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CMS Hasche Sigle für SWM Infrastruktur Region vor dem OLG München erfolgreich: Keine Mehr­erlös­ab­schöp­fung ohne Be­rück­sich­ti­gung von men­gen­pro­gno­se­be­ding­ten Min­der­er­lö­sen

18 Okt 2012 Deutschland 3 min. Lesezeit

München – Am 18.10.2012 hat das OLG München auf die Beschwerde der SWM Infrastruktur Region GmbH einen Erlösobergrenzenanpassungs- und Änderungsbescheid der Regierung von Oberbayern teilweise aufgehoben.

Die Behörde hatte in dem Bescheid eine Abschöpfung konkret berechneter Mehrerlöse aus der Zeit zwischen Stellung des ersten Genehmigungsantrags im Jahre 2006 und Erteilung des Genehmigungsbescheids nach § 23 a EnWG im Jahr 2007 angeordnet. Die Mehrerlösabschöpfung dient der Rückführung von Mehrerlösen, die dem Netzbetreiber wegen des nach EnWG formell zulässigen Beibehaltens der früheren unregulierten Netzentgelte im Zeitraum zwischen Antragstellung und Genehmigungserteilung entstanden sind, an die Netznutzer.

Die Behörde hatte den Mehrerlösabschöpfungszeitraum in zwei Jahreszeiträume aufgeteilt und mengenprognosebedingte Mindererlöse nur in einem Teilzeitraum berücksichtigt, in dem sie geringer als die Mehrerlöse durch Beibehalten der früheren Entgelte waren. Im zweiten Teilzeitraum, in dem sie höher als die Mehrerlöse waren, ließ die Behörde sie unberücksichtigt. Das OLG stellte fest, dass die Behörde so nicht hätte verfahren dürfen.

Ein Team von CMS Hasche Sigle um den Energiewirtschafts- und Kartellrechts-Partner Dr. Rolf Hempel hat die SWM Infrastruktur Region GmbH, einen Netzbetreiber der Stadtwerke München GmbH, in dem Beschwerdeverfahren vertreten.

Das OLG hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Die Behörde kann hiergegen Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Berater CMS Hasche Sigle

Dr. Rolf Hempel

Agnes Wippich, beide Energiewirtschaftsrecht

Kontakt

Dr. Rolf Hempel

T + 49 711 97 64 308

F + 49 711 97 64 96 307

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PM_SWM_18_10_2012
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