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Update BGH-Recht­spre­chung zum Ge­sell­schafts­recht 06/2026

30 Jun 2026 Deutschland 2 min. Lesezeit

Entscheidung des II. Zivilsenats

Stimmrechtszurechnung aufgrund abgestimmten Verhaltens in sonstiger Weise ohne Vereinbarung

WpHG § 34 Abs. 2 Satz 1; Richtlinie 2004/109/EG Art. 10 Buchstabe a

Von § 34 Abs. 2 Satz 1 WpHG werden nur Verhaltensabstimmungen erfasst, die unter den Vereinbarungsbegriff in Art. 10 Buchstabe a der Richtlinie 2004/109/EG fallen.

BGH, Urteil vom 16. Juni 2026 – II ZR 193/22     

Urteil des II. Zivilsenats vom 16. Juni 2026 – II ZR 193/22

Entscheidung des IX. Zivilsenats

Anweisung der BaFin zur Vermeidung gläubiger- oder insolvenzmasseschädlicher Auszahlungen und ihre insolvenzrechtliche Einordnung

KWG § 2 Abs. 7a in der Fassung vom 27. März 2020, KWG § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; 
InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1

  1. Erteilt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einem Finanzdienstleistungsinstitut eine Weisung für die Geschäftsführung, bis zur Klärung der insolvenzrechtlichen Situation dafür Sorge zu tragen, dass keine gläubiger- oder insolvenzmasseschädlichen Auszahlungen seitens des Instituts vorgenommen werden, begründet dies für das Institut kein Zahlungsverbot.
  2. Erfüllt das Institut unter Verstoß gegen diese Weisung einen vertraglich begründeten Zahlungsanspruch, kann diese Zahlung nicht wegen dieses Verstoßes als inkongruente Deckung angefochten werden.

BGH, Urteil vom 12. März 2026 - IX ZR 81/25

Urteil des IX. Zivilsenats vom 12. März 2026 - IX ZR 81/25

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