Sparkassenfusionen und Fusionskontrolle
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01 Okt 2024 Vergangene Veranstaltung
Bei Sparkassenfusionen (Sparkassenvereinigungen) fragt sich, ob diese bei dem Bundeskartellamt angemeldet werden müssen. Entscheidend dafür ist, ob alle Beteiligten zusammen die fusionskontrollrechtlichen Umsatzschwellenwerte erreichen (Ausgangspunkt: Umsatz oder Erträge in Höhe von EUR 500 Mio. weltweit). Diese Schwellenwerte sind sehr schnell erreicht: Dabei sind nicht nur die Erträge der beteiligten Sparkassen zu berücksichtigen, sondern je nach Ausgestaltung auch die Träger von Sparkassen (Kommunen und / oder Landkreise) und die von diesen allein oder gemeinsam kontrollierten Wirtschaftsbetriebe und -unternehmen wie Stadtwerke, Entsorgungsunternehmen, Krankenhäuser, Markt- und Hafengesellschaften, Theater u.s.w.
Wir begleiten seit vielen Jahren Sparkassenvereinigungen fusionskontrollrechtlich bei dem Bundeskartellamt. In dem Online-Seminar stellen wir alle fusionskontrollrechtlich relevanten Fragen wie die Voraussetzungen, Anforderungen und Fallstricke bei einer Anmeldung bei dem Bundeskartellamt vor, z.B. folgende Fragen:
- Welche fusionskontrollrechtlichen Umsatzschwellenwerte für eine Anmeldepflicht bei dem Bundeskartellamt gibt es?
- Wann müssen Wirtschaftsbetriebe und -unternehmen von Trägern von Sparkassen wie Kommunen und Landkreise („Stadt- oder Landkreiskonzern“) bei der Berechnung der Umsatzschwellenwerte berücksichtigt werden?
- Wie werden die maßgeblichen Umsätze bzw. Erträge ermittelt?
- Welche Informationen und Unterlagen benötigt man für eine Anmeldung bei dem Bundeskartellamt?
- Wie läuft das Fusionskontrollverfahren bei dem Bundeskartellamt ab?
- Wie kann und muss man die Vorbereitung der Anmeldung bei dem Bundeskartellamt in den meist engen Zeitplan unter Mitwirkung sämtlicher erforderlicher Gremien (Verband, Träger, Sparkassen, etc.) eintakten?
- Was können die Beteiligten machen, wenn das Bundeskartellamt materiell-rechtliche Schwierigkeiten sieht, z.B. bei sich überlappenden Filialnetzen?
Durch das Online-Seminar bekommen Sie einen detaillierten Überblick über die Besonderheiten bei der Anmeldung einer Sparkassenfusion bei dem Bundeskartellamt und können die Genehmigungsprozesse bestmöglich vorbereiten.
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