-Reihe „Compliance Sessions 2021 – Risiken in Krisenzeiten und aktuelle Entwicklungen“ finden Sie hier.
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