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Am 1. Juni 2023 nimmt das UPC seine Tätigkeit auf. Patentinhaber können jedoch während einer Übergangsfrist (derzeit auf sieben Jahre festgelegt) durch eine sogenannte Opt-out-Erklärung die Zuständigkeit des UPC für klassische europäische Patente und SPCs ausschließen. In unserer zweiten Folge von Update Patentrecht erläutern Sven Krause und Sebastian Vautz, die Vor- und Nachteile einer Opt-out-Erklärung, worauf Patentinhaber dabei besonders achten sollten und was es mit dem Begriff "UPC forever clause" auf sich hat.
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