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Patent- und Ge­brauchs­mus­ter­recht

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CMS Deutschland verfügt über ein kompetentes und erfahrenes Team von Spezialisten im Patent- und Gebrauchsmusterrecht. Bei komplexen Problemstellungen arbeiten wir eng mit den Fachabteilungen unserer Mandanten sowie mit externen Patentanwälten zusammen.

Für den Fall der Fälle: Wir vertreten Sie gerichtlich

Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie in Verletzungsprozessen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite. Das heißt: CMS hat in jeder Situation die passende Strategie für Sie!

Bei der Vorbereitung von Patentverletzungsprozessen unterstützen wir Sie mit der Durchführung von Besichtigungs- und anderen Beweissicherungsverfahren. Wir begleiten Sie auch bei Nichtigkeits-, Einspruchs- oder Löschungsverfahren.

In eiligen Fällen erwirken wir für Sie einstweilige Verfügungen. Daneben gehen wir straf- und zivilrechtlich gegen Patentverletzungen vor. CMS ist auch bei Grenzbeschlagnahmeverfahren Ihr richtiger Partner!

Mit uns vorbeugend Gerichtsprozesse vermeiden

Neben der gerichtlichen Vertretung übernehmen unsere Experten auch außergerichtliche Aufgaben für Sie. Diese umfassen zum Beispiel

Wir begleiten die Verwertung Ihrer Erfindungen

Wir beraten, gestalten und verhandeln mit Ihnen und in Ihrem Interesse Lizenz-, Forschungs- und Entwicklungs- sowie Kooperationsverträge.

Was andere über uns sagen

Eine im Patentrecht häufig empfohlene Kanzlei."
(JUVE-Handbuch)

28/09/2020
Protecting your IP rights in a changing world
The pandemic that will define 2020 has put many types of intellectual property in the spotlight –particularly, of course, in life sciences. Who will develop an effective vaccine or vaccines for Covid-19...

