CMS erfolgreich für ARD im Rechtsstreit um die Übernahme der ARD-Mediathek auf Joyn
Hamburg - Im Rechtsstreit vor den Kölner Gerichten um die Übernahme von Inhalten der ARD-Mediathek im Streaming-Angebot von Joyn hat das von der ARD erwirkte Verbot des Oberlandesgerichts (OLG) Köln nun dauerhaft Bestand. Joyn hatte nach gescheiterten Kooperationsverhandlungen Inhalte der ARD-Mediathek ohne Zustimmung genutzt und dabei auch ARD-Marken verwendet. Die ARD sah darin eine Verletzung von Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht und konnte zunächst vor dem Landgericht (LG) Köln nur einen Teil der geltend gemachten Ansprüche im einstweiligen Verfügungsverfahren durchsetzen.
CMS hat die ARD in der Berufungsinstanz vertreten, die vollumfänglich gewonnen werden konnte. Mit Urteil vom 27.02.2026 hat das OLG Köln das Urteil des LG Köln abgeändert und sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen aus Datenbank-, Medienstaatsvertrags-, Marken- und Wettbewerbsrecht stattgegeben sowie eine umfassende einstweilige Verfügung erlassen. Schwerpunkte lagen in der rechtlichen Bewertung des Embeddings unter urheber- und medienrechtlichen Aspekten, der Argumentation zur Verwechslungsgefahr und der Durchsetzung lauterkeitsrechtlicher Ansprüche.
Die Beratung erfolgte unter der Leitung von Michael Fricke, Dr. Martin Gerecke und Dr. Malte Grützmacher.
Der Anbieter von Joyn hat das Verbot des OLG nun als endgültige Regelung anerkannt. Es hat damit dauerhaft Bestand. Die Entscheidung des OLG stärkt den Schutz öffentlich-rechtlicher Inhalte im digitalen Wettbewerb und sichert die Position der ARD gegenüber privaten Anbietern nachhaltig. Sie bestätigt, dass gebührenfinanzierte Angebote auch im Wettbewerb zu schützen sind und setzt Maßstäbe für den Umgang mit Mediatheken-Inhalten und Marken im digitalen Umfeld.
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