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Brexit-Update

25/01/2019

Am 15. Januar 2019 hat das Parlament des Vereinigten Königreichs den zwischen der EU und der britischen Regierung ausgehandelten Entwurf des Austrittsabkommens abgelehnt. Im Anschluss daran hat Theresa May am Montag, den 21. Januar, mitgeteilt, ihren ursprünglichen Kurs beizubehalten, noch einmal das bereits ausgehandelte Abkommen beworben und die Neuverhandlung einzelner Punkte (insbesondere der sogenannten Backstop-Regelung zur Grenze zwischen Irland und Nordirland) mit der EU vorgeschlagen. Wir geben Ihnen nachfolgend einen kurzen Überblick über die jetzt noch realistischen Szenarien:

Szenario 1 – No Deal: Sofern es Theresa May nicht bis zum 29. März gelingt, ein Austrittsabkommen mit der EU auszuhandeln, das auch die Unterstützung des Parlaments findet, und sie keine weiteren Maßnahmen ergreift, verlässt das Vereinigte Königreich mit Ablauf der Zwei-Jahres-Frist nach Art. 50 EUV die EU ohne ein zugrundeliegendes Abkommen. Damit wird das Vereinigte Königreich mit Ablauf des 29. März 2019 ohne sich anschließende Übergangsphase zum Drittstaat, auf den das gesamte EU-Recht keine Anwendung mehr findet. Für Unternehmen in Deutschland und im Vereinigten Königreich wird ein solcher ungeordneter Austritt gravierende rechtliche und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen, die nur in Teilen durch Übergangsregelungen abgefedert werden.

Szenario 2 – Austrittsabkommen: Dieses Szenario setzt voraus, dass es dem Vereinigten Königreich und der EU kurzfristig gelingt, sich auf ein geändertes Austrittsabkommen zu einigen und dass dieses im Anschluss vom Unterhaus bestätigt wird. Angesichts der tiefgehenden politischen Zerwürfnisse im Vereinigten Königreich und der grundlegend verschiedenen Ansichten, insbesondere zur Grenze zwischen Irland und Nordirland, müssten hierfür von beiden Seiten einige Zugeständnisse gemacht werden. Zudem wird die Zeit bereits jetzt knapp, denn zur Umsetzung des Austrittsabkommens muss noch eine Vielzahl nationaler Gesetze im Vereinigten Königreich erlassen werden. Da auch die Zustimmungen vom EU-Parlament und vom Europäischen Rat notwendig sind, scheint für dieses Szenario bereits jetzt eine Verlängerung der Zwei-Jahres-Frist nach Art. 50 Abs. 3 EUV unumgänglich.

Szenario 3 – Exit vom Brexit: Das Vereinigte Königreich nimmt seine Austrittsmitteilung zurück und bleibt EU-Mitgliedstaat. Der Europäische Gerichtshof hat mit Entscheidung vom 10. Dezember 2018 bestätigt, dass das Vereinigte Königreich die Austrittsmitteilung einseitig, das heißt ohne Zustimmung der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten, wieder zurücknehmen kann. Voraussetzung ist, dass die Rücknahme vor dem Ablauf des 29. März 2019 erfolgt und dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen im Vereinigten Königreich eingehalten werden. Ob es dafür auch einer Zustimmung des britischen Parlaments bedarf, ist anzunehmen, da auch die Abgabe der Austrittsmitteilung nach einer Entscheidung des Supreme Courts einer solchen bedurfte. Die Frage ist aber nicht höchstrichterlich geklärt. Dieses Szenario hat Theresa May aber in ihrer Stellungnahme ausgeschlossen und nochmal hervorgehoben, dass es nicht dem Ergebnis des Referendums entspreche.

Wenn man sich die obigen Szenarien ansieht, scheint sich Folgendes herauszukristallisieren: Am 30. März 2019 werden wir entweder einen harten ungeordneten Brexit mit allen unerwünschten Konsequenzen erleben oder das Vereinigte Königreich wird weiter (Voll-)Mitgliedstaat sein, wenn auch nur für ein paar Monate. Hierfür müsste die Zwei-Jahres-Frist nach Art. 50 Abs. 3 EUV verlängert werden, was wiederum der Zustimmung der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten bedarf. Ein guter Grund für einen Fristverlängerungsantrag seitens des Vereinigten Königreichs könnte z. B. die berechtigte Erwartung einer Einigung über ein Austrittsabkommen sein. Andere gute Gründe wie ein zweites Referendum oder Neuwahlen scheinen aktuell weniger realistisch. Praktische Herausforderungen im Zusammenhang damit, z. B. wie sich eine Fristverlängerung zur kommenden Wahl des EU-Parlaments (an der das Vereinigte Königreich eigentlich nicht mehr teilnehmen sollte) im Mai 2019 verhält, scheinen jedenfalls nicht unüberwindbar zu sein.

Gewissheit scheint aktuell wohl nur dahingehend zu bestehen, dass die Unsicherheit über das Ob und Wie des Ausstiegs wahrscheinlich noch bis mindestens März 2019 anhalten wird.

Wir werden Sie selbstverständlich über die rechtlichen Auswirkungen der kommenden Ereignisse auf dem Laufenden halten.

Personen

John Hammond, M.A. (Oxon)