Arbeitsrechtliche LkSG-Compliance: Die Beteiligung des Betriebsrates bei der Umsetzung des LkSG – Rechtlicher Hintergrund und praktische Erfahrungen
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Veranstaltungsdetails
Programm
29 Nov 2023 Vergangene Veranstaltung
Compliance Sessions | Teil 7
Das Thema Lieferkettensorgfaltspflicht beschäftigt viele Unternehmen und ihre Compliance Abteilungen. Immer öfter dabei im Fokus: Die Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen, insbesondere des Betriebsrates. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, wann kann und wann muss ich den Betriebsrat beteiligen?
Aufgrund der Absenkung des Schwellenwertes zur Anwendbarkeit des LKSG auf 1000 Mitarbeiter ab dem 1. Januar 2024 werden sich im kommenden Jahr weitere Unternehmen diese Frage stellen (müssen). Wir geben einen Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit Maßnahmen im Rahnen des LKSG und berichten von ersten Erfahrungen aus der Praxis.