Feed

02/08/2024
UPC: Übersicht über aktuelle Urteile und Entwicklungen
Die Anzahl der Entscheidungen des Einheitlichen Patentgerichts (Unified Patent Court, UPC) steigt stetig. Unsere Übersicht stellt die Anordnungen und Entscheidungen des UPC dar
25/07/2024
UPC: Erste Haupt­sa­che­ent­schei­dung der Lokalkammer Düsseldorf klärt Fragen...
Die erste Haupt­sa­che­ent­schei­dung des Gerichts erster Instanz klärt wichtige Fragen und wird als Meilenstein zum weiteren Erfolg des UPC beitragen
12/07/2024
UPC: Abseitserkennung darf genutzt werden – EM nicht gefährdet
Kurz vor dem Start der EM hat die Lokalkammer Hamburg in einer jetzt ver­öf­fent­lich­ten Entscheidung den Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen
30/04/2024
UPC: Berufungsgericht klärt Fragen des Zugangs der Öffentlichkeit zu bestimmten...
Nach un­ter­schied­li­chen Auslegungen von Regel 262.1 (b) VerfO durch das Gericht erster Instanz hat sich das Berufungsgericht nun erstmals zum Thema geäußert
22/12/2023
CMS To Go | Unified Patent Court (UPC) Basics
Es ist eine grundlegende Reform des Patentrechts in Europa: Das Einheitliche Patentgericht (UPC) steht künftig als zentrales Forum für Rechts­strei­tig­kei­ten in Zusammenhang mit Europäischen Patenten zur Verfügung. Das Europäische Patent mit Einheitlicher Wirkung ermöglicht zudem weitgehend einheitlichen Patentschutz in Europa. Am 1. März 2023 hat die Sunrise Period vor dem Inkrafttreten des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) begonnen. In unserer ersten Folge der Staffel Update Patentrecht klären unsere Düsseldorfer Patentrechtler Sven Krause und Sebastian Vautz grundlegende Fragen zum UPC. Welche Zuständigkeiten besitzt das UPC, wie setzt es sich zusammen und was wird sich hierdurch ändern? Hören Sie jetzt rein.  
22/12/2023
CMS To Go | Update Patentrecht: Die Opt-out-Er­klä­rung beim UPC: Chancen...
Am 1. Juni 2023 nimmt das UPC seine Tätigkeit auf. Patentinhaber können jedoch während einer Übergangsfrist (derzeit auf sieben Jahre festgelegt) durch eine sogenannte Opt-out-Er­klä­rung die Zuständigkeit des UPC für klassische europäische Patente und SPCs ausschließen. In unserer zweiten Folge von Update Patentrecht erläutern Sven Krause und Sebastian Vautz, die Vor- und Nachteile einer Opt-out-Er­klä­rung, worauf Patentinhaber dabei besonders achten sollten und was es mit dem Begriff "UPC forever clause" auf sich hat.
06/12/2023
Stan­dard­es­sen­zi­el­le Patente: Neue Trends und EU-VO-Entwurf
Nachdem die sog. Connected Cars Fälle durch Lizenznahmen von Autoherstellern weitestgehend gelöst sind, rückt nun mit der steigenden Bedeutung des Internets der Dinge (IoT) die Verwertung von stan­dard­es­sen­zi­el­len Patenten (SEPs), insbesondere für Kon­nek­ti­vi­täts­stan­dards, in den Fokus. Beispielsweise hat Avanci Ende Oktober 2023 sein 4G Smart Meter Pa­tent­li­zenz­pro­gramm gestartet und Nokia hat ein eigenes IoT Pa­tent­li­zenz­pro­gramm aufgelegt. Betroffen sind Anwendungen, bei denen die erforderlichen Daten wie bei Zah­lungs­ter­mi­nals, Smart Meter und beim Tracking von Gütern über verschiedene Protokolle übertragen werden. In den nächsten Jahren wird hier wegen der viel höheren Geschwindigkeit und Über­tra­gungs­ra­te, deutlich geringeren Signallaufzeiten und einer radikalen Senkung des En­er­gie­ver­brauchs vor allem die Da­ten­über­tra­gung nach dem 5G-Standard Bedeutung erlangen. Hierbei zeichnet sich im IoT Bereich neuerdings der Trend ab, Lizenzen an SEPs erstmals auch auf Komponentenebene zu vergeben. Das heißt, dass SEP-Inhaber die Lizenzen nicht direkt mit jedem An­wen­dungs­an­bie­ter z.B. von SmartHome Geräten vereinbaren, sondern die Lizenzvergabe für eine Vielzahl von Anwendungen an einen Hersteller von z.B. stan­dard­nut­zen­den Ver­bin­dungs­mo­du­len erfolgt. Auch wenn damit eine gewisse „Ent­flech­tung“ der komplexen Li­zenz­be­zie­hun­gen an SEPs einhergehen könnte, bleibt ein gut funktionierender SEP-Li­zenz­me­cha­nis­mus, der