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Steuerliche Sonderfragen

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Das Besondere ist unsere Spezialität

Unsere umfangreiche Beratungstätigkeit schließt steuerliche Sonderfragen auf allen Gebieten des Steuerrechts ein.

  • Unser Team berät Sie bei Gründung und laufendem Betrieb von Stiftungen und anderen gemeinnützigen Körperschaften. Hier profitieren Sie von unserer profunden Kenntnis des Stiftungsrechts und der gesetzlichen Anforderungen.
  • Wir konzipieren die Auflegung von geschlossenen Fonds (z. B. Immobilienfonds) und beraten unsere Mandanten bei der Ausgestaltung von Fondskonzepten.
  • Wir beurteilen Vertragsentwürfe hinsichtlich deren steuerlicher Wirkungen und liefern eine Ihre Entscheidung unterstützende Zweitmeinung zu bestehenden Konzepten.
  • Wir unterstützen Sie bei komplexen Steuererklärungen zu sämtlichen Steuerarten. 
  • In Ihrem Auftrag führen wir Verhandlungen mit der Finanzverwaltung und betreuen Sie im Rahmen von Betriebsprüfungen. Ihre Rechte setzen wir in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfen durch.

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23/03/2021
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