Update BGH-Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht 06/2026
30 Jun 2026
Deutschland
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Entscheidung des II. Zivilsenats
Stimmrechtszurechnung aufgrund abgestimmten Verhaltens in sonstiger Weise ohne Vereinbarung
WpHG § 34 Abs. 2 Satz 1; Richtlinie 2004/109/EG Art. 10 Buchstabe a
Von § 34 Abs. 2 Satz 1 WpHG werden nur Verhaltensabstimmungen erfasst, die unter den Vereinbarungsbegriff in Art. 10 Buchstabe a der Richtlinie 2004/109/EG fallen.
BGH, Urteil vom 16. Juni 2026 – II ZR 193/22
Urteil des II. Zivilsenats vom 16. Juni 2026 – II ZR 193/22
Entscheidung des IX. Zivilsenats
Anweisung der BaFin zur Vermeidung gläubiger- oder insolvenzmasseschädlicher Auszahlungen und ihre insolvenzrechtliche Einordnung
KWG § 2 Abs. 7a in der Fassung vom 27. März 2020, KWG § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1;
InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1
- Erteilt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einem Finanzdienstleistungsinstitut eine Weisung für die Geschäftsführung, bis zur Klärung der insolvenzrechtlichen Situation dafür Sorge zu tragen, dass keine gläubiger- oder insolvenzmasseschädlichen Auszahlungen seitens des Instituts vorgenommen werden, begründet dies für das Institut kein Zahlungsverbot.
- Erfüllt das Institut unter Verstoß gegen diese Weisung einen vertraglich begründeten Zahlungsanspruch, kann diese Zahlung nicht wegen dieses Verstoßes als inkongruente Deckung angefochten werden.
BGH, Urteil vom 12. März 2026 - IX ZR 81/25