Innovationen hinreichend belohnt, von entscheidender Bedeutung für die Schaffung und Verbreitung innovativer Standards. Der FRAND-Me­cha­nis­mus SEPs verleihen ihren Inhabern erhebliche Marktmacht. Denn die Nutzung von SEPs lässt sich nicht vermeiden, wenn Unternehmen standardkonforme Geräte vertreiben möchten. Um zu verhindern, dass Stan­dard­im­ple­men­tie­rer willkürlich ausgeschlossen werden, sind SEP-Inhaber daher nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet, den mutmaßlichen Patentverletzern anzubieten, ihre SEPs zu fairen, angemessenen und dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en (FRAND) Bedingungen zu lizenzieren, bevor sie ihren Un­ter­las­sungs­an­spruch gerichtlich durchsetzen können. Die Modalitäten dieser Lizenzierung werden vorbehaltlich einer gerichtlichen Überprüfung den Verhandlungen zwischen SEP-Inhabern und Stan­dard­im­ple­men­tie­rern überlassen. SEP-Inhaber müssen lediglich nachweisen, dass ihr Angebot ingesamt FRAND-konform war, um ihr Patent durchsetzen zu können. Die Stan­dard­im­ple­men­tie­rer hingegen trifft die Verpflichtung, die FRAND-Li­zenz­be­din­gun­gen in angemesser Zeit voranzutreiben. EU-Kom­mis­si­ons­vor­schlag für eine SEP-Verordnung Ein Vorschlag der EU-Kommission für eine SEP-Verordnung vom 27. April 2023 (VO-Vorschlag) verfolgt nun einen deutlich stärker regulierenden Ansatz für die Lizenzierung von und die Rechts­durch­set­zung aus SEPs. Dazu soll beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein neues Kompetenzzentrum eingerichtet werden, das u.a. ein SEP-Register führen und die Schirmherrschaft über ein obligatorisches „FRAND-Be­stim­mungs­ver­fah­ren“ innehaben soll. SEP-Re­gis­trie­rung und EUIPO Kompetenzzentrum SEP-Inhaber müssen ihre SEPs beim EUIPO innerhalb von sechs Monaten nach der Erteilung in einem neu geschaffenen Register eintragen lassen. Kommt der SEP-Inhaber dem nicht nach, soll er bis zur Eintragung keine Lizenzgebühren oder Schadensersatz von Stan­dard­im­ple­men­tie­rern verlangen können. Das Kompetenzzentrum am EUIPO soll u.a. die in dem Register eingetragenen Patente auf ihre Stan­dard­we­sent­lich­keit prüfen und eine Datenbank mit Stellungnahmen, Rechtsprechung sowie einschlägigen Normen, Produkten und Dienst­leis­tun­gen, die den Standard umsetzen, sowie mit den Stan­dard­li­zenz­be­din­gun­gen der SEP-Inhaber aufbauen und pflegen. FRAND-Be­stim­mungs­ver­fah­ren Der VO-Vorschlag sieht ein komplexes, obligatorisches FRAND-Be­stim­mungs­ver­fah­ren von (mindestens) neun Monaten Dauer als Voraussetzung für die Einleitung eines Ver­let­zungs­ver­fah­rens vor Gericht vor, das auch gegen den Willen des SEP-Inhabers durchgeführt werden kann. Dieses Verfahren soll von einem vom Kompetenzzentrum ernannten „Schlichter“ geleitet werden. Der Unterschied zu bereits gängigen Me­dia­ti­ons­ver­fah­ren bei der FRAND-Li­zen­zie­rung besteht darin, dass diese von privaten Einrichtungen betrieben werden, weniger Gelegenheit bieten, den Abschluss einer FRAND-Lizenz zu verzögern, und parallel ein gerichtliches Verfahren ermöglichen. Es wird daher angezweifelt, ob das neue Verfahren das Zustandekommen einer gütlichen au­ßer­ge­richt­li­chen Einigung befördert. Es bestehe kein Anreiz für Stan­dard­im­ple­men­tie­rer, sich an den Verhandlungen über akzeptable FRAND-Be­din­gun­gen konstruktiv zu beteiligen, solange das Verfahren läuft und keine Kla­ge­mög­lich­keit des SEP-Inhabers besteht. Auswirkungen und Einordnung Die geplante Verordnung könnte das Gleichgewicht bei der FRAND-Li­zen­zie­rung zu Gunsten der Stan­dard­im­ple­men­tie­rer verschieben und die Trans­ak­ti­ons­kos­ten erhöhen. Andererseits wird lediglich zeitlich befristet der Einfluss einer Klageandrohung auf die Verhandlungen verringert. Es bleibt daher abzuwarten, wie die Gerichte mit dem Ergebnis einer vom EUIPO durchgeführten FRAND-Bestimmung umgehen werden. Wenn der VO-Vorschlag in seiner jetzigen Form angenommen wird, dürfte er die Art und Weise, wie SEPs in der EU in Zukunft lizenziert und durchgesetzt werden, in jedem Fall erheblich verändern.
