Mit der Einführung von verschiedenen Regelwerken in Deutschland wie dem sog. GWB-Digitalisierungsgesetz, dem Medienstaatsvertrag (MStV) und der Platform-to-Business-Verordnung (P2B-Verordnung) wird der gesamte Bereich digitaler Dienste bereits jetzt umfangreich neu geregelt – und dies noch vor der Umsetzung des Digital Services Act (DSA) und des Digital Markets Act (DMA).
Während auf EU-Ebene die nunmehr vorgelegten Entwürfe des DSA und des DMA diskutiert werden, sind die anderen genannten Gesetzesvorhaben bereits jetzt in Deutschland in Kraft getreten. Dabei spielt sich die neue Form der Regulierung aktuell insbesondere in den Bereichen öffentliches Medienrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht ab und wird zukünftig Auswirkungen auf weitere Rechtsgebiete haben.
Die Herausforderungen der digitalen Regulierung
Immer wieder stellen die digitale Welt und neue Technologien das geltende Recht vor neue Herausforderungen und der Gesetzgeber sieht Handlungsbedarf, um den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der technologischen Entwicklungen gerecht zu werden. Noch vor 20 Jahren erschöpfte sich die Regulierung digitaler Dienste in der E-Commerce-Richtlinie. Doch erweitern nunmehr die neu eingeführten Regelwerke den Anwendungsbereich und Regelungsgegenstand dahingehend, dass einerseits der gesamte Rechtsrahmen für die digitale Wirtschaft grundlegend reformiert wird und beinahe sämtliche Anbieter von digitalen Diensten hiernach erfasst werden. Entsprechend werden sowohl Media Platforms, User Interface Provider und Media Intermediaries als auch Market Places zu Adressaten der neuen Regelwerke. Diese Entwicklung setzte mit der Platform-to-Business-Verordnung (P2B-Verordnung) ein, die im Sommer 2020 in Kraft trat und Online-Plattformen und Suchmaschinen erstmals u. a. Anforderungen zur Gestaltung von klaren und transparenten Geschäftsbedingungen auferlegt. Im November 2020 trat sodann der neue Medienstaatsvertrag (MStV) in Kraft, auf dessen Grundlage audiovisuelle lineare und nicht-lineare Dienste erstmals neu reguliert werden (u. a. werden hierdurch erstmals Zugangsansprüche Dritter zu entsprechenden Plattformen begründet) und neue Anzeigepflichten für Diensteanbieter formuliert. Ferner wurde durch das im Januar 2021 in Kraft getretene sog. GWB-Digitalisierungsgesetz ein neuer Rechtsrahmen begründet, um den Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft zu fördern und entsprechende nachteilige Konzentrationen, die sich in diesem Bereich abgezeichnet hatten, zu regulieren und die Missbrauchskontrolle zu modernisieren. Darüber hinaus wird die Reform des Wettbewerbsrechts auf Grundlage der EU-Richtlinie des „New Deals for Consumers“ in nationales Recht umgesetzt, wonach weitere regulatorische Anforderungen an digitale Dienste – u. a. hinsichtlich Rankings und Bewertungen – eingeführt werden.
Handlungsbedarf besteht bereits jetzt: Mit den Änderungen des GWB sowie durch die Geltung des Medienstaatsvertrags (MStV) oder der Platform-to-Business-Verordnung (P2B-Verordnung, (EU) 2019/1150 vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten) sind Vorschriften in Kraft getreten, die jedes Unternehmen am Markt verpflichten können.
Transparenz, Fairness und Beschwerdemöglichkeiten
Der Dreiklang der neuen Digital Regulation lautet in nahezu sämtlichen Bereichen: Transparenz, Fairness und Beschwerdemöglichkeiten. Die genannten Adressaten müssen neu geschaffene Transparenzpflichten erfüllen. So kann es beispielsweise notwendig sein, die Hauptparameter automatisierter Entscheidungen, auf denen die Ergebnisse personalisierter Preise oder Rankings basieren, offenzulegen. Des Weiteren wurden Regelungen zur Kennzeichnung von Werbung und zur Verhinderung gefälschter Kundenbewertungen geschaffen. In diesem Zusammenhang sind auch Verpflichtungen zur Steigerung der Fairness zu sehen, da umfangreiche Diskriminierungsverbote ins Leben gerufen wurden. Zur Absicherung der Einhaltung dieser Verpflichtungen müssen betroffene Anbieter digitaler Inhalte außerdem Möglichkeiten zur Beschwerde bei etwaigen Verstößen sowie entsprechende Prüfmechanismen schaffen.
Ein interdisziplinäres Team – Beratung aus einer Hand
Da die einzelnen Regelungsbereiche der unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen miteinander verzahnt sind, ist es zwingend erforderlich, die unterschiedliche rechtliche Expertise in Form eines interdisziplinären Teams zu koordinieren, um pragmatische Lösungsansätze zu entwickeln. Unser Team bietet Ihnen damit umfassende und pragmatische Rechtsberatung aus einer Hand. Wir informieren Sie über die bereits jetzt einzuhaltenden Regelungen und halten Sie über die laufenden nationalen und internationalen Verfahren auf dem neuesten Stand. Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse Ihrer Geschäftsprozesse und -modelle und ermitteln mit Ihnen den akuten Handlungsbedarf und stellen gleichzeitig die Weichen für die Umsetzung der anstehenden Neuerungen im Bereich der digitalen Regulierung.
CMS – supporting digital innovation
Mit CMS vertrauen Sie auf eine der seit Jahren führenden Medien- und Digitalisierungskanzleien in Europa. Das Team wird seit vielen Jahren von allen einschlägigen Rechtshandbüchern als führende Beratungspraxis empfohlen.
Unsere umfangreiche Expertise teilen wir außerdem regelmäßig in unserem Blog.
Was andere über uns sagen
In 2022 wurden wir von Chambers Europe erneut in Band #1 für Medien ausgezeichnet – als einzige Kanzlei europaweit.
Social-Media-Cookies sammeln Informationen darüber, wie Sie Inhalte von unserer Website über die sozialen Medien teilen, oder liefern Analysedaten zu Ihrem Nutzungsverhalten, wenn Sie zwischen Social-Media-Plattformen oder unseren Social-Media-Kampagnen und unseren eigenen Websites navigieren. Wir setzen diese Cookies ein, um die Mischung der Kommunikationswege zu optimieren, über die wir Ihnen unsere Inhalte zukommen lassen. Genauere Informationen zu den eingesetzten Tools finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.