Update Vergaberecht
Tariftreue im Vergabeverfahren – Neue Pflichten, arbeitsrechtliche Auswirkungen und praktische Umsetzung
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Programm
15 Apr 2026
Mit Zustimmung des Bundesrates am 27. März 2026 ist das Bundestariftreu-gesetz (BTTG) nunmehr beschlossen. Das Gesetz tritt unmittelbar mit seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Wichtigste Neuerung ist, dass der Bund nun erstmals die Vergabe seiner Aufträge an die Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen knüpft – auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht tarifgebunden ist. Die Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen wird damit künftig zu einem zentralen Kriterium im Vergabeverfahren.
In unserem Webinar zeigen wir praxisnah, welche Anforderungen das Gesetz an Bieter und Auftragnehmer stellt, wie sich tarifliche Vorgaben rechtssicher in Vergabeverfahren integrieren lassen und welche Risiken bei Verstößen drohen. Dabei beleuchten wir auch weitere Schnittstellen zwischen Vergabe- und Arbeitsrecht und geben konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung.
Anhand aktueller Entwicklungen und Beispiele erläutern wir, wie Unterneh-men ihre Angebote strategisch ausrichten und wie Auftraggeber die neuen Vorgaben rechtssicher prüfen und durchsetzen können.
Inhalte des Webinars sind u. a.:
- Überblick über die zentralen Regelungen des Bundestariftreuegesetzes einschließlich des Anwendungsbereichs
- Anforderungen an Bieter: Nachweise, Verpflichtungserklärungen und Kontrollen
- Umsetzung in der Vergabepraxis: Eignungs- und Zuschlagskriterien
- Arbeitsrechtliche Anforderungen: Inhalt der Tariftreueverpflichtung
- Informations- und Dokumentationspflichten
- Verantwortlichkeit für eingesetzte Nachunternehmer
- Risiken bei Verstößen und Ausschlussmöglichkeiten im Vergabeverfahren
- Weitere Fälle im Grenzbereich von Vergabe- und Arbeitsrecht, insbes.
- Abgrenzung von (ausschreibungsfreien) Arbeitsverträgen zu (ausschreibungspflichtigen) Dienstleistungsverträgen
- Ausschreibungspflichten bei Verträgen zur Arbeitnehmerüberlassung
- Verstöße gegen Sozialversicherungspflichten als vergaberechtlicher Ausschlussgrund
Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.
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