Steuerliche Sonderfragen
Hauptansprechpartner
Das Besondere ist unsere Spezialität
Unsere umfangreiche Beratungstätigkeit schließt steuerliche Sonderfragen auf allen Gebieten des Steuerrechts ein.
- Unser Team berät Sie bei Gründung und laufendem Betrieb von Stiftungen und anderen gemeinnützigen Körperschaften. Hier profitieren Sie von unserer profunden Kenntnis des Stiftungsrechts und der gesetzlichen Anforderungen.
- Wir konzipieren die Auflegung von geschlossenen Fonds (z. B. Immobilienfonds) und beraten unsere Mandanten bei der Ausgestaltung von Fondskonzepten.
- Wir beurteilen Vertragsentwürfe hinsichtlich deren steuerlicher Wirkungen und liefern eine Ihre Entscheidung unterstützende Zweitmeinung zu bestehenden Konzepten.
- Wir unterstützen Sie bei komplexen Steuererklärungen zu sämtlichen Steuerarten.
- In Ihrem Auftrag führen wir Verhandlungen mit der Finanzverwaltung und betreuen Sie im Rahmen von Betriebsprüfungen. Ihre Rechte setzen wir in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfen durch.
Expertinnen und Experten für Steuerliche Sonderfragen





Lokale Marktkenntnisse. Globale Perspektive.
Wir bieten zukunftsorientierte Rechtsberatung für den Erfolg Ihres Unternehmens. Durch die Kombination lokaler Marktkenntnis mit globaler Perspektive und Anwälten an Standorten auf der ganzen Welt, profitiert Ihr Unternehmen von der Expertise, die Sie benötigen - auch über Grenzen hinweg.
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