06/12/2023
2024 - Themen, die Sie bewegen werden
Das Jahr 2023 hat die Welt in besonderem Maße bewegt. Die Zunahme regionaler Krisen und Kriege sowie eine instabile wirtschaftliche Lage haben uns allen viel abverlangt. In diesen herausfordernden Zeiten gilt es besonders, vorausschauend zu handeln und den Realitäten mit Augenmaß zu begegnen, um sich auch im Jahr 2024 erfolgreich behaupten zu können. Besonders hervorzuheben ist hierbei die zukünftige Ausrichtung unseres Handelns. Künstliche Intelligenz ist mittlerweile allgegenwärtig und stellt uns vor die Frage nach einem adäquaten und un­ter­neh­mer­freund­li­chen Rechtsrahmen. In Zeiten geopolitischer Spannungen wird Cybersicherheit mehr denn je essenzieller Bestandteil jeder Un­ter­neh­mens­stra­te­gie bleiben müssen, Datenschutz und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Tech­no­lo­gie­nut­zung sind Schlüs­sel­fak­to­ren für geschäftlichen Erfolg. Themen wie die Umsetzung der globalen Min­dest­be­steue­rung in Deutschland und die Beschleunigung von Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren bei In­fra­struk­tur­pro­jek­ten werden Unternehmen auch im kommenden Jahr weiter be­schäf­ti­gen. Die­se Her­aus­for­de­run­gen sind zweifellos anspruchsvoll, bergen jedoch auch erhebliches Potenzial. Mut machen die Prognosen der Wirt­schafts­for­schen­den. So rechnet das DIW für das kommende Jahr wieder mit einem leichten Wirt­schafts­wachs­tum von 1,2 Prozent. Zeit also, verlorene Zuversicht wieder zu­rück­zu­ge­win­nen. Gerade in Zeiten globaler Her­aus­for­de­run­gen ist es von entscheidender Bedeutung, nicht nur wirtschaftliche Verantwortung zu tragen, sondern auch aktiv dazu beizutragen, den ge­sell­schaft­li­chen Zusammenhalt zu stärken und die Demokratie zu verteidigen. Gemeinsam spielen wir eine bedeutende Rolle als Sta­bi­li­täts­fak­to­ren in der Gesellschaft, indem wir soziale Verantwortung übernehmen und uns für eine gerechte und inklusive Entwicklung sowie den Schutz demokratischer Werte einsetzen. Zeit also, die Weichen zu stellen. Mit Mut und un­ter­neh­me­ri­scher Weitsicht. Im Jahr 2024 stehen wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich mit unserer breiten Expertise zur Seite, um Sie aktiv bei der Bewältigung dieser umfassenden Her­aus­for­de­run­gen zu unterstützen. Einen Überblick über die wichtigsten Themen des kommenden Jahres haben wir wie gewohnt für Sie zu­sam­men­ge­stellt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Chancen und Her­aus­for­de­run­gen anzugehen, und danken Ihnen einmal mehr für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Gemeinsam können wir viel erreichen – wirtschaftlich, rechtlich und ge­sell­schaft­lich. 
10/10/2023
CMS To Go | Update Patentrecht
Das Patentrecht ist im Wandel. Durch die Einführung des Unified Patent Courts (UPC) im Juni 2023 entstehen neue Möglichkeiten zur gerichtlichen Durchsetzung von Patenten in Europa. Welche Auswirkungen hat das neue System auf nationaler sowie internationaler Ebene? Bei Update Patentrecht beschäftigen wir uns mit grundlegenden und spezifischen Fragen technischer Schutzrechte in Europa, mit besonderem Fokus auf das UPC.
21/02/2023
Sunrise Period des Einheitlichen Patentgerichts startet
Deutschland hat seine Ra­ti­fi­ka­ti­ons­ur­kun­de zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht hinterlegt. Die Sunrise Period beginnt am 1. März 2023
16/09/2022
UPC–Ver­fah­rens­ord­nung in Kraft – Urteile künftig öffentlich
Am 1. September 2022 trat die finale Fassung der Ver­fah­rens­ord­nung des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) in Kraft. Urteile werden künftig veröffentlicht
03/02/2022
Einheitliches Patentgericht startet letzte Vorbereitungen
Seit Mitte Januar 2022 wird das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht vorläufig angewandt. Letzte Vorbereitungen starten