Home / Insight / Brexit / Finanzmarktregulierung

Finanzmarktregulierung

ThemaÜbergangsphaseNach Übergangsphase (ab 1. Januar 2021)
Finanzmarktregulierung / EU-Pass

Im EWR werden Banken, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Versicherungsgesellschaften und Investmentfondsmanager grundsätzlich von der Aufsichtsbehörde ihres Sitzstaates beaufsichtigt.

Die Zulassung in einem Mitgliedstaat hat zur Folge, dass sie ihre Produkte und Dienstleistungen grenzüberschreitend im gesamten EWR anbieten und in anderen Mitgliedstaaten durch Zweigniederlassungen tätig werden können ("EU-Pass").

Die EU-Finanzmarktrichtlinien sehen für Unternehmen aus Drittstaaten bislang keine ähnliche Möglichkeit vor, eine EU-weite Lizenz zu erwerben (enge Ausnahmen gelten für bestimmte Fondsprodukte und deren Fondsmanager).

Drittstaatenanbieter können über Äquivalenzentscheidungen einen Marktzugang in die EU erhalten, sofern das Aufsichtsregime des Drittstaates äquivalent zu den europäischen Regelungen ist.

Während der Übergangsphase können UK-Institute weiter im Rahmen ihres EU-Pass ihre Dienstleistungen im EWR anbieten und umgekehrt EWR-Institute in UK tätig sein.

Das Austrittsabkommen enthält keine Regelungen zu Finanzdienstleistungen. Auch die Regelungen im Handels- und Kooperationsabkommen gelten nur eingeschränkt für Finanzdienstleistungen. UK-Institute können daher seit 1. Januar 2021 nicht mehr auf Grundlage des EU-Passes in EWR-Staaten tätig sein. 

Die Unternehmen müssen daher in der Regel im EWR ein eigenes Institut unterhalten (über eine als Institut zugelassene Niederlassung oder eine Tochtergesellschaft), um ihre Produkte und Dienstleistungen weiterhin im EWR vertreiben zu können (enge Ausnahmen gelten für (alternative) Investmentfonds).

Andere Regelungen können auf der Basis von Äquivalenzentscheidungen getroffen werden. Neben dem Handels- und Kooperationsabkommen haben die EU und UK eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, wonach sie im März 2021 ein Memorandum of Understanding zu unterzeichnen wollen. Es soll einen Kooperationsrahmen für Finanzdienstleistungen und Prozesse für Äquivalenzentscheidungen schaffen.